Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 19

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Landgericht Berlin verurteilt DrSmile Für die Richter war die Behandlung grob fehlerhaft und verstieß gegen etablierte zahnmedizinische Standards. Ein Urteil mit Signalwirkung? SEITE 18 Bilanz einer Praxisübernahme Nach zwei Jahren Selbstständigkeit: Was waren die Meilensteine/Schwierigkeiten? Wie hat sich die Praxis wirtschaftlich entwickelt? Was ist in Zukunft wichtig? SEITE 24 Finanzhygiene in der Zahnarztpraxis Ob Ihr betrieblicher Erfolg langfristig zu Stabilität und Vermögensaufbau führt, liegt an der Qualität Ihrer finanziellen Organisation. Mit Checkliste. SEITE 76 DER SKANDAL UM DIE DTMD-UNIVERSITY IN LUXEMBURG Ist der Master jetzt weg? AUSGABE 19 | 2026 zm 01.10.2026, Nr. 19

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EDITORIAL | 3 Wenn ein Abschluss das Papier nicht wert ist … Speicheldrüsentumor denken, dahinter kann sich aber sehr viel verbergen. Auch wenn jetzt der Spätsommer in den Herbst übergeht, erinnern sich die meisten noch an die extrem heißen Tage dieses Sommers. Dass wir damit künftig häufiger zu tun haben werden, ist inzwischen Konsens. Deshalb ist jetzt die richtige Zeit, sich auf den nächsten Sommer vorzubereiten. Welche baulichen Maßnahmen beim Hitzeschutz möglich sind, was Nachrüstungen bringen und worauf man im Alltag achten sollte, schildert der Berliner Architekt Peter Schulze. Außerdem berichten wir in diesem Heft von der wichtigen Arbeit auf der Global Mercy, dem größten zivil betriebenen Hospitalschiff der Welt. Dort operieren Chirurgen schwere Patientenfälle. Wir sprachen mit dem MKG-Chirurgen und Mercy-Ships-Deutschland-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dr. Georg Eggers über seine karitative Arbeit, die oft belastet, aber an deren Ende meist Genesungsgeschichten stehen, die für die Mühen belohnen. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Als die zm-Redaktion im Juli eine Mail erreichte, in der von Missständen bei einer luxemburgischen Universität die Rede war, war unsere Neugier zwar geweckt, aber ahnten wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht, welche Dimension die Geschichte annehmen würde. Daher ließen wir unsere Expertin für den Bereich Hochschulen das Thema mal anrecherchieren, wie es so schön heißt, um zu schauen, was dahinter steckt. Relativ schnell wurde dann klar, dass es nicht nur um ein kleines dubioses Weiterbildungsinstitut in einem europäischen Nachbarland geht, sondern dass es eine größere Anzahl von deutschen Zahnärztinnen und Zahnärzten gibt, die von dem Skandal betroffen sind. Nach und nach konnten wir immer mehr Details zutage fördern. Durch intensiven Kontakt mit den luxemburgischen Behörden konnten wir die Sachverhalte dann relativ schnell klären und einordnen. Die sogenannte DTMD University bot seit 2017 einen Master an, ohne dafür akkreditiert gewesen zu sein. Die Absolventinnen und Absolventen hatten also viel Geld für einen Abschluss bezahlt, der sich inzwischen als wertlos erwiesen hat. Das wusste die Institutsleitung seit geraumer Zeit, trotzdem bot sie die Weiterbildung und den Abschluss weiterhin an. Versehen war das Ganze mit zahlreichen, auf den ersten Blick beeindruckenden Prüfsiegeln, die allerdings alle nicht viel wert waren. „Geheilt“ werden sollte das Ganze durch fragwürdige Kooperationen mit Universitäten in anderen europäischen Ländern – noch 2025 wurde ein weiteres, rechtlich unabhängiges Institut gegründet. Die eigentliche „University“ ist inzwischen insolvent. Der Skandal hat es zwischenzeitlich in die Publikumspresse geschafft. Ein bekanntes Hamburger Nachrichtenmagazin hatte parallel zur zm angefangen zu recherchieren. Was mit dem gezahlten Geld und den wertlosen Abschlüssen ist, bleibt offen. Das Ganze wird jetzt sicher eine Weile verschiedene Gerichte beschäftigen. Die vollständige Geschichte können Sie in diesem Heft lesen. Neben dieser aufsehenerregenden Titelstory gehen unsere Experten der Frage nach, wie gut MRT und DVT parodontale Läsionen und die Entzündungslast erkennen? Eine Studie aus Heidelberg hat bei parodontal erkrankten Patienten die MRT-Diagnostik zur Detektion parodontaler Läsionen und den Zusammenhang zwischen den bildgebenden Befunden und den klinischen Parametern der parodontalen Entzündung untersucht. Wir stellen die Ergebnisse vor. Und in unserem Besonderen Fall mit CME zeigen wir, wie sich hinter der klinischen Verdachtsdiagnose eines pleomorphen Adenoms ein extranodales Marginalzonenlymphom verbergen kann. Er verdeutlicht die zentrale Bedeutung einer umfassenden histopathologischen und molekularpathologischen Untersuchung. Denn eine schmerzlose, langsam progrediente Raumforderung des harten Gaumens lässt zunächst an einen benignen Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 12 Tag der Zahngesundheit an der Charité-Zahnklinik 200 Berliner Grundschulkinder feierten das Zahnputz-Krokodil und die Mundgesundheit. 26 Nach missglückter Wurzelspitzenresektion Durch eine konsequente orthograde Revision gelingt die vollständige periapikale Ausheilung. Ein Zahnarzt postet einen Fallbericht auf Social Media und wird dann zm-Autor. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 10 Zahnärztetag MecklenburgVorpommern Drese wirbt für die Landzahnarztquote 18 Interview mit Rechtsanwalt Fabian Witt zum Urteil des LG Berlin „Behandlung durch DrSmile verstößt gegen elementare Behandlungsregeln“ 34 BGH-Urteil zu „freien Praxen“ „Kreative“ Praxiskonstruktionen können strafbar sein 44 World Dental Congress 2026 Die Weltzahnärzteschaft traf sich in Prag 74 Zahnärztliche Verbände zur Sicherung der Ausbildungskapazitäten „Landespolitik muss öffentliche Studienplätze in der Zahnmedizin ausbauen!“ ZAHNMEDIZIN 22 Aus der Wissenschaft Wie gut erkennen MRT und DVT parodontale Läsionen und die Entzündungslast? 26 Therapie nach missglückter Wurzelspitzenresektion Orthograde Revision eines resezierten Oberkieferfrontzahns 46 Der besondere Fall mit CME Autogene Prämolarentransplantation bei doppelseitiger Gemination 66 Zahnerhaltung statt Extraktion Die orthodontische Extrusion tief zerstörter Zähne 82 Chinesische Auswertung von US-Daten Calcium senkt das Kariesrisiko TITELSTORY 36 Skandal um berufsbegleitende Weiterbildungen in Luxemburg 31.000 Euro für einen Master ohne Abschluss? Inhalt zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1438)

