ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Falsche Nebenkostenabrechnungen Die Betriebskostenabrechnungen sind Experten zufolge sehr oft nicht korrekt – fremde Fehler, die Ihr Geld kosten. Worauf Zahnarztpraxen achten sollten. SEITE 22 „Kau dich fit!“ Der Tag der Zahngesundheit betont dieses Jahr den Wert einer guten Kaufähigkeit. Eine Studie hat die Kaukraft prothetischer Versorgungskonzepte verglichen. SEITEN 32 & 34 Eine besonders seltene Lokalisation Das Lipom der Zunge – ein benigner mesenchymaler Tumor, der im klinischen Alltag leicht übersehen oder verkannt wird. Die CME-Fortbildung. SEITE 46 AUTOLOGES BIOMATERIAL Was geht mit PRF? AUSGABE 18 | 2026 zm 16.09.2026, Nr. 18
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EDITORIAL | 3 Das wird man ja wohl noch sagen dürfen … Experten das Vorgehen, die Materialkombinationen und den Heilungsverlauf. Und in unserem besonderen Fall mit CME geht es diesmal um Lipome der Mundhöhle. Das sind seltene benigne mesenchymale Tumoren, die im klinischen Alltag aufgrund ihres meist unauffälligen und langsam progredienten Erscheinungsbildes leicht übersehen oder falsch zugeordnet werden können. Insbesondere das Lipom der Zunge stellt eine seltene, differenzialdiagnostisch gegenüber atypischen lipomatösen Tumoren und Liposarkomen abzugrenzende Entität dar. Wie anders als hierzulande (zahn-)medizinische Versorgung aussehen kann, zeigt unser Blick ins dünn besiedelte Australien, wo seit knapp 100 Jahren der Royal Flying Doctor Service (RFDS) täglich kreuz und quer über den Kontinent fliegt, um den Menschen im Busch Notfallhilfe, Primärversorgung und Präventionsangebote zu bringen. 2025 sorgte der RFDS so für über 20.000 zahnärztliche Behandlungen. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur In Mecklenburg-Vorpommern kam es Ende August zu einem bemerkenswerten Vorfall. Der Transplantationsbeauftragte der Universitätsmedizin Rostock, gleichzeitig auch Palliativmediziner, soll sich in verschiedenen SocialMedia-Kanälen auf übelste Art und Weise rassistisch und menschenverachtend geäußert haben. Zunächst hätte man glauben können, die Accounts des Oberarztes seien vielleicht gehackt worden. Aber inzwischen hat er die Vorwürfe, die Social-Media-Aktivisten aufgedeckt hatten, wohl zugegeben. Die Uniklinik hat den Mann freigestellt und die Ärztekammer prüft die Sache berufsrechtlich. Jobverlust und Approbationsentzug drohen. Ein Arzt, der in zwei höchst sensiblen Bereichen der Medizin tätig ist, äußert unter seinem Klarnamen in öffentlich zugänglichen Posts Tötungsfantasien, die an das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte erinnern. Hat er wirklich geglaubt, das wäre „in Ordnung“? Oder dass solche Äußerungen durch sein Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt seien? Gemäß der oft gehörten Phrase „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen …“ Es hat sich viel verschoben im öffentlichen Diskurs. Aussagen, die es früher nicht über die Stammtischgrenze geschafft haben, werden heute per Social Media in alle Welt hinausgeblasen und dann in irgendwelchen Echokammern verstärkt. Offenbar denken nicht wenige, dass das Internet ein rechtsfreier Raum sei und freie Meinungsäußerung bedeutet, dass man alles öffentlich äußern kann, was einem so durch den Kopf geht – so bösartig es auch sein mag. Anders lassen sich auch die menschenverachtenden Aussagen des Rostocker Transplantationsbeauftragten nicht erklären. Aber wenn jemand, der es sich zum Beruf und eigentlich auch zur Berufung gemacht hat, anderen Menschen zu helfen, solche Aussagen tätigt, hat das noch einmal eine andere Dimension und verstört nachhaltig. Es steht zu befürchten, dass die Wahlergebnisse in SachsenAnhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin dazu führen werden, dass sich noch mehr Menschen bemüßigt fühlen, mit Äußerungen nach außen zu treten, die jeglichen Anstand, Moral und Menschlichkeit vermissen lassen. Es wird die Aufgabe aller sein, sich gegen Äußerungen zu stellen, die den Rahmen eines demokratischen Diskurses verlassen. Von der großen Politik zu diesem Heft: In unserer Titelgeschichte beschäftigen wir uns diesmal mit Platelet-Rich Fibrin (PRF), das den natürlichen Wundheilungsprozess nach oralchirurgischen Eingriffen beschleunigen kann. PRF ist ein autologes Blutkonzentrat, das ohne Zusatz von Antikoagulantien aus dem peripheren Blut des Patienten gewonnen wird. Ziel der Biologisierung mittels PRF ist die gezielte Modulation des Heilungsprozesses durch die Förderung regenerativer Zellantworten. Anhand von zwei Fällen – Socket-Sealing mit späterer Implantation an Zahn 24 sowie einer Wurzelamputation an Zahn 26 – zeigen unsere Foto: Lopata/axentis
4 | INHALT 42 Sind Sie eine Brand? Wie Sie Ihre Praxis als unverwechselbare Marke aufbauen, damit Sie im Gedächtnis bleiben. 64 Implantieren lernen an „lebenden Patienten“ – darf das sein? Eine junge Zahnärztin möchte sich implantologisch verbessern und bucht einen Kurs in Osteuropa. Ihre Freundin findet das moralisch zweifelhaft – die klinisch-ethische Falldiskussion. MEINUNG 3 Editorial 8 Leitartikel 10 Leserforum POLITIK 14 Problem Nachwuchsmangel Niederlande gleichen Mangel an Absolventen durch Nicht-EUZahnärzte aus 26 KZV und ZÄK zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern „Die Freude am Beruf wird durch die Rahmenbedingungen konterkariert!“ 28 KZV und ZÄK zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin Überreglementierung und wirtschaftliche Zwänge erdrücken die Zahnärzteschaft 51 Interview mit MdB Anne Janssen „Wir müssen mit dem Thema Prävention raus aus der Gesundheitsblase“ 54 Kurz erklärt: Reform der Nachrichtendienste Ist das Arztgeheimnis in Gefahr? ZAHNMEDIZIN 16 Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Neuropathische Schmerzen nach Weisheitszahnentfernung? 34 Aus der Wissenschaft Die Kaukraft prothetischer Versorgungen im Vergleich 46 Der besondere Fall mit CME Eine seltene Lokalisation – das Lipom der Zunge 70 Fallbericht aus dem DGZ-JuniorSpezialisierungsprogramm Partielle Pulpotomie bei traumatischen Pulpaeröffnungen TITELSTORY 36 Zwei Beispiele zur Biologisierung des Augmentats PRF in Implantologie und Parodontalchirurgie PRAXIS 22 Nebenkostenabrechnung der Zahnarztpraxis Diese Fehler kosten Sie viel Geld! 30 Gebührenrechtliche Einordnung der BZÄK – Teil 4 Analoge Leistungen der Parodontitistherapie – eine Reevaluation Inhalt Foto: charlymorlock – stock.adobe.com zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1342)
