Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

POLITIK | 63 Zulassung von Anbietern und Betreibern sowie der Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung erhalten. Die gematik kann zudem künftig Dienste und Anwendungen, die für einen sicheren Betrieb der TI notwendig sind, direkt am Markt beschaffen und bereitstellen. Die KVen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bei der Digitalisierung ihrer Praxen zu unterstützen. Dazu gehören Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Digitalisierung von Behandlungsabläufen und der Praxisorganisation sowie zur Verbesserung der Cybersicherheit. Datennutzung Den Krankenkassen soll ermöglicht werden, in sogenannten Reallaboren kontrolliert und zeitlich befristet die Analyse von Versichertendaten zu erproben. Ziel ist, individuelle Gesundheitsrisiken zu erkennen und gezielt Präventionsangebote zu entwickeln. Die Aufgaben, Befugnisse und Datenverarbeitungszwecke des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ) sollen ebenfalls weiterentwickelt werden. Datenaustausch über Grenzen Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf Vorgaben, die das deutsche Gesundheitswesenfit machen sollen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch im entstehenden Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Was sagt die Ärzteschaft? Der Ärzteschaft sind vor allem die geplanten erweiterten Datenzugriffs- und Nutzungsrechte der Krankenkassen ein Dorn im Auge. So will der Gesetzgeber den Krankenkassen erlauben, die Daten in der ePA intensiver zu nutzen, um die Versicherten vor Gesundheitsrisiken zu warnen. Außerdem sollen die Kassen die Daten künftig auch verwenden dürfen, um in Reallaboren neue Präventionsangebote zu entwickeln. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezeichnete die geplanten, erweiterten Datenzugriffs- und Nutzungsrechte der Krankenkassen als „gefährlichen Paradigmenwechsel“. Der Gesetzgeber wolle den Zugriff der Krankenkassen auf die ePA und die darin enthaltenen Daten ihrer Versicherten noch erweitern. „Doch diese Patientendaten müssen vertraulich bleiben und gehören nicht in die Hände von Krankenkassen“, betonten die KBVVorstände. Medizinische Probleme wollten Patientinnen und Patienten im vertrauten und geschützten Raum mit ihrer Ärztin oder ihrem Psychotherapeuten in der Praxis besprechen und nicht ungefragt Hinweise von ihrer Krankenkasse erhalten. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) kritisierte den geplanten Zugriff der Krankenkassen auf die ePA-Daten scharf. Zentrale Regelungen des Gesetzentwurfs hätten „das Potenzial, die vertrauensvolle Arzt-PatientenBeziehung erheblich zu beeinträchtigen“, warnte BÄKPräsident Dr. Klaus Reinhardt. Gegen eine Impferinnerung durch die Krankenkasse sei nichts einzuwenden, aber das Einordnen individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von Handlungsempfehlungen gehörten „in den geschützten Behandlungskontext“. Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Krankenkasse würden Patientinnen und Patienten zudem verunsichern, ohne dass daraus ein medizinischer Mehrwert entstehe. Mit Blick auf das parlamentarische Verfahren forderte Reinhardt die Koalitionsfraktionen auf, die vorgesehenen erweiterten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Daten aus der ePA nicht zuzulassen. Ähnliche Befürchtungen äußert der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV). „Dieses Gesetz legt den Grundstein für das Ende der vertrauten Beziehungsmedizin. Getarnt unter dem Deckmantel der Digitalisierung werden Krankenkassen von Kostenträgern zu aktiven Versorgungsakteuren umgebaut. Das ist der nächste Schritt in die Kassenmedizin“, warnten die Bundesvorsitzenden Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier. So reagierten die Krankenkassen Die Krankenkassen begrüßten hingegen die geplanten Regelungen. Das Gesetz öffne „viele neue Türen für eine bessere Steuerung der Versorgung“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Besonders positiv bewertete sie neue Möglichkeiten zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen. Zukunftsweisend seien auch die technischen Vorbereitungen für die Umsetzung des künftigen Primärversorgungssystems. Der GKV-Spitzenverband befürwortete ebenfalls „ausdrücklich das Ziel, die ePA stärker mit konkreten Versorgungsprozessen zu verbinden“. Die ePA müsse „zur zentralen Plattform für eine vernetzte, patientenorientierte Versorgung weiterentwickelt werden. Durch digitale Mehrwertanwendungen, individuelle Beratungsangebote und datenbasierte Unterstützungsleistungen können Versicherte künftig deutlich stärker bei der Versorgung begleitet werden“, sagte Dr. Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes. Wie geht es weiter? Nach der Sommerpause wird der Bundestag über den Gesetzentwurf beraten. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. ao zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1209) Rund 445Mio. Euro jährliche Entlastung soll das Gesetz laut BMG bringen. 25 Störungen pro Monat gab es laut BMG2025 im Schnitt bei Anwendungen der TI.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=