INHALT | 5 63 Peter Fox singt beim Dental Street Day Vormittags werden unentgeltlich wohnungslose Menschen in Berlin behandelt, am Abend trifft sich die Community zum Blockfest. TITELSTORY 36 Der Skandal um die DTMD-University in Luxemburg 31.000 Euro für einen Master ohne Abschluss? Wie kann es sein, dass dieses zweifelhafte Geschäftsmodell so lange unbeanstandet blieb? Die ganze Geschichte. PRAXIS 24 Praxisübernahme vor den Toren Berlins – Teil 9 Das waren die Meilensteine der Gründung in Teltow 32 Falsche Stellenanzeigen in der Dentalbranche Achtung vor fingierten Job-Annoncen! 56 Bauliche Maßnahmen zum Hitzeschutz Verschatte sich, wer kann! 62 Gebührenrechtliche Einordnung der BZÄK – Teil 5 Analoge Berechnung der Unterkieferprotrusionsschiene 76 Finanzhygiene in der Zahnarztpraxis Wie Sie mit dem Praxisgewinn Ihr Privatvermögen aufbauen GESELLSCHAFT 12 Aktion zum Tag der Zahngesundheit an der Charité Kroko im Zahnarztstuhl 63 Dental Street Day 2026 Volle Aufmerksamkeit mit Peter Fox 72 zm-HISTORY Der Zahnarzt hinter dem Gebäude 80 Mercy Ships an den Küsten Westafrikas „Das ist so herzzerreißend, weil es nicht so sein müsste“ MARKT 84 Neuheiten RUBRIKEN 8 Ein Bild und seine Geschichte 54 News 59 Formular 60 Termine 83 Impressum 98 Zu guter Letzt Titelfoto: МихаилРешетников– stock.adobe.com Foto: dtmd.eu zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1439)

In diesem Jahr gab es auf internationaler Ebene eine Besonderheit: Anfang September tagte in Prag die World Dental Federation (FDI) und auch die European Regional Organization (ERO) hat ihre Herbsttagung am Rande des Kongresses abgehalten. Beides zusammen in Mitteleuropa quasi vor der Haustür zu haben, kommt sehr selten vor. Somit musste die deutsche Delegation für ihre wichtige internationale Arbeit ausnahmsweise keine weiten Wege auf sich nehmen. Beide Tagungen haben erneut eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig es ist, sich zu vernetzen, um gemeinsam Lösungen für Probleme zu erarbeiten, die uns auch in Deutschland helfen können. Unser Image hat sich gewandelt. Weg von „Die Deutschen wissen sowieso alles besser“, hin zu einem anerkannten konstruktiven Player, der mit den Delegationen aus anderen Ländern auf Augenhöhe agiert. Das führt dazu, dass unsere Mitarbeit in verschiedenen Gremien und unsere Vorschläge entsprechend Gewicht haben und als wertvoller Beitrag betrachtet werden. Das hat eindrücklich die in Prag beschlossene Beitragsreform der FDI gezeigt. Der Sonderausschuss für Mitgliedsbeiträge unter Leitung des Hauptgeschäftsführers der Bundeszahnärztekammer, Florian Lemor, hatte Vorschläge für eine umfassende Reform des Beitragssystems vorgelegt. Ziel war eine einfachere, transparentere und gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten unter den Mitgliedsorganisationen. Kern der Empfehlung ist die Rückkehr zu einer einfachen Berechnungsformel auf Basis der Mitgliederzahl, des dentalen Wohlstandsindikators und eines jährlichen Multiplikators. Gleichzeitig werden bisher gewährte Rabatte für die zahlenmäßig größten Beitragszahler gestrichen. Neu eingeführt wird zudem eine Beitragsobergrenze von 22 Prozent der gesamten Mitgliedsbeiträge, orientiert am Modell der Vereinten Nationen. Damit soll die finanzielle Abhängigkeit der Organisation von einzelnen großen Mitgliedsverbänden reduziert werden. Für die die deutsche Zahnärzteschaft wird die neue Regelung zu einer finanziellen Entlastung führen. Damit ist die FDI zukunftssicher aufgestellt. Andernfalls hätte der Austritt wichtiger Länder gedroht. Das konnte erfreulicherweise abgewendet werden. Im Bereich der ERO, deren Generalsekretärin ich bin, wird zurzeit eine Umfrage zur Bürokratielast in zahnärztlichen Praxen durchgeführt, die bereits jetzt zeigt, dass die Ergebnisse, die Anfang 2027 vorliegen werden, sehr hilfreich sein werden, um unsere Forderungen zum Bürokratieabbau bei der Politik zu flankieren. Auch die Ausweitung der Zusammenarbeit der ERO mit anderen Regionalorganisationen (zum Beispiel der Asian Pacific Regional Organisation, APRO) zeigt, dass wir hier dringenden Handlungsbedarf haben, was zum Beispiel die Arbeit gegen illegale zahnärztliche Praxen betrifft. Dies ist ein Problem, das zwar in dieser Form in Deutschland nicht auftritt, aber wenn „falsche“ Zahnärzte aus Drittstaaten über andere EU-Staaten zu uns kommen, kann dies durchaus eine Rolle spielen. Hier spielt das Thema Informationsaustausch und internationale Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Weiterhin haben wir uns mit dem übergeordneten Ziel einer „optimal oral health 2030“ befasst. Wichtig sind hierbei unter anderem das gemeinsame Statement und Bekenntnis zu Fluoridierungsmaßnahmen und die Positionierung gegen Tabakprodukte und Zuckerkonsum sowie das fortwährende Engagement, diese Forderungen zukünftig konkret umzusetzen und Mundgesundheit weltweit lebenslang zu implementieren. Weitere wichtige Themen neben Digitalisierung und AI waren etwa die Gewalt gegen Zahnärzte und Praxisteams, Gefahren durch Bisphenol A, Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) und die intraorale Manifestation sexuell übertragbarer Krankheiten. Der internationale persönliche Austausch ist wichtig, um unsere deutschen Themen zu platzieren und gleichzeitig Kenntnis von Problemen in anderen Ländern zu bekommen, die möglicherweise mit einem gewissen Zeitversatz auch bei uns ankommen. Weiterhin versuchen wir in vielen Gesprächen und Meetings Bestpractice-Beispiele kennenzulernen, um anschließend zu prüfen, ob diese auch bei uns hilfreich etabliert werden können. Dafür nehmen wir dann gerne mal weitere Wege auf uns, wenn die Kongresse nicht wie in diesem Jahr in Prag stattfinden. Dr. Doris Seiz Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer Die Deutschen sind international als wichtiger Player anerkannt 6 | LEITARTIKEL Foto: BZÄK / Nürnberger