INHALT | 5 70 Zahnfrakturen mit Beteiligung der Pulpa Bei traumatischer Pulpaexposition ist die Vitalerhaltung durch die partielle Pulpotomie nicht nur möglich, sondern inzwischen Therapie der Wahl. TITELSTORY 36 PRF in Implantologie und Parodontalchirurgie Platelet-Rich Fibrin kann den natürlichen Wundheilungsprozess nach oralchirurgischen Eingriffen beschleunigen. Zwei Fälle zur Biologisierung des Augmentats. 42 Branding first Sind Sie eine Marke? 52 Praxisübernahme vor den Toren Berlins – Teil 8 Patienten wollen keine Erklär-Bären! 64 Der klinisch-ethische Fall Implantieren lernen an „lebenden Patienten“ – darf das sein? 78 Zehn Jahre PraxisAWARD – Teil 2 Diese Präventionsideen wurden preisgekrönt GESELLSCHAFT 32 Tipps zum Tag der Zahngesundheit Kauen für die Fitness 56 Einschätzungen einer Psychologin und eines Rechtsanwalts Was tun bei sexuellen Übergriffen im Kollegenkreis? 62 zm-HISTORY Wie ein Zahnarzt Churchills Lispeln bewahrte 76 Royal Flying Doctor Service of Australia Hier kommen Notfallhilfe, Impfungen und Füllungstherapien aus der Luft 80 Einsatz in Vietnam mit Deviemed Die Spaltversorgung ist eine interdisziplinäre Langzeitbehandlung MARKT 84 Neuheiten RUBRIKEN 12 Ein Bild und seine Geschichte 59 Formular 60 Termine 68 News 83 Impressum 98 Zu guter Letzt Foto: Jens Weusmann Titelfoto: Jens Weusmann zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1343)
Parodontale Nachsorge mit System: Wie Risikopatient:innen mit meridol® PARODONT EXPERT profitieren Eine erfolgreiche Parodontaltherapie endet nicht mit dem Praxisbesuch: Zwei Fallstudien zeigen, wie eine konsequente Nachsorge, motivierte Patient:innen und das meridol® PARODONT EXPERT System selbst bei Risikopatient:innen zu messbaren Verbesserungen bei Plaque, Entzündung und Zahnfleischgesundheit führen. Setzen Sie auf Adhärenz: Entscheidend für den Therapieerfolg In der ersten Fallstudie begleitete Dentalhygienikerin Petra Natter, BA, einen männlichen Patienten zwischen 50 und 60 Jahren. Nach einem „Zahnarzttrauma“ hatte er mehrere Jahre keine Praxis besucht. Beruflich stark eingespannt, mit erhöhtem Langzeitblutzuckerwert (HbA1c 6,8 %), moderatem Übergewicht und Bluthochdruckmedikation zählte er zu einer Risikogruppe für parodontale Erkrankungen. Nach Mundhygieneinstruktion, professioneller mechanischer Plaquereduktion und antiinfektiöser Therapie folgten regelmäßige Termine der unterstützenden Parodontaltherapie (UPT). Natter etablierte ein klar strukturiertes Pflegeprogramm, überprüfte regelmäßig die häusliche Mundhygiene und motivierte den Patienten kontinuierlich. Es zeigte sich jedoch wiederholt, dass die häusliche Mundhygiene für den Patienten eine Herausforderung blieb. Ergänzend wurde daher das meridol® PARODONT EXPERT System aus Zahnpasta und Mundspülung in die tägliche Routine integriert. Die Adhärenz des Patienten verbesserte sich dadurch deutlich. Sowohl die parodontalen Befunde als auch die systemischen Werte stabilisierten sich; der HbA1c-Wert sank auf 5,5 Prozent. Natter betont: „In diesem Fall zeigte sich, dass die antientzündliche Zahnpasta und Mundspülung einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Stabilisierung leisten konnten, sowohl für die Kontrolle der Entzündung als auch für eine bessere Adhärenz des Patienten.“ Antimikrobiell unterstütztes Biofilmmanagement Die zweite Fallstudie stammt von Dentalhygienikerin Fabienne Käser. Ihr Patient: ein männlicher Raucher in den 40ern mit einer 25-Pack-Years-Anamnese. Trotz halbjährlicher professioneller Zahnreinigung und sorgfältiger häuslicher Mundhygiene – zweimal täglich zwei Minuten mit der Schallzahnbürste, tägliche Interdentalbürsten sowie desensibilisierende Zahnpasten – bestanden persistierende parodontale Taschen bis 5 mm und ausgeprägte Blutungen beim Sondieren. Käser setzte auf die Kombination aus mechanischer Plaqueentfernung und der meridol® PARODONT EXPERT Mundspülung mit Hyaluronsäure, Zink und Cetylpyridiniumchlorid (CPC). Während Hyaluronsäure regenerativ und entzündungshemmend wirkt, tragen Zink und CPC zur antibakteriellen Kontrolle des Biofilms bei. Nach sechs Monaten zeigten sich deutlich verbesserte Gingivareaktionen, eine schnellere Wundheilung und eine reduzierte Empfindlichkeit. Käser resümiert: „Die Kombination stabilisierte das Gewebe und steigerte die Compliance des Patienten deutlich.“ Ganzheitliche Pflege für nachhaltigen Erfolg Beide Fälle verdeutlichen: Erfolgreiche Parodontaltherapie endet nicht in der Praxis, sondern erfordert eine konsequente, alltagstaugliche Mundpflege. Das meridol® PARODONT EXPERT System aus Zahnpasta und Mundspülung stärkt die Widerstandskraft des Zahnfleischs, unterstützt Heilungsprozesse und hilft, erneuten Entzündungen vorzubeugen. Für Zahnärzt:innen bieten die Ergebnisse eine klare Orientierung: Ein abgestimmtes Pflegesystem, kombiniert mit strukturierten Routinen und gezielter Patientenberatung, kann die Therapieeffizienz erhöhen und langfristige Stabilität fördern. Die vollständigen Studien sind online auf der CP GABA Website verfügbar. cpgabaprofessional.de
Hilft, die Widerstandskraft des Zahnfleisches gegen Zahnfleischbluten, Rezession und Parodontitis zu stärken. Sichern Sie sich jetzt kostenlose meridol®-Proben für Ihre Patient:innen! * meridol® PARODONT EXPERT Zahnpasta, in der Umkehr von gelegentlich blutenden zu nicht blutenden Stellen am Zahnfleisch, im Vergleich zu einer fluoridierten Zahnpasta (1.000 ppm F-, NaMFP), nach 6 Monaten bei zweimal täglicher Anwendung. Montesani et al., 2024, J Dent Res, 102 (SI_ #3967079). ** Nach 6 Monaten bei zweimal täglicher Anwendung im Vergleich zu einer fluoridierten Mundspülung, 200 ppm F- als NaF. Montesani et al., 2024, J Dent Res, 102 (SI_ #3969463) *** ”schnell” in Labortests mit Speichelbakterien bestätigt, “lang anhaltend” bei regelmäßiger Anwendung. 28x stärkere Plaquereduktion** 7x effektiver* Reduziert Plaque an schwer zugänglichen Stellen durch eine Kombination aus CPC und Zink mit Hyaluronsäure. Mit Zink, Zinn und Pyrophosphat in einer speziellen Formel für schnelle antibakterielle Wirkung mit lang anhaltendem Schutz***.
