Die UFL lehnt den Hochschulwechsel betroffener DTMD-Studierender nach rechtlicher und akademischer Prüfung ab. Die DTMD erklärt gegenüber ihren Studierenden, die Trakia University halte sich derzeit nicht an die vereinbarten Bedingungen. Das MESR stellt gegenüber den zm klar: Die DTMDDiplome seien in Luxemburg nicht akkreditiert und auch in der Vergangenheit nicht akkreditiert gewesen. Das Wirtschaftsministerium bestätigt lediglich eine Betriebsgenehmigung als Einrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung. Frühjahr 2026 Juli 2026 August 2026 40 | TITEL (MAS). Auf der Urkunde wird Ihnen durch die Akkreditierungsgesellschaft AHPGS gleichzeitig die Äquivalenz des MAS zum 'Master of Science' (MSc) bescheinigt werden.“ Außerdem wurden 120 ECTS-Punkte, keinerlei Mehrkosten sowie unveränderte Studieninhalte und Dozierende zugesichert. Am 21. April 2026 teilte die DTMD – wiederum manchen Studierenden – dann mit, der begonnene MSc-Studiengang könne aufgrund neuer hochschulrechtlicher Regelungen in Luxemburg nicht fortgeführt werden. Als Lösung stellte sie einen Wechsel an die UFL in Liechtenstein in Aussicht. Wer das nicht wolle, könne sich exmatrikulieren; die Gebühren ab dem zweiten Semester würden zurückerstattet, hieß es in der E-Mail. Mehrere Betroffene berichteten der zm, dass sie bis heute auf diese Rückzahlungen warten. Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass offenbar auch Rechnungen von Dozierenden unbezahlt blieben. Am 23. April folgte eine E-Mail, in der klargestellt wurde, dass der Hochschulwechsel zur UFL nur auf Antrag möglich sei. Und die UFL werde anschließend auf Grundlage der einzureichenden Leistungsnachweise über die Zulassung entscheiden. Ein solcher Wechsel zur UFL gelang Kiefermann aber nicht. Er erhielt (wie viele andere Mitstudierende) folgende Erklärung von Dr. Simone Telser, Abteilungsleiterin für „Studium und Weiterbildung“ an der UFL: „Die UFL hat von Beginn an darauf hingewiesen, dass über jeden Antrag auf Hochschulwechsel erst nach einer individuellen rechtlichen und akademischen Prüfung entschieden werden kann. Eine generelle Zusage für einen Hochschulwechsel oder eine Aufnahme wurde zu keinem Zeitpunkt erteilt. Jede Entscheidung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der geltenden hochschulrechtlichen Bestimmungen.“ zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1474) DAS IST DIE RECHTSLAGE In Luxemburg sind laut Artikel 66 Paragraf 3 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2023 ausschließlich die Universität Luxemburg sowie durch das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen (MESR) anerkannte spezialisierte Hochschuleinrichtungen berechtigt, Programme unter den Bezeichnungen „Bachelor“ und „Master“ anzubieten, teilte uns das MESR mit. Dieses Gesetz schuf dem MESR zufolge die rechtliche Grundlage, um Instituten zu untersagen, nichtakademische Programme als akademische zu vermarkten. Bei der DTMD handele es sich demnach weder um eine in Luxemburg anerkannte noch um eine akkreditierte Hochschuleinrichtung, vielmehr trete die DTMD als privater Anbieter im Bereich zahnmedizinischer Fort- und Weiterbildungen in Erscheinung. Dabei seien „die von der DTMD angebotenen Programme [...] als Fortbildung einzustufen, die in Luxemburg weder akademisch anerkannt werden noch zu einem akademischen Grad führen“. Auch die Abschlüsse, die vor dem Inkrafttreten des Hochschulgesetzes verliehen wurden, waren laut MESR niemals in Luxemburg anerkannte akademische Grade, da das Institut auch in der Vergangenheit in Luxemburg nicht als Hochschuleinrichtung akkreditiert war. Demzufolge seien auch die vom Institut in Aussicht gestellten Übergangsreglungen als „rechtlich unerheblich zu erachten“. Die DTMD „war und ist somit nach luxemburgischen Recht nicht berechtigt, Masterstudiengänge anzubieten oder durchzuführen“. Zwar sei das Institut befugt, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten – die Abschlüsse dürften jedoch nicht die Bezeichnung eines akademischen Grades tragen. Eine rechtmäßige Durchführung entsprechender Programme wäre dem MESR zufolge lediglich im Rahmen einer Kooperation mit einer ordnungsgemäß akkreditierten Hochschuleinrichtung möglich gewesen, über die die Programme hätten verliehen werden können. Hier kommt die Trakia University in Bulgarien ins Spiel. Doch die bulgarischen Behörden hätten dem MESR indes bestätigt, dass die Universität über keine zahnmedizinische Fakultät verfügt. In der Folge habe das MESR die DTMD wiederholt aufgefordert, sich gesetzeskonform zu verhalten und keine Diplome mehr auszustellen. Weitere Kontakte zu Absolventinnen und Absolventen belegten jedoch, dass die DTMD weiterhin solche Abschlüsse ausstellt(e). Das Ministerium habe daher Klage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht.
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