28 | TITEL DER KLINISCH-ETHISCHE FALL Im Konflikt zwischen Gebührenrecht und Patientenbeziehung Dominik Groß, Dirk Leisenberg, Alexander Haese, Mike Jacob Ein beihilfeberechtigter Privatpatient hält Zuzahlungen beim Zahnarzt generell für „Abzocke“. Und diese Meinung bringt er auch unter die Leute, denn er ist im Dorf gut vernetzt und überall aktiv. Jetzt sitzt er auf dem Behandlungsstuhl: Zahnfraktur und tiefe Karies an Zahn 16. Was soll seine Zahnärztin tun? Aus Angst vor übler Nachrede finanzielle Zugeständnisse eingehen, ihm die aufwendige Endo-Behandlung nach GOZ anbieten oder den Zahn einfach extrahieren? Lesen Sie den Fall und den Rat unserer Ethik-Experten. Der Fall: Dr. Hanna T. führt eine Zahnarztpraxis in einer ländlichen Gegend. In den letzten Jahren hat die Anzahl der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in den umliegenden Gemeinden sukzessive abgenommen. Dies gilt in ähnlicher Weise auch für die Praxen der Allgemeinärzte und Fachärzte in der Region. Die Patienten zeigen Verständnis dafür, dass Termine nicht mehr so schnell abgearbeitet werden können wie vor zehn oder 15 Jahren, und Dr. T. bemüht sich trotz des hohen Arbeitsaufkommens, stets eine solide, am Bedarf der Patienten orientierte Behandlung zu gewährleisten. Obwohl sich das moderne therapeutische Spektrum erweitert hat, reagieren zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1174) DIE PRINZIPIENETHIK NACH BEAUCHAMP/CHILDRESS Die vier Prinzipien der biomedizinischen Ethik nach Tom Beauchamp und James Childress dienen bei vielen medizinethischen Entscheidungen als wichtige Orientierungshilfe und erfreuen sich dementsprechend großer Beliebtheit. Das ist die Übersicht mit den jeweiligen Leitfragen: 1. Respekt vor der Autonomie (Respect for Autonomy): Dieses Prinzip fordert, die Entscheidungsfähigkeit und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu achten. Dies beinhaltet das Recht auf Aufklärung und informierte Einwilligung (Informed Consent). Leitfrage: Was wünscht sich der entscheidungsfähige Patient nach einer angemessenen Aufklärung für seine Behandlung? 2. Schadensvermeidung (Non-Maleficence): Besser bekannt unter dem antiken Grundsatz „Primum non nocere“ (Zuerst einmal nicht schaden). Es verpflichtet Heilpersonen, dem Patienten keinen vermeidbaren Schaden zuzufügen und Risiken zu minimieren. Leitfrage: Wie kann ich Risiken oder Schäden für den Patienten vermeiden? 3. Fürsorge/ Wohltun (Beneficence): Dieses Prinzip verlangt, zum Wohl des Patienten zu handeln. Der Nutzen einer Behandlung (Lebensqualität, Heilung) muss die Risiken und Lasten deutlich überwiegen. Leitfrage: Womit ist dem Patienten schlussendlich gesundheitlich am meisten gedient? 4. Gerechtigkeit (Justice): Hier geht es um die faire Verteilung von medizinischen Ressourcen, Lasten und Vorteilen. Kein Patient darf aufgrund von Herkunft, Status oder Alter ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt werden. Auch Folgen für etwaige sorgeberechtige Personen, für Kollegen und die Solidargemeinschaft der Versicherten sind hier zu berücksichtigen. Leitfrage: Ist das geplante Vorgehen fair und gerecht? Foto: Simple Line – stock.adobe.com
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