Bereits vor einem Jahr hatte die Bundesregierung, insbesondere die Union, vollmundig einen Herbst der Reformen versprochen. Doch es geschah nicht viel. Jetzt aber soll er wirklich kommen, der Herbst der Reformen. Die Koalition will liefern: Reformen bei Pflege, Rente und erneut bei Gesundheit stehen an. Ein volles Arbeitsprogramm für den neuen Bundesgesundheitsminister. Einmal mehr verbinden wir mit dem Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums die Erwartung, dass der begonnene Reformprozess zur Stabilisierung der GKV im engen Dialog mit uns geführt wird. Erst recht vor dem Hintergrund, dass Union und SPD schon wieder über GKV-Einsparungen verhandeln, obwohl das GKV-Sparpaket gerade erst verabschiedet worden ist. Denn für die im letzten Moment zugesagten 550 Millionen Euro für Kliniken und Psychotherapeuten fehlt bisher jegliche Gegenfinanzierung. Angesichts der bereits ausgeschöpften unmittelbaren GKV-Sparoptionen – erst recht im vertragszahnärztlichen Bereich – sind wir zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Zwar kann sich Carsten Linnemann (CDU) in seinem neuen Amt als Bundesgesundheitsminister über gute Zahlen in der GKV freuen: Zusammengenommen haben die fast einhundert Kassen in den ersten beiden Quartalen einen soliden Überschuss erwirtschaftet. Die großen Verbände melden ein Plus von fast 2,3 Milliarden Euro. Dieser Anstieg ruft aber sofort die Kassenmanager auf den Plan zu verkünden, dass die Bilanzen alles andere als rosig sind. Vielmehr fließe das zusätzliche Geld in die gesetzlichen Rücklagen, die zuvor zum Stopfen von Finanzlöchern herangezogen worden waren. Außerdem halte die Dynamik der Leistungsausgaben unvermindert an. Die laufenden Ausgaben wüchsen weiterhin deutlich stärker als die Einnahmen. Was jetzt nicht passieren darf, ist, dass die Politik sich wieder reflexartig völlig aufs Sparen fokussiert. Bei allem darauf gerichteten Eifer übersieht sie dann vollends, dass man ein System auch kaputtsparen kann – mit fatalen Folgen für die Patientenversorgung. Was wir brauchen, sind echte Reformen. Fiskalische Sparansätze zulasten der Versorgung wie durch eine unreflektierte Budgetierung sind verfehlt. Die harten Einschnitte in die Parodontitisversorgung zeigen dies leider nur allzu deutlich. Die vollmundigen Aussagen der Politik zur wichtigen Rolle der Prävention für die Gesundheit der Menschen haben sich jedenfalls angesichts der Budgetierung als fast schon zynische Lippenbekenntnisse erwiesen. Damit führt die Politik den Präventionsgedanken ad absurdum. Und gleichzeitig macht sie sich mit ihren Aussagen völlig unglaubwürdig: „Bei der Vermeidung von Krankheiten schöpfen wir nicht unser Potenzial aus.“ Das beklagte die vormalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor gut einem Jahr beim Präventionskongress in Berlin. Prävention sei „keine Nebensache, sondern eine zentrale Zukunftsaufgabe“, hieß es zum Start der Präventionsoffensive im Juli. Das Gesundheitssystem leiste zwar eine qualitativ hochwertige und umfassende Versorgung im Krankheitsfall. „Künftig müssen wir aber noch besser darin werden, Krankheiten gar nicht erst entstehen zu lassen.“ Doch allzu grau ist alle Theorie, wie uns das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zuletzt gelehrt hat – trotz aller Warnungen unsererseits. Normalerweise soll doch eine Budgetierung die Überversorgung von kurativen Leistungen verhindern. Beim Kampf gegen die Volkskrankheit Parodontitis darf aber doch gerade eine Mengenbegrenzung nicht das Ziel sein, sondern das Gegenteil: eine möglichst hohe Behandlungsquote. Eine Budgetierung der erforderlichen Mittel widerspricht insofern dem Präventionsgedanken, erst recht, da die Folgekosten von vermeidbaren Krankheiten unterm Strich viel höher sind. Klar ist, dass die GKV unter erheblichem finanziellem Druck steht und wir mit den vorhandenen Mitteln verantwortungsvoll umgehen müssen. Wie das funktioniert, hat der vertragszahnärztliche Bereich wie kein anderer Sektor in der Versorgung gezeigt. Carsten Linnemann muss jetzt das System auf Effizienz trimmen und Versorgungsmodelle stärken, die Gesundheit erhalten und Eigenverantwortung fördern. Ansonsten bleibt vom Herbst der Reformen nicht mehr als ein überstrapazierter Begriff übrig. Martin Hendges Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Herbst der Reformen – jetzt aber und vor allem bitte richtig! 8 | LEITARTIKEL Foto: Jan Knoff, Cologne
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zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1348) Leserforum Mit Interesse habe ich den Beitrag zur GOZ-Debatte gelesen. Der Beitrag benennt zu Recht ein ethisches Problem. Gleichwohl erscheint die Perspektive zu eng, wenn die Ursachen im Wesentlichen in der einzelnen Behandlungssituation oder in der Frage einer bloßen Erhöhungsempfehlung gesucht werden. Die Lage der GOZ verweist vielmehr auf ein tiefer liegendes Strukturproblem: Eine Ordnung, die die verlässliche freiberufliche Versorgung sichern soll, gerät zunehmend unter den Einfluss von Sparlogiken, ökonomischem Druck und gesundheitspolitischer Umsteuerung. Die daraus entstehenden Spannungen reichen über die Vergütungsfrage hinaus und wirken bis in die Versorgungspraxis sowie in das Verhältnis zwischen Behandler, Patient und Kostenträger hinein. Sichtbar wird damit nicht nur ein technisches Gebührenproblem, sondern eine Frage institutioneller Verlässlichkeit. Eine bloße Erhöhungsempfehlung dürfte deshalb nicht genügen. Erforderlich wäre vielmehr eine grundlegende Neuentwicklung der GOZ-Anlage (Gebührenpositionen), orientiert an den aktuellen Leitlinien, Behandlungsstandards und tatsächlichen Leistungsanforderungen. Dazu gehörten eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Leistungspositionen ebenso wie ein verlässlicher Mechanismus zur Anpassung der Vergütung an die wirtschaftliche Entwicklung. Das bestehende Faktorensystem hat sich im Grundsatz bewährt und sollte beibehalten werden. Das Kernproblem liegt weniger in der formalen Struktur der Verordnung als in der materiellen Überalterung ihrer Leistungsanlage und in der fortbestehenden Spannung zwischen Gebührenrecht und Erstattungswirklichkeit. Auch die gegenwärtige Praxis der Gebührenanwendung verweist auf dieses Strukturproblem. Wo eine sachgerechte Vergütung nur noch durch eine weitgehende Ausschöpfung von Steigerungsfaktoren, Begründungsanforderungen und Auslegungsräumen erreichbar erscheint, sollte dies nicht vorschnell als Fehlentwicklung auf Seiten der Behandler gedeutet werden. Sie kann vielmehr darauf hindeuten, dass die Ordnung in ihrer materiellen Grundlage nicht mehr hinreichend trägt. Normative Überreizung wäre dann nicht Ursache, sondern Symptom. Die