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Foto: Dennis – stock.adobe.com, Jodi Foster /Youtube /Chester Zoo EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1442) 8 | GESELLSCHAFT Nur wenige Monate nach ihrer OP ist Jodie Foster wohlauf. Die 50 Kilogramm schwere Python aus dem Zoo in Chester, Großbritannien, ist die erste Schlange der Welt, die eine an sie angepasste Elektrochemotherapie erhalten hat, wie sie sonst nur bei Menschen durchgeführt wird – und dadurch eine kleine Berühmtheit geworden. Jodie hatte ein Fibrosarkom im Unterkiefer, das nach einer ersten OP rezidivierte. „Als der Tumor zurückkam und anfing, einen Teil ihres Kieferknochens zu zerstören, wussten wir, dass eine weitere Operation wahrscheinlich nicht ausreichen würde“, berichtet ZooVeterinär Ian Ashpole. Darum arbeitete er mit Krebsspezialisten der Universität Liverpool zusammen. Zunächst entfernte Ashpole den Tumor und führte eine Hämo-Mandibulektomie durch. Danach kam die Elektrochemotherapie. Die Behandlung kombiniert das Präparat Bleomycin mit elektrischen Impulsen, die direkt an die Tumorstelle geleitet werden. Die Pulse machen Krebszellen vorübergehend durchlässiger, so dass das Medikament effektiver wirkt und niedrigere Dosen bei der Therapie angesetzt werden können. Obwohl sie einen Teil ihres Kieferknochens verlor, sind Jodies Appetit und Jagdfähigkeiten nicht beeinträchtigt, teilte der Zoo Ende August mit. Man habe beobachtet, dass sie trotz der OP weiterhin ohne Schwierigkeiten sogar größere Beute töten, mit dem Maul greifen und an einem Stück verschlingen kann. Die Benennung nach der US-Schauspielerin verdankt die Schlange übrigens einem Running Gag unter den Pflegern. Als das Tier vor vielen Jahren in Chester ankam, fühlten sich einige bei dem tiermedizinischen Standard-Kürzel „JF“ (juvenil feminin) in den Papieren an die Oscar-Preisträgerin erinnert. mg

zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1444) 10 | POLITIK ZAHNÄRZTETAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drese wirbt für die Landzahnarztquote Die Landzahnarztquote bekannter zu machen – dafür warb Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) auf dem 34. Zahnärztetag Mecklenburg-Vorpommern am 4. September in Warnemünde. Zugleich sprach sie sich für einen echten Dialog und kreative Ansätze aus. Wie lässt sich eine qualitativ hochwertige Versorgung dauerhaft sichern?“, fragte Drese in ihrem Grußwort. Diese Herausforderung für die Zahnmedizin zeichne sich in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern bereits jetzt durch Versorgungslücken oder angespannte Versorgungslagen ab. Die Politik nehme diese Entwicklung sehr ernst, sagte sie und nannte beispielhaft die Einführung der Landzahnarztquote, deren Umsetzung inklusive Auswahlverfahren in diesem Jahr in kurzer Zeit auf den Weg gebracht worden sei. Sie warb dafür, die Landzahnarztquote durch Begegnungen und den Austausch mit potenziellen Interessenten vor Ort in den Praxen bekannter zu machen. Man werde nicht umhinkommen, gemeinsam kreative Ansätze zu finden und neue Ideen und Projekte auszuprobieren. „Wichtig ist, dass wir miteinander sprechen, einander zuhören und gemeinsam Verantwortung für eine gute Versorgung übernehmen“, betonte die Ministerin. Abschließend dankte sie den Zahnärzten und ihren Mitarbeitern für ihr großes Engagement. Auch Stefanie Tiede, Präsidentin der Zahnärztekammer, rief dazu auf, das Gespräch zu suchen. Sie beschwor zudem den Zusammenhalt der Zahnärzteschaft und warb für Toleranz. „Die Anforderungen an unseren Berufsstand werden größer. Umso entscheidender ist es, dass wir miteinander im Gespräch bleiben. Dass wir unterschiedliche Sichtweisen zulassen. Und dass wir bei allem, was uns vielleicht auch einmal trennt, nicht vergessen, was uns verbindet”, sagte Tiede. Vizepräsident Dr. Wolf Henrik Fröhlich warnte in seiner Rede vor den Folgen des Ende Juli in Kraft getretenen GKVBeitragssatzstabilisierungsgesetzes. Das Gesetz bringe spürbare Änderungen für die zahnärztliche Versorgung und insbesondere für die Kieferorthopädie mit sich. „Auch die weiteren Regelungen führen zu zusätzlichen Belastungen in unseren Praxen und bergen die Gefahr, die Bereitschaft zur Niederlassung weiter zu schwächen“, kritisierte Fröhlich. „Das können und sollten Sie so – im Sinne unserer Patienten – keinesfalls akzeptieren.“ Zahnärzte, Apotheker und Ärzte sind keine Nutznießer Kritik am GKV-Sparpaket übte auch Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. Die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bezeichnete er als Instrument aus der „verstaubten Schublade der Maßnahmen zur Kostendämpfung“. Er zeigte sich enttäuscht, dass der Vorbildcharakter der präventionsorientierten Zahnheilkunde nicht gewirkt habe, obwohl sich die Präventionserfolge mittlerweile im Erwachsenen- und Seniorenalter messbar niederschlagen würden. Die Zahnmedizin trage keine Schuld an der Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Dennoch müsse nun auch sie leiden und werde geschwächt. „Apotheker, Ärzte und Zahnärzte sind Grundpfeiler des Gesundheitssystems und nicht dessen Nutznießer“, stellte Hausweiler klar. ao Foto: Gritt Kockot/KZV M-V Stefanie Tiede, Präsidentin der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, eröffnete den Zahnärztetag per Videobotschaft. Foto: Dr. Grit Czapla

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12 | GESELLSCHAFT AKTION ZUM TAG DER ZAHNGESUNDHEIT AN DER CHARITÉ Kroko im Zahnarztstuhl Die Veranstaltung war bereits seit Wochen ausgebucht: Zum Tag der Zahngesundheit öffnete die Charité-Zahnklinik ihre Türen für 200 Berliner Grundschulkinder. Star war natürlich Kroko: Das lebensgroße Zahnputz-Krokodil wurde mit Jubelgeschrei empfangen. Die Zweit- und Drittklässler hörten Vorträge im Uni-Hörsaal, guckten Filme im „Kino Mundgesundheit“ und erkundeten die Behandlungsstühle. Woher kommen die Zähne? Es gab auch einen „Marktplatz Mundgesundheit“, auf dem sich Kinder, Lehrerinnen und Lehrer zur Zahngesundheit informieren konnten. In der Zuckerausstellung wurde gestaunt, wie viele Würfel Zucker in einem Quetschie stecken. Im Kariestunnel wurden Beläge mit einem fluoreszierenden Plaquerevelator zum Leuchten gebracht und anschließend am Zahnputzbrunnen gemeinsam weggeputzt. Bei der Schüler-Uni hielten PD Dr. Gerd Göstemeyer und Dr. Lisa Josefine Langer (Charité Universitätsmedizin Berlin) zehnminütige Vorträge mit anschließender kurzer Fragestunde für die Kinder: Woher kommen die Zähne? Wie wachsen sie? Was können sie und was nicht? Und vor allem: Wie bleiben Zähne gesund? Anhand von Bildern stimmten die Kinder ab, welche NahrungsmitIm Institut für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Charité – Universitätsmedizin Berlin sorgte Kroko für Begeisterung. zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1446) Rund 200 Grundschulkinder nahmen begeistert am großen Aktionstag zum Tag der Zahngesundheit teil. Fotos: ZÄK Berlin | berlin-eventfotograf.de „Die jährliche Veranstaltung anlässlich des Tages der Zahngesundheit ist eine wichtige und schöne Möglichkeit, die Mundgesundheitskompetenz dieser Zielgruppe zu stärken und die breite Öffentlichkeit für das Thema in Berlin zu sensibilisieren.“ Dr. Bianca Göpner-Fleige, Präsidentin der Zahnärztekammer Berlin

