zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1348) Leserforum Mit Interesse habe ich den Beitrag zur GOZ-Debatte gelesen. Der Beitrag benennt zu Recht ein ethisches Problem. Gleichwohl erscheint die Perspektive zu eng, wenn die Ursachen im Wesentlichen in der einzelnen Behandlungssituation oder in der Frage einer bloßen Erhöhungsempfehlung gesucht werden. Die Lage der GOZ verweist vielmehr auf ein tiefer liegendes Strukturproblem: Eine Ordnung, die die verlässliche freiberufliche Versorgung sichern soll, gerät zunehmend unter den Einfluss von Sparlogiken, ökonomischem Druck und gesundheitspolitischer Umsteuerung. Die daraus entstehenden Spannungen reichen über die Vergütungsfrage hinaus und wirken bis in die Versorgungspraxis sowie in das Verhältnis zwischen Behandler, Patient und Kostenträger hinein. Sichtbar wird damit nicht nur ein technisches Gebührenproblem, sondern eine Frage institutioneller Verlässlichkeit. Eine bloße Erhöhungsempfehlung dürfte deshalb nicht genügen. Erforderlich wäre vielmehr eine grundlegende Neuentwicklung der GOZ-Anlage (Gebührenpositionen), orientiert an den aktuellen Leitlinien, Behandlungsstandards und tatsächlichen Leistungsanforderungen. Dazu gehörten eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Leistungspositionen ebenso wie ein verlässlicher Mechanismus zur Anpassung der Vergütung an die wirtschaftliche Entwicklung. Das bestehende Faktorensystem hat sich im Grundsatz bewährt und sollte beibehalten werden. Das Kernproblem liegt weniger in der formalen Struktur der Verordnung als in der materiellen Überalterung ihrer Leistungsanlage und in der fortbestehenden Spannung zwischen Gebührenrecht und Erstattungswirklichkeit. Auch die gegenwärtige Praxis der Gebührenanwendung verweist auf dieses Strukturproblem. Wo eine sachgerechte Vergütung nur noch durch eine weitgehende Ausschöpfung von Steigerungsfaktoren, Begründungsanforderungen und Auslegungsräumen erreichbar erscheint, sollte dies nicht vorschnell als Fehlentwicklung auf Seiten der Behandler gedeutet werden. Sie kann vielmehr darauf hindeuten, dass die Ordnung in ihrer materiellen Grundlage nicht mehr hinreichend trägt. Normative Überreizung wäre dann nicht Ursache, sondern Symptom. Die ordnungspolitische Funktion der GOZ erschöpft sich zudem nicht in der Regelung von Vergütungshöhen. Sie stabilisiert auch eine freiberuflich verantwortete Versorgungsstruktur, indem sie die zahnärztliche Leistung gerade nicht vollständig den Kräften situativer Preisbildung überlässt. Würde eine sachgerechte Honorierung im Wesentlichen auf abweichende Vereinbarungen oder sonstige individualisierte Preisarrangements verlagert, bedeutete das nicht mehr Freiberuflichkeit, sondern eher deren funktionale Schwächung. Wo die Gebührenordnung ihre tragende Steuerungsleistung verliert, gewinnen Markt- und Skalierungslogiken an Einfluss, die eine stärker kapital- und investorengetragene Organisation zahnmedizinischer Versorgung begünstigen können. Vor diesem Hintergrund könnte es sich lohnen, auch die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Leitentscheidungen erneut daraufhin zu befragen, ob ihre Begründungsstrukturen der heutigen Versorgungswirklichkeit und Kostenentwicklung noch in vollem Umfang gerecht werden. Das eigentliche Problem der gegenwärtigen GOZ liegt daher nicht nur in einer ethischen Spannung, sondern in einer strukturellen Unbilligkeit, die verlässliche Versorgung, transparente Abrechnung und institutionelles Vertrauen gleichermaßen belastet. Joachim Merz Neustadt an der Weinstraße DAS EIGENTLICHE PROBLEM DER GOZ Es geht nicht nur um Ethik Zum Beitrag „Der klinisch-ethische Fall: Im Konflikt zwischen Gebührenrecht und Patientenbeziehung“ in zm 15-16/2026, S. 28–35. Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
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