ordnungspolitische Funktion der GOZ erschöpft sich zudem nicht in der Regelung von Vergütungshöhen. Sie stabilisiert auch eine freiberuflich verantwortete Versorgungsstruktur, indem sie die zahnärztliche Leistung gerade nicht vollständig den Kräften situativer Preisbildung überlässt. Würde eine sachgerechte Honorierung im Wesentlichen auf abweichende Vereinbarungen oder sonstige individualisierte Preisarrangements verlagert, bedeutete das nicht mehr Freiberuflichkeit, sondern eher deren funktionale Schwächung. Wo die Gebührenordnung ihre tragende Steuerungsleistung verliert, gewinnen Markt- und Skalierungslogiken an Einfluss, die eine stärker kapital- und investorengetragene Organisation zahnmedizinischer Versorgung begünstigen können. Vor diesem Hintergrund könnte es sich lohnen, auch die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Leitentscheidungen erneut daraufhin zu befragen, ob ihre Begründungsstrukturen der heutigen Versorgungswirklichkeit und Kostenentwicklung noch in vollem Umfang gerecht werden. Das eigentliche Problem der gegenwärtigen GOZ liegt daher nicht nur in einer ethischen Spannung, sondern in einer strukturellen Unbilligkeit, die verlässliche Versorgung, transparente Abrechnung und institutionelles Vertrauen gleichermaßen belastet. Joachim Merz Neustadt an der Weinstraße DAS EIGENTLICHE PROBLEM DER GOZ Es geht nicht nur um Ethik Zum Beitrag „Der klinisch-ethische Fall: Im Konflikt zwischen Gebührenrecht und Patientenbeziehung“ in zm 15-16/2026, S. 28–35. Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.
12 | GESELLSCHAFT EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1350) Zahnärztin Dr. Ashley Joves hat ein ausgeprägtes Sendungsbewusstsein. Neben ihren Privatpraxen in den kalifornischen Städtchen Folsom und Roseville betreibt sie einen wöchentlichen Podcast „von Frauen für Frauen“ zu Themen wie Beauty, Empowerment und Selbstbewusstsein, der ihre Zuhörerinnen wie „im Gespräch mit der besten Freundin über dies und das“ abholen soll. Wenn Joves ihren Followerinnen auf Instagram nun plötzlich ihre Zunge herausstreckt, ist das dann auch kein „community“ oder „follower battle“, sondern es geht um ein ernstes Thema: Mundkrebs. Ihre Botschaft: Menschen, die keine Zahnärztin / keinen Zahnarzt haben, sollen sich jeden Tag 30 Sekunden Zeit nehmen, um selbstständig ihre Mundschleimhaut auf Veränderungen zu überprüfen. Dabei spricht Joves nicht nur als Expertin, sondern gleichzeitig als indirekt Betroffene. Im Sommer 2025 hatte sie bei ihrem Mann – jung, gesund und Nichtraucher – erlebt, wie wichtig der kritische Blick und auch das Bauchgefühl sein können. Nachdem er über Schmerzen geklagt hatte, entdeckte sie bei ihm eine Leukoplakie am ventrolateralen Zungenrand. Die Biopsie war unauffällig, doch Joves traute dem Ergebnis nicht. Eine weitere Untersuchung bestätigte schließlich ein Plattenepithelkarzinom. Inzwischen ist ihr Mann krebsfrei. Doch Joves will nicht nur ihre Geschichte teilen, sondern nun auch möglichst viele ihrer Followerinnen sensibilisieren, regelmäßig selbst Zunge, Mundboden und Wangenschleimhaut zu kontrollieren und auf ungewöhnliche Veränderungen zu achten. mg Fotos: Denis – stock.adobe.com, Instagram - themaking.of
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zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1352) 14 | POLITIK PROBLEM NACHWUCHSMANGEL Niederlande gleichen Mangel an Absolventen durch Nicht-EU-Zahnärzte aus Der Zahnärztemangel in den Niederlanden wird zunehmend durch Beschäftigte von außerhalb der Europäischen Union (EU) kompensiert: Deren Zahl hat sich innerhalb von fünf Jahren mehr als verdoppelt. Im laufenden Jahr befinden sich aktuell 120 Personen aus dem Nicht-EU-Ausland im Zulassungsverfahren (Stand Ende August), berichtet die Zulassungsstelle ACTA. Zum Vergleich: 2021 waren es im gesamten Jahr nur 53. Das Academic Centre for Dentistry Amsterdam (ACTA) leitet im Auftrag des niederländischen Gesundheitsministeriums das Aufnahmeverfahren für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einem Abschluss außerhalb der EU. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen ihre fachliche Kompetenz unter Beweis stellen und zudem nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse der niederländischen Sprache verfügen. Erst danach können sie sich in das BIG-Register eintragen lassen. Nach Angaben des zahnärztlichen Berufsverbands Royal Dutch Society for the Promotion of Dentistry (KNMT) arbeiten derzeit 2.287 Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einem ausländischen Diplom in den Niederlanden. Jedes Jahr kommen zwischen 150 und 200 weitere hinzu. Aus Syrien, Südafrika, dem Irak, Brasilien und der Türkei Die Ursache für diesen Trend sieht der KNMT-Vorsitzende Hans de Vries einem Medienbericht zufolge im Mangel an einheimischem Nachwuchs. Die Zahl der Studienplätze in den Niederlanden sei schlicht zu gering, sagt er. Die dadurch entstandenen Lücken würden zunehmend von Zahnärzten aus Ländern wie Syrien, Südafrika, der Türkei, Brasilien und dem Irak geschlossen. An der Begeisterung für das Studienfach mangele es dabei nicht: Allein bei der ACTA, die zugleich eine der drei zahnmedizinischen Ausbildungseinrichtungen des Landes ist, bewarben sich zuletzt mehr als 2.000 junge Menschen. Landesweit stehen an allen Einrichtungen zusammen jedoch nur 270 Studienplätze zur Verfügung. Laut ACTA-Direktor Etienne Verheijck geht es schlicht ums Geld. „Das ist eine politische Entscheidung des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft“, sagt er. Im kommenden Jahr soll die Zahl der Studienplätze zwar auf 290 erhöht werden. Doch auch diese Zahl ist nach Ansicht der für die Bedarfsplanung zuständigen Stelle zu gering: Das Gremium „Capaciteitsorgaan“ empfiehlt, die Zahl der Studienplätze auf 386 pro Jahr zu erhöhen. Der Vorschlag liegt beim zuständigen Ministerium. Berichten zufolge geht es um zusätzliche Kosten in Höhe von 27,1 Millionen Euro. mg Foto: Prostock-studio- stock.adobe.com 2.287 der aktuell 11.441 Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Niederlanden arbeiten auf Basis eines ausländischen Diploms plus absolvierter Zulassungsprüfung. ZAHNÄRZTE ARBEITEN AUCH SCHON MAL OHNE ZULASSUNG Man liest immer wieder, dass staatliche Aufsichtsbehörden in den Niederlanden Zahnärzte aus dem Nicht-EU-Ausland entdecken, die ohne die entsprechende Zulassung praktizieren, statt ausnahmslos unter der Aufsicht eines registrierten Zahnarztes. Hans de Vries, Vorsitzender des Zahnärzteverbands KNMT, bezeichnet das eigenständige Arbeiten als gesetzeswidrig. Zugleich räumt er ein, dass der akute Personalmangel dazu führe, dass Praxisbetreiber mitunter ein Auge zudrücken und die geltenden Regeln laxer handhaben.