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14 | GESELLSCHAFT tel zahnfreundlich sind und in welchen sich viel Zucker versteckt. Neben der Zahnputztechnik wurde auch die Bedeutung von Fluorid kindgerecht erklärt. Durch Vergleiche mit der Tierwelt erfuhren die Kinder, was bei Zahnunfällen passieren kann: Dass ausgefallene bleibende Zähne bei Menschen zum Beispiel nicht nachwachsen können, wie bei einem Hai. Selbst einmal Zahnarzt sein … In der Abteilung Kinderzahnmedizin durften die Kinder die verschiedene Positionen des Behandlungsstuhls ausprobieren, die Luft-Wasser-Spritze bedienen – und sogar selbst Zahnarzt sein und mit zahnmedizinischen Instrumenten ihren „Patienten“ Kroko untersuchen. So konnten auch Kinder, denen der Zahnarztstuhl sonst nicht geheuer zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1448) „Erlebnisse und Erfahrungen aus jungen Jahren sind oft für das gesamte Leben prägend – und gerade der Kariestunnel und Kroko sind neben den Aktionsständen für unsere jungen Gäste immer eine spannende und erinnerungswürdige Abwechslung.“ Univ.-Prof. Dr. Kathrin Becker, Direktorin der Abteilung für Kieferorthopädie und Orthodontie der Charité – Universitätsmedizin Berlin Die Präsidentin der Zahnärztekammer Berlin Dr. Bianca Göpner-Fleige (l.), und Univ.-Prof. Dr. Kathrin Becker, Direktorin der Abteilung für Kieferorthopädie und Orthodontie der Charité – Universitätsmedizin Berlin, begrüßten die gut 200 Schülerinnen und Schüler im großen Hörsaal. So viel Zucker steckt in einem Quetschie? INTERVIEW MIT PROF. KATHRIN BECKER ZUM AKTIONSTAG „WIR WOLLEN ZAHNMEDIZIN MIT SPAẞ VERBINDEN“ Der Aktionstag wirkt fast wie ein kleines „Disneyland für die Zähne“: Kinder können alles ausprobieren und die Mundgesundheit wird regelrecht gefeiert. Ist dieser positive Zugang Teil des Konzepts? Univ.-Prof. Dr. Kathrin Becker: Ja, dieser positive Zugang ist ganz wichtig. Die Kinder sollen Mundgesundheit nicht nur als etwas erleben, bei dem ihnen gesagt wird, was sie tun oder lassen sollen. Sie dürfen selbst ausprobieren und entdecken – dadurch wird das Thema mit Neugier und Spaß verbunden. Der Kariestunnel ist dafür ein schönes Beispiel: Die Kinder sehen dort, wo sie besser putzen müssen – und können das anschließend direkt ausprobieren. Solche anschaulichen Erfahrungen bleiben oft lange im Gedächtnis. Die Kinder durften auf dem Zahnarztstuhl Platz nehmen, Instrumente ausprobieren oder Kroko untersuchen. Kann solch ein spielerischer Ansatz tatsächlich dazu beitragen, Ängste vor dem Zahnarzt gar nicht erst entstehen zu lassen? Da bin ich mir relativ sicher. Unser Gehirn arbeitet vereinfacht gesagt oft nach einem Schubladenprinzip. Wir ordnen Erfahrungen ein, damit wir Situationen später schneller beurteilen können. Wenn es gelingt, Zahnmedizin schon früh mit etwas Positivem zu verbinden, wird sie zunächst einmal als etwas Gutes und Schönes abgespeichert – nicht als etwas, das Schmerzen verursacht. Das halte ich für ganz wichtig. Gerade dieses spielerische Kennenlernen des Zahnarztstuhls und der Instrumente kann dabei helfen. Erreichen solche Aktionstage aus Ihrer Sicht vor allem Kinder, die ohnehin schon gut versorgt sind – oder können sie auch dazu beitragen, gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern? Unser Ziel ist auf jeden Fall, gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern. Wir sehen, dass Kinder aus sozial schwächeren Verhältnissen deutlich häufiger Probleme mit Karies und Mundgesundheit haben. Mein Eindruck aus den Gesprächen ist zugleich, dass alle Kinder gleichermaßen interessiert sind. Wenn die Kinder hier vor Ort sind, merkt man kaum Unterschiede darin, wie neugierig sie sind. Dadurch nimmt die Gruppe auch Kinder mit, die vielleicht sonst weniger Zugang zu solchen Themen hätten. Welche Botschaft zur Mundgesundheit ist Ihnen bei Kindern im Grundschulalter besonders wichtig – und wo erleben Sie im Alltag noch die größten Wissenslücken? Die wichtigste Botschaft ist für mich, dass Mundgesundheit eigentlich gar nicht so schwierig ist. Es beginnt damit, dass man eine gewisse Strategie und Regelmäßigkeit entwickelt und zweimal am Tag die Zähne putzt. Damit kann man schon sehr viel erreichen. Später kommen natürlich weitere Dinge hinzu, etwa die Zahnzwischenraumpflege. Aber bei Grundschulkindern steht zunächst einmal im Vordergrund, dass sie regelmäßig und richtig Zähne putzen. Die größten Wissenslücken sehe ich noch bei der Ernährung. Viele Kinder wissen schon sehr gut, was gesund und was ungesund ist. Anderen fällt das allerdings noch deutlich schwerer. Das Gespräch führte Dr. Nikola Lippe. Fotos: ZÄK Berlin | berlin-eventfotograf.de

