62 | POLITIK KURZ ERKLÄRT: NEUES DIGITALGESETZ Zu viele Rechte für die Kassen? Das Bundeskabinett hat am 15. Juli den Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Was ist geplant, wo liegen die Knackpunkte und wie fielen die Reaktionen von Ärzteschaft und Krankenkassen aus? Ein Überblick. Warum das Gesetz? Ziel des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist, die Möglichkeiten der Digitalisierung für Versicherte und Leistungserbringer stärker in die Versorgung zu bringen. So wollte die bisherige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die elektronische Patientenakte (ePA) zum „Türöffner“ für die Versorgung machen und die Weichen für die Einführung des geplanten Primärversorgungssystems stellen. Zudem wollte sie erreichen, dass die Telematikinfrastruktur (TI) störungsfreier läuft. Außerdem sollen Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung besser nutzbar werden. Was steht im Entwurf? Ausbau und bessere Nutzbarkeit der ePA Die Krankenkassen sollen die ePA um zusätzliche Anwendungen ergänzen dürfen, zum Beispiel durch Hinweise zur Gesundheitsprävention, für geeignete Vorsorgeuntersuchungen, Erinnerungen an den nächsten Check-up, Gesundheitsplaner, Verlaufsübersichten sowie KI-gestützte Angebote. Geplant ist auch, die ePA durch verschiedene Anwendungen zu ergänzen. Ab Anfang 2027 soll etwa die Volltextsuche möglich sein, ab Mitte 2027 die digitale Impfübersicht mit Erinnerung an bevorstehende Schutzimpfungen. Um den Ausbau der ePA zu vereinfachen und ihre Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen, will man verlässlichere Fristen für die Umsetzung durch die Krankenkassen und die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen etablieren. In Zukunft sollen auch Apotheken und Ombudsstellen der Krankenkassen Versicherte bei der ePA-Nutzung unterstützen. Weichen für ein Primärversorgungssystem Mit dem Gesetz will die Bundesregierung wesentliche technische Voraussetzungen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystems schaffen. So ist geplant, die EÜberweisung schrittweise bis zum 1. September 2029 einzuführen. Im Primärversorgungssystem sollen Versicherte neben dem Hausarzt und der 116117 auch den digitalen Zugangsweg in die Versorgung über die ePA-App wählen können. Dafür werden laut BMG verschiedene Dienste, unter anderem die E-Überweisung, die digitale Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen und eine digitale Erst- beziehungsweise Bedarfseinschätzung, in die ePA integriert. Die Details sollen in einem eigenen Primärversorgungsgesetz geregelt werden. Um Ärztinnen und Ärzten die Meldung freier Termine an die KVen zu erleichtern, soll eine entsprechende Schnittstelle in den Praxis- und Terminverwaltungssystemen Pflicht werden. Bisherige zeitintensive Meldeverfahren sollen damit entfallen. Die Anforderungen für Terminbuchungsplattformen sollen die Bundesmantelvertragspartner festlegen. Kommunikation per KIM und TI-M Die Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und mit den Kostenträgern soll konsequent digitalisiert werden. Anstelle von Fax und Papier sollen künftig die sicheren E-Mail- und Messengerdienste KIM und TI-M zum Einsatz kommen. Mehr Stabilität für die Telematikinfrastruktur (TI) Die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der digitalen Identität als Zugangsvoraussetzung für die Versorgung sollen einfacher werden. Auf Wunsch der Versicherten soll auch die digitale Kommunikation zwischen Versicherten und Arzt über einen sicheren Messenger möglich sein. Damit die TI künftig stabiler läuft und weniger störanfällig ist, soll die gematik weitergehende Befugnisse bei der zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1208) Nur 5 Prozent der Versicherten nutzt die elektronische Patientenakte (ePA) derzeit aktiv. (Quelle: gematik) KURZ ERKLÄRT Fotos: ИннаХарламова – stock.adobe.com, sh99 - stock.adobe.com
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