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16 | ZAHNMEDIZIN zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1354) MUND-, KIEFER- UND GESICHTSCHIRURGIE Neuropathische Schmerzen nach Weisheitszahnentfernung? Samaneh Farahzadi, Paula Korn, Ivan Platzek, Günter Lauer, Adrian Franke Kommt es nach einer Weisheitszahnentfernung zu persistierenden Schmerzen, scheint es naheliegend, nach noch unentdeckten dentalen Foki zu suchen. Ist die Suche erfolglos, bleibt die Option einer symptomatischen Therapie. Spricht diese jedoch nicht an, sollte die Suche nach den Ursachen zeitnah fortgesetzt werden. Dieser Fall beschreibt die Erstmanifestation eines Vestibularisschwannoms, das sich klinisch als Trigeminusneuralgie präsentierte. Im Februar 2026 wurde ein 22-jähriger Patient erstmalig durch einen niedergelassenen Oralchirurgen in unserer Poliklinik für Mund-, Kieferund Gesichtschirurgie vorgestellt. Der Patient gab anhaltende Schmerzen nach einer operativen Weisheitszahnentfernung der Zähne 28 und 38 vor drei Monaten an. Eine bereits zuvor im Dezember aufgetretene Schwellung und Entzündung besserte sich nach antibiotischer Therapie und Wundrevision im Unterkiefer in der regio 38. Seit Anfang des Jahres verspürte der Patient starke, blitzartig auftretende Schmerzen im Bereich der linken Wange und des Unterkiefers. Die Häufigkeit dieser Schmerzen nahm im Laufe der Zeit zu und trat bei der Erstvorstellung in unserer Klinik mehrfach am Tag auf. Die selbst veranlasste Einnahme von Ibuprofen half nur mäßig. Ein extern angefertigtes OPG ergab keinen Anhalt für Osteolysen oder verbliebene Wurzelreste (Abbildung 1). Klinisch bot die regio 38 eine geschlossene und reizlose Wundheilung. Hinweise auf einen Abszess oder eine Fraktur zeigten sich nicht. Die Sensomotorik war intakt. Es bestanden keine Vorerkrankungen und keine Dauereinnahme von Medikamenten. Unter der Verdachtsdiagnose „Neuropathische Schmerzen nach Weisheitszahnentfernung“ erfolgte eine Intensivierung der analgetischen Therapie unter Hinzunahme von Novaminsulfon. Am Folgetag stellte sich der Patient auf Eigeninitiative in der Ambulanz der Klinik für Neurologie vor. Klinisch ergab sich ein unauffälliger Befund in der neurologischen Untersuchung ohne Allodynie, Hyperästhesie oder sensible Defizite. Nach intravenöser Gabe von Lacosamid trat eine deutliche Besserung der Schmerzen (NRS 9 auf 1) Abb. 1: OPG nach operativer Weisheitszahnentfernung 28 und 38 Foto: Dr. Andreas Blume, Oralchirurgie Praxis Dresden
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18 | ZAHNMEDIZIN ein. Laborchemisch zeigte sich ebenfalls ein unauffälliger Befund, insbesondere die Entzündungsmarker fielen negativ aus. Eine Bildgebung per cranialer MRT im Fall ausbleibender Besserung in einem ambulanten Setting wurde empfohlen und Pregabalin verordnet. Nach weiteren fünf Tagen und ausbleibender, langfristiger Besserung unter der oralen Einnahme von Pregabalin verständigten wir uns als temporären Therapieversuch gemeinsam mit dem Patienten auf eine zweimal tägliche Injektion langwirksamer Lokalanästhetika zur symptomatischen Therapie. Zeitgleich wurde ein Termin zur empfohlenen MRT-Bildgebung vereinbart. Auch unter dieser vier Tage dauernden Therapie blieb eine Besserung aus, zusätzlich kam ein rasch abnehmender Allgemeinzustand mit ausgeprägtem Schwächegefühl hinzu. Anamnestisch gab der Patient nun eine Beschwerdezunahme bei Bewegung, Essen und Trinken an. Die am Folgetag durchgeführte craniale MRT zeigte eine circa 5 cm x 5 cm x 4,5 cm messende, extraaxiale Raumforderung des linken Kleinhirnbrückenwinkels mit Infiltration des inneren Gehörgangs. Weiter fanden sich eine beginnende Kompression des Hirnstamms und eine Mittellinienverlagerung nach rechts. Nebenbefundlich kamen ödematöse Veränderungen des Ober- und des Unterkiefers in den regiones 28 und 38 zum Vorschein (Abbildung 2). Augenärztlich wurde beidseitig eine Stauungspapille festgestellt. Noch am gleichen Tag erfolgte die notfallmäßige stationäre Aufnahme und die Anlage einer externen Ventrikeldrainage in Intubationsnarkose. Anfang März erfolgte schließlich die Exstirpation der Raumforderung, die sich in der histologischen Aufarbeitung als Schwannom herausstellte. Im Folgenden waren weitere Operationen aufgrund postoperativer Folgeerscheinungen erforderlich, darunter die Revision einer Liquorfistel. Postoperativ imponierte eine persistierende Einschränkung des Hörvermögens. Diskussion Eine Trigeminusneuralgie zeichnet sich durch paroxysmale, für wenige Sekunden bis maximal zwei Minuten anhaltende Schmerzen von starker Intensität und stechendem, scharfem oder stromstoßartigem Charakter aus. Die Schmerzen sind auf das Versorgungsgebiet von Ästen des Nervus trigeminus begrenzt [Goßrau et al., 2023]. Die Diagnose ist klinisch zu stellen und bedarf ergänzender Untersuchungen. Dazu werden Diagnosekriterien unter anderem von der International Headache Society vorgegeben [International Headache Society, 2018], die Einzug in die nationale Leitlinie der DGN (Deutsche Gesellschaft für Neurologie) und der DMKG (Deutsche Migräne und Kopfschmerzgesellschaft) gehalten haben [Goßrau et al., 2023]. Trigeminusneuralgien sind von den ebenfalls schmerzassoziierten Trigeminusneuropathien zu differenzieren. Letztere äußern sich durch das vordringliche Bestehen von Dauerschmerzen mit brennendem oder nadelstichartigem Charakter als Ausdruck einer neuronalen Schädigung. Diese Schädigung kann die entsprechenden Hirnnervenkerne, den Nervenverlauf wie auch periphere Nervenäste betreffen. Das Auftreten paroxysmaler Schmerzepisoden ist ebenfalls möglich, jedoch nicht vordergründig. Begleitend