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16 | GESELLSCHAFT zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1450) ist, erleben, wie es sich anfühlt, einmal in der Perspektive des Zahnarztes zu sein. … und Kroko behandeln Und schließlich konnten die Grundschülerinnen und Grundschüler im „Kino Mundgesundheit“ mit Kalle auf die nächtliche Jagd im Museum gehen, um Klops, das Zuckermonster, zu fangen. Der Film geht so: Bakterien lieben Zucker, verstoffwechseln ihn und bilden dabei Säuren, die den Zahnschmelz angreifen. Oder wie Kalle es beschreibt: Die Bakterien machen Pipi auf die Zähne („Igitt, wie eklig!“). Aber die gute Nachricht: Zähneputzen schützt die Zähne vor dem Zuckermonster. nl Kroko wurde gezeigt, wie man mit der KAI-Technik richtig Zähne putzt. Auf den Spuren des Zuckermonsters: Im „Kino Mundgesundheit“ lernten die Kinder spielerisch, wie Karies entsteht. Im Kariestunnel wurde Plaque zum Leuchten gebracht. „Dass der Spaß bei dieser Veranstaltung im Vordergrund steht und die Kinder erst gar keine Berührungsängste mit dem Zahnarztstuhl entwickeln, trägt wesentlich zur Stärkung der Vorsorge bei.“ Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Seit 1991 informiert der Tag der Zahngesundheit am 25. September mit bundesweiten Veranstaltungen über Mundgesundheit und Prävention. In Berlin findet dazu seit 2014 immer ein Aktionstag für Grundschulkinder im Institut für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Charité Berlin statt. Ziel ist, das Thema Mundgesundheit spielerisch und altersgerecht zu vermitteln. Veranstaltet wird der Aktionstag von der Zahnärztekammer Berlin und der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit der Landesarbeitsgemeinschaft Berlin zur Verhütung von Zahnerkrankungen (LAG Berlin), den Zahnärztlichen Diensten der Berliner Bezirke und der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung. Fotos: ZÄK Berlin | berlin-eventfotograf.de

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18 | POLITIK INTERVIEW MIT RECHTSANWALT FABIAN WITT ZUM URTEIL DES LANDGERICHTS BERLIN „Behandlung durch DrSmile verstößt gegen elementare Behandlungsregeln“ Das Landgericht Berlin hat „Dr. Smile x Impress“ dazu verurteilt, einer Patientin Schmerzensgeld und die Kosten der Anschlussbehandlung zu zahlen, weil es eine grob fehlerhafte Behandlung für erwiesen hält. Der Rechtsanwalt Fabian Witt schildert den Fall seiner Mandantin und erklärt, warum das Urteil aus seiner Sicht Signalwirkung hat. Herr Witt, Sie haben die Patientin vor Gericht vertreten. DrSmile sind laut dem Urteil Behandlungsfehler unterlaufen, die bei ihr zu einem Gesundheitsschaden führten. Was war passiert? Fabian Witt: Das Landgericht stellte zunächst fest, dass die Therapieplanung der Beklagten fehlerhaft war und damit dem medizinischen Standard zuwiderlief. Die gewählte Kombination aus Zahnbogenexpansion und in unzureichender Menge durchgeführter Schmelzreduktion war vollkommen ungeeignet, um die Zahn- und Kieferanomalie der Klägerin zu korrigieren. Darüber hinaus erkannte die 36. Zivilkammer mehrere Befunderhebungsfehler. So wurde die Klägerin zu keinem Zeitpunkt von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden klinisch untersucht. Der durchgeführte 3D-Scan des Gebisses der Klägerin wurde unstreitig durch eine nicht-zahnärztliche Mitarbeiterin einer Partnerpraxis durchgeführt. Auf die Anfertigung einer bei der Zahnfehlstellung der Klägerin erforderlichen Basisdiagnostik wurde verzichtet. Weder wurde eine Panoramaschichtaufnahme noch das in diesem Fall erforderliche Fernröntgenseitenbild angefertigt. Zuletzt sah das Landgericht auch die fehlende Verlaufskontrolle als Behandlungsfehler an. Es erfolgte keine Überprüfung des Behandlungsziels im Behandlungsverlauf. Das Gericht stuft die festgestellten Behandlungsfehler teilweise als „grob“ ein. Was heißt das? Grob ist ein Behandlungsfehler dann, wenn es sich um einen Verstoß gegen elementare Behandlungsregeln handelt. Das sind Fehler, die aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich sind, weil sie einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen dürfen. Die Einordnung als grober Behandlungsfehler führt zu einer Beweiserleichterung für den Patienten. Das Gericht wertete bereits das Unterlassen der Standarddiagnostik als groben Behandlungsfehler. Darüber hinaus wurde die Behandlung aufgrund einer Gesamtschau der zahlreichen Behandlungsfehler als unverständlich und grob fehlerhaft eingeordnet. Das Gericht kam außerdem zu der Überzeugung, dass die Behandlung nicht nur fehlerhaft, sondern auch rechtswidrig war. Das Landgericht hat über den vertraglichen Schadensersatzanspruch hinaus eine Haftung von Dr. Smile (nunmehr „Dr. Smile x Impress“, „Dr Smile powered by Impress“ oder auch nur „Impress“) aus Deliktsrecht begründet. Die an der Klägerin durchgeführte Behandlung stellt eine rechtswidrige Körperverletzung dar. Denn die Klägerin konnte in die Behandlung gar nicht wirksam einwilligen, da sie nicht über Behandlungsalternativen aufgeklärt wurde. Gehört es bei einer Alignerbehandlung zum Kampfpreis nicht allein schon aus Kostengründen zum Geschäftsmodell, die Behandlungsstandards zu unterschreiten – also auf kostenintensive bildgebende Verfahren oder eine ärztliche Anamnese zu verzichten? Ist das eine steile These oder sehen Sie Indizien für eine solche Vermutung? Rechtsanwalt Fabian Witt Foto: Jannette Kneisel zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1452) DRSMILE ALIAS IMPRESS Zehn Jahre ist der Online-Aligneranbieter DrSmile (heute: „DR SMILE x Impress“ oder „Impress“) am Markt. In dieser Zeit hat das in Berlin gestartete Unternehmen viel Wagniskapital eingeworben, seinen stärksten Mitbewerber geschluckt, mehrfach den Besitzer gewechselt, im europäischen Ausland expandiert – und häufig deutsche Gerichte beschäftigt. Mal ging es um die Klinikkonzession der Düsseldorfer „DZK Deutsche Zahnklinik GmbH“, mit denen Kunden den Behandlungsvertrag eingehen, mal um eine Unterschreitung der Behandlungsstandards.

