Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 18

PRAXIS | 31 Geb.-Nr. 3110a GOZ Befundevaluation – PAR, entsprechend Nr. 3110 Wurzelspitzenresektion an einem Frontzahn (59,50 Euro / 2,3-facher Satz) Andere, nicht die zur analogen Berechnung heranzuziehenden Leistungen betreffende Vereinbarungen in den Beschlüssen Nr. 54 bis 59 des Beratungsforums bleiben unverändert gültig. Die vorstehende gebührenrechtliche Einordnung der BZÄK hindert die Zahnärztin / den Zahnarzt ausdrücklich nicht daran, unter Beachtung der Kriterien des § 6 Abs. 1 GOZ eine andere Leistung zur analogen Berechnung heranzuziehen oder die Beschlüsse des Beratungsforums auch hinsichtlich der darin zur analogen Berechnung genannten Leistungen weiterhin zu verwenden. Ausschuss Gebührenrecht WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Stellungnahme „Analog berechnungsfähige Leistungen in der modernen Parodontitistherapie – Fragen und Antworten“, Dezember 2023 Stellungnahme „Originäre und analoge Leistungen der Parodontitisbehandlung“, Februar 2024 Stellungnahme „Rechnungslegung analoger Leistungen der Parodontitistherapie“, Mai 2025 Stellungnahme „Rechnungslegung analoger Leistungen“, März 2026 Stellungnahme „Analoge Leistungen“, September 2022 Stellungnahme „Bemessung analoger Leistungen“, Februar 2026 Patienteninformation „Analoge Leistungen der Parodontitistherapie“, August 2026 Long term clinical performance of superhydrophilic dental implants with more than 10 years follow-up, Clinical Oral Implants Research, Hassfurther ND, Hassfurther N., EAO-332/PO-SU-022 Einfacherfolgreichversorgen NEOSS PROACTIVE® IMPLANTATE 98,4% Implantatüberlebensrate nach 10 Jahren. BEOBACHTUNGSZEITRAUM: 10 JAHRE STUDIENDATENBASIS: 1.648 IMPLANTATE

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