sind sensible Defizite, eine Hyperalgesie oder eine Allodynie möglich [Veerapaneni et al., 2024]. Trigeminusneuralgien weisen eine Inzidenz von 4 bis 42 pro 100.000 Personenjahre auf [Goßrau et al., 2023], die Lebenszeitprävalenz in einer deutschen Kohorte wurde mit 0,3 Prozent geschätzt [Mueller et al., 2011]. Frauen sind häufiger betroffen als Männer [Goßrau et al., 2023; Shankar Kikkeri et Nagalli, 2024]. Die Ätiologie der Trigeminusneuropathie ist ebenso wie die der Trigeminusneuralgie heterogen und umfasst Tumoren, Bindegewebserkrankungen, rheumatische beziehungsweise demyelinisierende Erkrankungen und Traumata [Peñarrocha et al., 2007]. Bei der Trigeminusneuralgie werden je nach zugrundeliegender Ursache eine „klassische“, eine „sekundäre“ und eine „idiopathische“ Form unterzm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1356) Abb. 2: cMRT präoperativ: Darstellung der extraaxialen Raumforderung des linken Kleinhirnbrückenwinkels in den T1-Sequenzen in Axial-, Frontal- und Sagittalebene Foto: UK Carl Gustav Carus ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.
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zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1358) 20 | ZAHNMEDIZIN schieden [Goßrau et al., 2023; International Headache Society, 2018; Shankar Kikkeri et Nagalli, 2024]. Ursache der klassischen Trigeminusneuralgie ist eine neurovaskuläre Kompression des Nerven im Abschnitt der Cisterna pontocerebellaris, dort wo der Nerv aus dem Pons austritt und „frei“ im Liquor verläuft. Der alleinige Nachweis eines Gefäß-Nerven-Kontakts ist nicht ausreichend, sondern mittels spezieller MRT-Sequenzen der Nachweis einer Atrophie beziehungsweise einer Verdrängung erforderlich [DeSouza et al., 2016; Goßrau et al., 2023]. Die Ursachen der sekundären Trigeminusneuralgie sind auf andere Prozesse als einen Gefäß-Nerven-Konflikt zurückzuführen. Häufig zu finden sind arteriovenöse Malformationen, multiple Sklerose oder Tumoren des Kleinhirnbrückenwinkels [International Headache Society, 2018], wie im hier geschilderten Fall. Lassen sich in der Umfelddiagnostik sowohl eine klassische als auch eine sekundäre Form ausschließen, liegt eine idiopathische Form der Trigeminusneuralgie vor [Goßrau et al., 2023]. Vestibularisschwannome sind gutartige, langsam wachsende Tumoren am Hör- und Gleichgewichtsnerv. Sie repräsentieren die häufigste Tumorart, die zu einer sekundären Trigeminusneuralgie führen kann [Carlson et Link, 2011]. Die Häufigkeit Vestibularisschwannom-assoziierter Nervenstörungen wird mit etwa 12 bis 45 Prozent beziffert [Ananthan et al., 2024]. Vergleichbar mit dem hier geschilderten Fall finden sich in der Literatur weitere Fallberichte, in denen sich die Erstmanifestation eines Vestibularisschwannoms als Trigeminusneuralgie präsentierte [Ananthan et al., 2024; Matsuka et al., 2000]. Patientenfälle wie dieser unterstreichen die Relevanz einer differenzierten klinischen Diagnosestellung sowie die Notwendigkeit, frühzeitig eine weiterführende Diagnostik einzuleiten. Die Leitlinien geben uns dazu konkrete Empfehlungen [Goßrau et al., 2023]. Der zeitliche Ablauf diagnostischer Maßnahmen sollte sich wie im geschilderten Fall an der individuellen Dynamik und der Schwere des klinischen Krankheitsbildes orientieren. FAZIT FÜR DIE PRAXIS Kurze, einschießende und hochintensive Schmerzattacken im Versorgungsgebiet des N. trigeminus sind richtungsweisend für eine Trigeminusneuralgie. Vor Diagnosestellung sollten häufige odontogene Ursachen wie zum Beispiel eine Pulpitis, apikale Parodontitis oder CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion) ausgeschlossen werden. Eine Abgrenzung zur Trigeminusneuropathie ist essenziell, insbesondere bei Dauerschmerzen, bei sensorischen Defiziten oder bei neuropathischen Begleitsymptomen. Bei Verdacht auf eine Trigeminusneuralgie/-neuropathie ist die Überweisung zum Facharzt/Fachärztin für Neurologie zur klinischen Diagnostik und ergänzenden Bildgebung angezeigt. PD Dr. med. habil. Ivan Platzek Oberarzt, Facharzt für Radiologie Diagnostische und interventionelle Radiologie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden Fetscherstr. 74, 01307 Dresden Foto: UK Carl Gustav Carus Dr. med. dent. Samaneh Farahzadi Zahnärztin in Weiterbildung für Oralchirurgie Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden Fetscherstr. 74, 01307 Dresden Foto: privat Jun.-Prof. Dr. med. dent. habil. PaulaKorn Fachzahnärztin für Oralchirurgie, Ambulanzleitung Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden Fetscherstr. 74, 01307 Dresden Foto: UniversitätsZahnMedizin Dresden Dr. med. Dr. med. dent. MUDr. Adrian Franke Funktionsoberarzt, Ambulanzleitung Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden Fetscherstr. 74, 01307 Dresden Foto: UniversitätsZahnMedizin Dresden Univ.-Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Günter Lauer Klinikdirektor Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden Fetscherstr. 74, 01307 Dresden Foto: UniversitätsZahnMedizin Dresden