POLITIK | 19 Zu den wirtschaftlichen Beweggründen der Behandler können wir nur mutmaßen. Es spricht aus unserer Erfahrung jedoch viel dafür, dass diese Behandlungsfehler im Behandlungsformat von DrSmile strukturell angelegt sind – oder zumindest waren. Bereits das Landgericht Düsseldorf hat 2019 festgehalten, dass die Behandlung durch DrSmile standardunterschreitend ist. Uns sind ebenfalls mehrere Fälle bekannt, wo eine klinische Untersuchung durch einen Kieferorthopäden und eine Aufklärung über Alternativtherapien nicht erfolgt sind sowie die erforderliche Diagnostik nicht durchgeführt wurde. Im hiesigen Fall hat sich DrSmile wohl bewusst gegen die Anfertigung der Basisdiagnostik entschieden. Die Beklagte argumentierte, dass die erforderliche Basisdiagnostik deshalb nicht erforderlich gewesen sei, weil es sich um lediglich ästhetische Korrekturen handelte. Die rechtliche Wertung ist natürlich völlig unhaltbar. Als Begründung für das Unterlassen der erforderlichen Diagnostik wird eine angeblich rein kosmetische Behandlung behauptet. Dabei wird die Diagnostik gerade benötigt, um die medizinische Indikation zu bewerten. Mittlerweile behauptet DrSmile x Impress, dass man neben 3D-Scans ebenfalls Röntgenbilder anfertigt. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wissen wir derzeit nicht. Bei der Untersuchung einer Patienten im Dezember 2025 wurde zumindest kein Röntgenbild angefertigt. Auch die durch das Gericht festgestellte fehlende Verlaufskontrolle hängt nach unserer Ansicht unmittelbar mit dem (digitalen) Geschäftsmodell von DrSmile x Impress zusammen. Nach wie vor wirbt die Beklagte damit, dass eine Verlaufskontrolle dadurch erfolge, dass Zahnärzte sich die selbst aufgenommenen und hochgeladenen Bilder der Patienten anschauen. Aus der Patientenakte der Klägerin ging jedoch nicht hervor, dass sich ein Zahnarzt die Bilder überhaupt angeschaut hat. Selbst wenn sich approbierte Zahnärzte diese durch die Patienten selbst angefertigten Bilder anschauen sollten, ist nach unserer Ansicht äußerst fraglich, ob dies ausreicht, um eine Verlaufskontrolle nach medizinischen Standards zu gewährleisten. zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1453) Eine „kosmetische Behandlung“? Weder eine Panoramaschichtaufnahme noch das in diesem Fall erforderliche Fernröntgenseitenbild waren zuvor angefertigt worden. (Hier sieht man das nachträglich für das Gutachten angefertigte FRS.) Foto: Fabian Witt VITALERHALTUNG DER PULPA IN DER TÄGLICHEN PRAXIS MTA vpt • Zuverlässig: mineralisiert zu einer bakteriendichten Versiegelung • Zeiteffizient: sofortige Weiterverarbeitung durch druckloses Überschichten • Praktikabel: für Kariesmanagement und Vitale Pulpa Therapie einsetzbar VITAL statt Endo. VOCO GmbH · Anton-Flettner-Straße 1-3 · 27472 Cuxhaven · Freecall 00 800 44 444 555 · www.voco.dental

zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1454) 20 | POLITIK Inwieweit unterscheidet sich das Urteil von den bisherigen Verfahren, in denen potenziell Geschädigte juristisch gegen Online-Aligneranbieter vorgegangen sind? Es gibt leider nicht viele Urteile von geschädigten Patienten, die man hier als Vergleich heranziehen könnte. Dies liegt nach meiner Ansicht nicht daran, dass es keine Geschädigten gibt, sondern daran, dass die Geschädigten von einem längeren Gerichtsverfahren und den damit verbundenen Kosten zurückschrecken. Es kann auch sein, dass sich Dr. Smile x Impress in Gerichtsverfahren vergleicht. Teil solcher Vergleiche sind dann üblicherweise Vertraulichkeitsvereinbarungen. Auch in dem Verfahren unserer Mandantin wurde recht schnell ein Vergleich durch die Beklagte angestrengt. Zuletzt ist es auch so, dass die Gerichte ihre Entscheidungen auch nicht immer veröffentlichen, so dass man von einem Urteil nicht unbedingt erfährt. Sie vertreten weitere potenziell Geschädigte. Ergibt sich aus dem Urteil eine veränderte Situation für künftige Klagen, vor allem für die Erfolgsaussichten gegen Online-Aligneranbieter? Zumindest für bereits Geschädigte ist das Urteil wichtig. Unmissverständlich stellt das Landgericht grobe Behandlungsfehler eines führenden Aligneranbieters fest. Die Feststellungen können für manche Geschädigte einen Einfluss auf die Klagebereitschaft haben. Andere Gerichte sind zwar nicht an die Entscheidung des Landgerichts Berlin gebunden, dennoch kann diese Signalwirkung für weitere Zivilkammern haben. Die Einordnung als grobe Behandlungsfehler erleichtert die Beweisführung für Geschädigte und die 8.000 Euro Schmerzensgeld geben den Patienten einen Anhaltspunkt für zukünftige Schmerzensgeldanträge. Es bleibt zu hoffen, dass Geschädigte durch das Urteil ermutigt werden, ihre Rechte durchzusetzen. Approbierte Zahnärzte, die solche Behandlungen anbieten oder bei solchen Behandlungen mitarbeiten, sollten sich nach wie vor bewusst sein, dass diese nicht den medizinischen Standards entsprechen. Wer in Kenntnis dieser Tatsachen behandelt, nimmt nach unserer Auffassung eine Gesundheitsschädigung des Patienten billigend in Kauf. Kommt es dann tatsächlich zu einer Gesundheitsschädigung, wäre das ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Im Übrigen werden sich neue digitale Behandlungsformate ebenfalls an den kieferorthopädischen Standards messen lassen müssen. Mittlerweile ist die Landschaft von Aligneranbietern und Behandlungsformaten bunt. Hat man online einmal nach einer Alignerbehandlung gesucht, wird man mit Werbung zahlreicher Anbieter regelrecht überflutet. Früher gab es noch Anbieter, bei denen die Patienten selbst Abdrücke ihrer Zähne anfertigen mussten. Dies ist nach unserer Erkenntnis nicht mehr der Fall. Man kann nur hoffen, dass digitale Behandlungsformate in Zukunft ein Mehr an Patientensicherheit und Behandlungserfolg ermöglichen. Zumindest sollte die Digitalisierung nicht zu einem Weniger an Medizin führen. Das Gespräch führte Marius Gießmann. DASURTEIL „EINE VÖLLIG UNVERTRETBARE FEHLLEISTUNG“ Die Richter sahen es als erwiesen an, dass DrSmile Behandlungsfehler unterlaufen sind, die zu einem Gesundheitsschaden der Klägerin geführt haben. Außerdem stellte die Richterin fest, dass davon auszugehen sei, dass die von der Klägerin erteilte Einwilligung in die streitgegenständliche Behandlung unwirksam und daher diese rechtswidrig war. Sie verurteilte die Beklagte zu einer Zahlung von 5.458,22 Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen für die Anschlussbehandlung, 8.000 Euro Schmerzensgeld zuzüglich Zinsen sowie zur Übernahme der Gutachter- und Prozesskosten. Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war ein Sachverständigengutachten. Darin war festgestellt worden, dass die Therapieplanung durch DrSmile fehlerhaft und die gewählte Kombination aus Zahnbogenexpansion und in unzureichender Menge durchgeführter approximaler Schmelzreduktion (ASR) vollkommen ungeeignet war, um die bei der Klägerin bestehende Zahn- und Kieferanomalie zu korrigieren. So ergab eine Analyse des Scans zum Start der Behandlung ein geschätztes Platzdefizit von 4,33 mm im Ober- und 10,9 mm im Unterkiefer, dem in der Behandlungsplanung mit nur 1,8 mm ASR im Oberkiefer und 1,5 mm ASR im Unterkiefer begegnet wurde. Laut dem Sachverständigen sind die Unterschätzung des tatsächlichen Platzdefizits und die fehlende Analyse der Frontzahninklination bei der Planung, verbunden mit dem Hinweis, dass keine Extraktion notwendig sei, „eine völlig unvertretbare Fehlleistung“. Das Gericht wertete „schon die Unterlassung elementar gebotener diagnostischer Maßnahmen vor Beginn der Behandlung durch Verzicht auf jegliche zahnärztliche/ kieferorthopädische Untersuchungen der Klägerin und den Verzicht auf ein OPG, ein FRS und Profilfotografien als grobes Versagen". Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, kommt es zur Beweislastumkehr. Dann ist es grundsätzlich Sache des Arztes nachzuweisen, dass die grob fehlerhafte Behandlung sich nicht kausal ausgewirkt hat. Die Beweislastumkehr erfasst dabei den Primärschaden und alle Folgeschäden, die die konkrete Ausprägung des Fehlers darstellen. Die von der Klägerin eingangs beschriebenen Schmerzen, Beeinträchtigungen und psychischen Auswirkungen hielten der Gutachter und das Gericht für plausibel. Landgericht Berlin II Az.: 36 O 189/23 Urteil vom 29. Juli 2026

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22 | ZAHNMEDIZIN AUS DER WISSENSCHAFT Wie gut erkennen MRT und DVT parodontale Läsionen und die Entzündungslast? Søren Jepsen Verschiedene deutsche Zentren arbeiten seit einigen Jahren daran, die Magnetresonanztomografie (MRT) für die parodontale Diagnostik nutzbar zu machen. Eine Studie aus Heidelberg hat bei parodontal erkrankten Patienten die MRT-Diagnostik zur Detektion parodontaler Läsionen und den Zusammenhang zwischen den bildgebenden Befunden und den klinischen Parametern der parodontalen Entzündung untersucht. Auf der europäischen Konsensuskonferenz zur parodontalen Diagnostik 2024 wurde auch der aktuelle Stand zu Verfahren der 2Dund 3D-Bildgebung bewertet [Herrera et al., 2025]. Aufgrund der ionisierenden Strahlung und von Kosten-NutzenÜberlegungen wird die routinemäßige Anwendung der digitalen Volumentomografie (DVT) zur parodontalen Diagnostik nicht empfohlen. Unter bestimmten Umständen liefert die DVT-Bildgebung jedoch klinisch relevante zusätzliche Details zur 2DRöntgenbildgebung, was der Diagnose, Abb. 1: Parodontitisbefunde zweier Patienten, jeweils im DVT und in der Dental-MRT: Im ersten Fall zeigen MRT und DVT eine vergleichbare knöcherne Läsionsgröße (Pfeile). Beim zweiten Fall zeigt sich ein deutlich größerer Befund in der MRT als im DVT (Pfeilspitzen). Dieses Mehr an Läsionsvolumen beziehungsweise Knochenödem korreliert mit den klinischen Zeichen der Entzündung, so dass das Knochenödem in der Dental-MRT einem nicht-invasiven Biomarker für die Entzündungsaktivität entsprechen könnte. Foto: Tim Hilgenfeld zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1456) ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.

ZAHNMEDIZIN | 23 Entscheidungsfindung und Behandlungsplanung, insbesondere bei vertikalen und bei Furkationsdefekten, zugutekommen kann. Hinsichtlich der Anwendung der MRT wurde eine sehr begrenzte Evidenz festgestellt. Allerdings wurde ihr das Potenzial bescheinigt, bei technologischer Weiterentwicklung die parodontale Diagnostik verbessern zu können. Eine aktuelle Patientenstudie aus der Universität Heidelberg hat die Zuverlässigkeit eines Multikontrast-DentalMRTs (dMRT) für die Beurteilung parodontaler Läsionen im Vergleich zur DVT-Diagnostik untersucht. Die Studie zielte darauf ab, die Zuverlässigkeit des dMRT zur Bewertung entzündlicher parodontaler Bildgebungsbefunde sowohl auf Site- als auch auf Zahnebene zu bestimmen. Dazu wurden T1-, kontrastverstärkte T1- und T2-gewichtete MRT-Sequenzen mit dem DVT verglichen, um zu ermitteln, welche Komponenten der parodontalen Erkrankung jede bildgebende Modalität oder Sequenz erfasst und welche dMRTSequenz am besten den parodontalen Entzündungszustand und die entzündliche Belastung widerspiegelt. Material und Methode In einer Pilotstudie wurden 19 Patienten mit schwerer Parodontitis (Stadium III und IV) klinisch untersucht und die Sondierungstiefen, die Rezessionen, das klinische Attachmentniveau und die Blutung auf Sondierung (BOP) an sechs Messstellen jedes Zahnes erfasst. Aus diesen Werten wurde zudem jeweils der PISA-Score (Periodontal Inflamed Surface Area) ermittelt. Außerdem wurden eine DVT- und eine 3T-dMRTUntersuchung durchgeführt. Die Detektierbarkeit von parodontalen Knochendefekten und/oder Marksignaländerungen an den sechs klinischen Sondierungsstellen pro Zahn sowie auf Zahnniveau die Volumina der Läsionen wurden sowohl mittels DVT als auch mit T1-gewichteten (T1W), kontrastverstärkten T1W und T2-gewichteten (T2W) dMRT-Sequenzen untersucht. Die Zuverlässigkeit der Messungen und die Zusammenhänge zwischen den klinischen Parametern und den bildgebenden Befunden wurden analysiert. Ergebnisse Die Zuverlässigkeit der dMRT für die Detektion und die Quantifizierung von Läsionen war vergleichbar mit derjenigen eines DVTs. Größere Sondierungstiefen und mehr BOP erhöhten die Nachweisbarkeit und das Volumen der Läsionen in allen Modalitäten, wobei sich die dMRT konstant empfindlicher als die DVT erwies. Das T1-gewichtete dMRT zeigte die Läsionen und den Knochenverlust ähnlich wie das DVT. Das T2-gewichtete MRT fand die meisten Läsionen – unabhängig von der Sondierungstiefe – und zeigte hohe Korrelationen mit BOP, Sondierungstiefen und PISA (p < 0,001). Fazit für die Praxis Wie lassen sich diese Ergebnisse einordnen? Zusammengenommen deuten sie darauf hin, dass das dMRT das Potenzial hat, den parodontalen Abbau mit einer Zuverlässigkeit zu zeigen, die mit derjenigen eines DVT vergleichbar ist, und gleichzeitig entzündungsbedingte Veränderungen zu erfassen, die durch eine konventionelle Röntgendiagnostik nicht erkannt werden. Den Autoren zufolge könnte das Vorhandensein von T2W-Knochenmarködemen an Stellen mit einem normalen Desmodontalspalt im DVT und ohne radiologisch nachweisbaren Knochenverlust ein vielversprechender Bildmarker für die frühe Erkennung und Beurteilung der entzündlichen Belastung bei parodontalen Erkrankungen darstellen. Allerdings werten sie diese Ergebnisse als Hypothesengenerierend und Voraussetzung für die Planung weiterer Studien. Auch muss die diagnostische Genauigkeit geklärt werden: Was ist das histopathologische Korrelat eines parodontalen Knochenmarködems? Die weitere Entwicklung darf also gespannt abgewartet werden. Hinweis: Die MRT-Bilder aus der Studie wurden mit einem 3-Tesla-MRT-System (MAGNETOM Trio; Siemens Healthineers, Forchheim, Deutschland) und einer speziellen 15-Kanal-Dentalspule (Mandibula, Noras MRI products GmbH, Höchberg, Deutschland) aufgenommen. Das System unterscheidet sich vom 0,55-Tesla-System MAGNETOM Free Max Dental Edition (ddMRI – dental dedicated MRI; Siemens Healthineers, Forchheim, Deutschland), das ebenfalls mit einer speziell entwickelten Dentalspule arbeitet (zm 8/2026). „ Die Studie: Tekiki N, Lauer A, Hartung K, Kirchner M, Schulte L, Li H, Juerchott A, Sohani M, Herpel C, Ruetters M, Nittka M, Heiland S, Bendszus M, Hilgenfeld T. A Pilot Comparative Study of Multi-Contrast Dental MRI and CBCT: Clinical Correlates of Disease Status and Inflammatory Burden in Periodontitis. J Clin Periodontol. 2026 Sep;53(9):1382-1392. doi: 10.1111/ jcpe.70151. PMID: 42309810. zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1457) AUS DER WISSENSCHAFT In dieser Rubrik berichten die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats der zm regelmäßig über interessante wissenschaftliche Studien und aktuelle Fragestellungen aus der nationalen und internationalen Forschung. Die wissenschaftliche Beirat der zm besteht aus folgenden Mitgliedern: Univ.-Prof. (a.D.) Dr. Elmar Hellwig, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (bis 31.12.2023) Univ.-Prof. Dr. Dr. Søren Jepsen, Universitätsklinikum Bonn Univ.-Prof. Dr. Florian Beuer, Charité – Universitätsmedizin Berlin Univ.-Prof. Dr. Dr. Peer W. Kämmerer, Universitätsmedizin Mainz Univ.-Prof. Dr. med. dent. Dr. med. Søren Jepsen, MS Poliklinik für Parodontologie, Zahnerhaltung und Präventive Zahnheilkunde, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Universitätsklinikum Bonn Welschnonnenstr. 17, 53111 Bonn Foto: privat