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22 | PRAXIS zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1360) NEBENKOSTENABRECHNUNG DER ZAHNARZTPRAXIS Diese Fehler kosten Sie viel Geld! Nebenkostenabrechnungen enthalten oft Fehler und Unstimmigkeiten. Prüfen lohnt sich fast immer, die einzelnen Positionen können sich auf einen erheblichen Betrag summieren. Ein Experte für Betriebskostenabrechnungen erklärt, worauf Zahnarztpraxen achten sollten. Zwar gibt es keine offiziellen Zahlen zur Fehlerquote in den Abrechnungen. Dass es aber sehr häufig Unstimmigkeiten gibt, zeigen Kontrollen von Mineko: Demnach sind 94 Prozent der geprüften zahnärztlichen Abrechnungen fehlerhaft (siehe Beispielrechnung). Und das kann teuer werden, denn diese Fehlbeträge summieren sich über die Jahre. „Da kommen schon mal mehrere Tausend Euro zusammen. Meist in völliger Unkenntnis der Mieter“, erklärt Chris Möller, Gründer und Geschäftsführer von Mineko. Sein Unternehmen prüft mit über 50 Mitarbeitenden die Betriebskostenabrechnungen von privaten und gewerblichen Mietverhältnissen. Die Experten erstellen Prüfberichte und unterstützen ihre Kunden bei der Kommunikation mit den Vermietern. Stimmt die Abrechnung nicht, wird zunächst ein qualifizierter Widerspruch eingelegt und eine korrigierte Version angefordert. Das Unternehmen rät grundsätzlich dazu, die Kommunikation mit dem Vermieter selbst zu führen, denn der direkte Weg ohne Dritte wirke deeskalierend und helfe so bei der Pflege des Mietverhältnisses. Bei einem Eigentümerwechsel bleibt der Mietvertrag bestehen. Manche Positionen sind gar nicht auf die Mieter umlegbar. Fehler Nr. 1: Das war nicht vereinbart Vermieter führen nicht vereinbarte Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf. „Sonstige Betriebskosten“ müssen jedoch explizit im Mietvertrag vereinbart sein, um sie umlegen zu dürfen. „Wenn beispielsweise die Kosten für Anlagen nicht genannt sind oder für die Sachwartung einer Brandmeldeanlage, dann werden sie von Mineko als 'nicht vereinbart' ausgewiesen. Das heißt, gewerbliche Mieter oder Mieterinnen müssen diese auch nicht tragen“, erklärt Möller. Ebenso komme auch vor, dass im Mietvertrag nur vereinzelte Betriebskostenarten aufgeführt sind, etwa Hausmeisterdienste oder Wartungsarbeiten, aber dann weitere, nicht aufgeführte in Rechnung gestellt werden. „Das ist unzulässig“, stellt der Experte klar. Aufgrund einer fehlenden Vereinbarung im Mietvertrag werden diese Positionen deshalb nach der Prüfung ebenfalls als nicht vereinbart ausgewiesen. Fehler Nr. 2: Die Position ist nicht umlegbar Einige Kosten muss der Vermieter immer tragen, dazu zählen solche, die rein im Vermieterinteresse liegen. Ein Beispiel dafür ist das Management der Hausverwaltung. „Auch wenn diese Kosten im Mietvertrag vereinbart sind, müssen sie nicht vom Mieter getragen Foto: Roman Möbius USeePhoto - stock.adobe.com BEISPIELRECHNUNG STATT 5.130 EURO NACHZAHLUNG 4.254 EURO GUTSCHRIFT Für eine Berliner Zahnarztpraxis wurde die Nebenkostenabrechnung des Jahres 2023 geprüft. Die Mietfläche betrug rund 286 Quadratmeter, die Fläche der Gesamteinheit rund 18.780 Quadratmeter. Der Vermieter hatte gemäß seiner Berechnung eine Nachzahlung von 5.130 Euro gefordert. Mineko kam jedoch auf eine Gutschrift von 4.254 Euro. Wie kam es dazu? Der Vermieter hatte nicht ausschließlich umlagefähige Betriebskosten abgerechnet. Er hatte auch die Verteilerschlüssel nicht korrekt ausgewählt und angewendet. Der Praxisinhaber konnte Widerspruch einlegen und um eine korrigierte Version der Abrechnung bitten.
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24 | PRAXIS werden“, sagt Möller. Vermieter können zwar Kosten vereinbaren, aber wenn das Gesetz sie für unzulässig erklärt, ist die Klausel nichtig. Fehler Nr. 3: Fehler, die bei Belegeinsicht aufploppen Bei vielen Abrechnungen können dank der Belegeinsicht zusätzliche Fehler aufgedeckt werden. „Das sind beispielsweise folgende Positionen: Wartung von Aufzügen, Bekämpfung von Ungeziefer, Kosten für den Hausmeister, Versicherungen, bei denen man nicht weiß, was sich dahinter verbirgt und ob diese umlegbar sind oder Investitionen darstellen." Fehler Nr. 4: Kappungsgrenzen Kappungsgrenzen sind individuell vereinbarte Kostenbeteiligungen der Mieter an etwaigen Kosten für zum Beispiel die Instandhaltung und Instandsetzung. „Hierbei muss eine Kappungsgrenze vereinbart sein, ansonsten ist diese Position nicht umlegbar“, sagt Möller. Verwaltungs- und Wartungskosten können eine solche Grenze haben, müssen sie aber nicht: „Sollten hier Kappungsgrenzen in der Abrechnung aufgelistet sein, müssen sie vorher im Mietvertrag vereinbart worden sein, ansonsten können sie als unzulässig ausgewiesen werden." Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 12. Februar 2026, Az. 14 U 1880/25 e) hatte jüngst bestätigt, dass auch die formularmäßige Umlage ungekappter Wartungskosten unwirksam ist, selbst wenn sich die Wartung nicht pauschal auf sämtliche technischen Anlagen des Gebäudes, sondern auf durch Sammelbezeichnungen erfasste komplexe Anlagen bezieht wie Lüftungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Klima- und Kühlanlagen, Wassersysteme, Einbruchüberwachungsanlagen, Gebäudetechnik, Kommunikationsanlagen oder Feuerschutzeinrichtungen. Fehler Nr. 5. Strafabzug Teilt der Vermieter die Heizkosten nicht unter Grund- und Verbrauchskosten auf, dann muss er dem Mieter oder der Mieterin einen Strafabzug von 15 Prozent gewähren. Möller ergänzt: „Unabhängig davon, muss seit 2023 ein Abzug von drei Prozent der anteiligen Heizkosten vorgenommen werden, wenn keine CO2-Steuer abgerechnet wurde“. Gewusst? Fehler Nr. 6: Verteilerschlüssel ist fehlerhaft Der Verteilerschlüssel ist in der Regel im Mietvertrag vereinbart. Er legt fest, dass alle oder bestimmte Positionen entweder nach Fläche, Anzahl der Mieteinheiten oder Verbrauch umgelegt werden. An diesen Verteilerschlüssel ist der Vermieter gebunden. „Ist im Mietvertrag 'billiges Ermessen' vereinbart, hat der Vermieter freie Wahl. Fehlt grundsätzlich eine Vereinbarung im Mietvertrag, kann er ebenso nach 'billigem Ermessen' umlegen“, erklärt der Experte. Die Vereinbarung eines Leistungsbestimmungsrechts nach billigem Ermessen bietet gegenüber einem von vornherein starr festgelegten Umlageschlüssel den Vorteil, dass der Vermieter nicht dauerhaft auf einen bestimmten Verteilungsmaßstab festgelegt ist, sondern innerhalb der Grenzen des § 315 BGB einen sachgerechten Umlageschlüssel bestimmen kann. Die wesentlichen Vorteile liegen damit in der Flexibilität bei der Wahl des Verteilungsschlüssels sowie in der Möglichkeit, den Umlagemaßstab an die konkrete Kostenverursachung und die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse anzupassen. „Grenze des Leistungsbestimmungsrechts ist jedoch die objektive Billigkeit im Sinne des § 315 BGB. Für die Behauptung, dass die vom Vermieter getroffene Bestimmung dieser Billigkeit nicht entspricht, trägt grundsätzlich der Mieter die Darlegungs- und Beweislast“, führt er aus. Fehler Nr. 7: Unkonkret: Was für eine Position ist das? Was verbirgt sich hinter der Position? Diese Frage dürfen sich Mieter nicht stellen müssen. „Die Fehlerart 'unkonkret' bedeutet, dass aus der Positionsbezeichnung nicht eindeutig hervorgeht, welche genaue Betriebskostenart gemeint ist und ob sie überhaupt umlegbar oder vereinbart ist“, macht Möller deutlich. Beim Widerspruch wird der Vermieter aufgefordert zu konkretisieren, was sich hinter der Angabe verbirgt: Welche Tätigkeit und welches Bauteil, welche haustechnische Anlage? Widerspruchsfristen Ein weiterer Hinweis: „Die Widerspruchsfrist bei gewerblichen Nebenkostenabrechnungen kann im Mietvertrag vereinbart werden. Sie muss immer mindestens drei Monate betragen.“ Wird die Vereinbarung nicht identisch in der Betriebskostenabrechnung wiedergegeben, ist das ein Fehler und bedeutet für den Mieter oder die Mieterin: drei Jahre Zeit für einen Widerspruch. „Erfahrungsgemäß kommen Sie schneller zu einer korrekten Abrechnung, wenn Sie dem Vermieter positiv und freundlich gegenübertreten. Eine falsche Abrechnung ist meistens kein böser Wille, sondern ein Versehen Ihres Vermieters“, sagt Möller, LL zm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1362) CHECKLISTE DAS SOLLTEN SIE ÜBERPRÜFEN formelle Richtigkeit der Abrechnung Abrechnungszeitraum und Wahrung gesetzlicher sowie vertraglicher Fristen Umlagefähigkeit der einzelnen Betriebskostenarten Vereinbarkeit mit mietvertraglichen Bestimmungen Verwendung der korrekten Verteilerschlüssel Berücksichtigung der Nebenkostenvorauszahlungen kalkulatorische Richtigkeit jeder einzelnen Abrechnungsposition Prüfung der Widerspruchsfrist Einhaltung der aktuellen deutschen Rechtsprechung
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26 | POLITIK Wie ist es um die zahnmedizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern bestellt? Dr. Gunnar Letzner (KZV M-V): Diezahnmedizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich durch ein hohes fachliches Niveau und ein großes Engagement der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte aus. Perspektivisch ist diese jedoch gefährdet – vor allem im ländlichen Raum. 2030 werden bereits 39 Prozent unserer Mitglieder 60 Jahre oder älter sein. Bis 2031 wird der Versorgungsgrad prognostisch von heute rund 95 auf nur noch 70 Prozent sinken, in ländlichen Regionen teils deutlich darunter. Gleichzeitig bleiben von jährlich rund 65 Absolventinnen und Absolventen aus den Universitäten Greifswald und Rostock weniger als 15 langfristig im Land. Welche Themen beschäftigen die Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land? Stefanie Tiede (ZÄK M-V): Durch den demografischen Wandel, sowohl in der Bevölkerung als auch in der Zahnärzteschaft selbst, stehen steigende Behandlungsbedarfe abnehmenden Behandlungskapazitäten gegenüber. Damit geht eine Erhöhung der Arbeitslast einher, die von ausufernden bürokratischen Vorgaben begleitet wird. Erschwerend kommt der Mangel bei den nicht-approbierten Assistenzberufen hinzu, so dass viele Praxen an ihre Belastungsgrenzen kommen. Die Freude an der Ausübung des Berufs wird massiv durch die sich stetig verschlechternden Rahmenbedingungen konterkariert, so dass die Stimmungslage der Zahnärzteschaft in MecklenburgVorpommern zum großen Teil geprägt ist von dauerhafter Überlastung und Unzufriedenheit. Gleichzeitig gilt es jedoch, die nachwachsende Berufsgeneration zu motivieren, in die Patientenversorgung einzusteigen und diese perspektivisch sicherzustellen. Ein Dilemma, das nach tiefgreifenden Lösungsansätzen verlangt. Mit welchen Schwierigkeiten kämpft die Zahnärzteschaft in dem norddeutschen Bundesland? Letzner: Eine zentrale Herausforderung ist die fehlende Nachfolge, insbesondere im ländlichen Raum. Viele ältere Kolleginnen und Kollegen können ihre Praxis nicht mehr wie geplant abgeben und arbeiten aus Verantwortung für ihre Patienten länger. Andererseits nehmen wir die Tendenz innerhalb der jungen Kollegenschaft wahr, zunächst in Anstellung und in größeren Städten zu arbeiten. Gleichzeitig belastet landesweit die Bürokratie im Zusammenzm116 Nr. 18, 16.09.2026, (1364) Fotos: KZV-MV KZV UND ZÄK ZUR LANDTAGSWAHL IN MECKLENBURG-VORPOMMERN „Die Freude am Beruf wird durch die Rahmenbedingungen konterkariert!“ Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September werden die Weichen für die Gesundheitspolitik der nächsten Jahre gestellt. Die Probleme der Zahnärzteschaft und die Erwartungen an die Landespolitik beschreiben Dr. Gunnar Letzner, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV M-V), und Stefanie Tiede, Präsidentin der Zahnärztekammer (ZÄK M-V). Dr. Gunnar Letzner, Vorstandsvorsitzender KZV Mecklenburg-Vorpommern Stefanie Tiede, Präsidentin Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Foto: pixelplot - stock.adobe.com
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