24 | PRAXIS PRAXISÜBERNAHME VOR DEN TOREN BERLINS – TEIL 9 Das waren die Meilensteine der Gründung in Teltow Nadja Alin Jung Zwei Jahre haben wir die Zahnärztin Vladislava Drljaca zusammen mit ihrem Experten-Team auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit begleitet. Heute werfen wir einen Blick zurück: Was waren die Highlights im Gründungsprozess? Wie hat sich die Praxis seit der Übernahme wirtschaftlich entwickelt? Und worauf muss sie weiterhin kontinuierlich achten – insbesondere beim Marketing? Alles begann mit einem Businessplan und der Suche nach dem richtigen Standort. Es folgten etliche Hürden und Rückschläge, aber am Ende fand Drljaca vor den Toren der Hauptstadt einen Ort, der zu ihr und ihren Vorstellungen passte: In dieser Praxis in Teltow konnte sie sich als Chefin arbeiten sehen! Sie wusste aber auch: Ohne externe Unterstützung wird es mit der Selbstständigkeit nichts. Deshalb engagierte sie eine auf Praxen ausgerichtete Unternehmensberatung und eine auf Heilberufe spezialisierte Marketing-Agentur. Das Gesicht einer Praxis muss auch nach außen wirken Sobald Drljaca den Übernahmevertrag verhandelt und unterschrieben hatte, fiel der Startschuss für die MarketingExperten: Der Lebenstraum erhielt einen Namen und ein Corporate Design. Denn eine beliebige weitere, austauschbare Zahnarztpraxis brauchten die Teltowerinnen und Teltower sicherlich nicht – eine Marke mit Vision und Charakter dafür umso mehr. Der Fantasiename „aesthetiko“ machte schließlich das Rennen. Logo, Signet und Farbgestaltung folgten. Das Gesicht der Praxis sollte auch nach außen wirken. Im Zuge der Umbau- und Renovierungsmaßnahmen wurden die Praxisfarben gezielt aufgegriffen, ein 3D-Wandlogo schmückt den Empfangsbereich, und sogar in der Beschilderung und der Wegeführung kommt das Corporate Design zum Einsatz. Neben dem Interior fügen sich zudem Print und Infomaterial in den einheitlichen Look mit Wiedererkennungswert ein. Zu Anfang setzte Drljaca auf eine reduzierte Web-Präsenz allein mit den wichtigsten Informationen: Kontakt, Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung – die sogenannte WebVisitenkarte. Nach dem Praxisumbau und mit einem konsolidierten Team im Rücken widmete sie sich dem nächsten Schritt: In den Praxisräumen wurde ein professionelles Fotoshooting für authentische Bilder umgesetzt. Inzwischen ist sie online: Die finale Website ist inhaltlich und technisch optimiert – und zwar nicht nur für den Patienten-Blick, sondern auch für die Algorithmen von Google & Co. Schließlich soll „aesthetiko“ im Internet sichtbar sein und möglichst viele Neupatienten zu Drljaca führen. Eine aktuelle Auswertung der WebsiteAufrufe zeigt: Mit dem Go-Live der vollumfänglichen Website stieg die Sichtbarkeit der Praxis im Vergleich zur Web-Visitenkarte noch einmal Foto: m2c – medical concepts & consulting zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1458) DIE GANZE GESCHICHTE ... ... besteht aus einer achtteiligen Artikelserie: „ Auf der Suche nach dem perfekten Standort (zm 18/2025) „ Businessplan sei Dank (zm 1-2/2026) „ Let’s Talk Money: Welche Finanzierung passt zu mir? (zm 4/2026) „ Von der Praxis zur Brand (zm 6/2026) „ Finden Sie Ihre persönliche Handschrift! (zm 7/2026) „ Das richtige Pricing (zm 12/2026) „ Must-have Praxiswebsite (zm 13-14/2026) „ Patienten wollen keine Erklär-Bären! (zm 18/2026)

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