Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 20

PRAXIS | 33 muss deren Arbeitgeber. Die Praxis als Auftraggeberin informiert also die Reinigungsfirma über die Regeln des Hauses. Das geschieht vor dem ersten Einsatz und danach mindestens jährlich. Spätestens dann reden beide Seiten miteinander. Und hier kommt der Plan insSpiel! Eine typische Anfrage an einen Reinigungsbetrieb lautet: „Praxis, 200 m2, 5-mal die Woche.“ Das klingt präzise. Meiner Erfahrung nach ist daran aber leider oft nur die Quadratmeterzahl präzise. „5-mal die Woche“ kann nämlich auch heißen: 5-mal der Eingang und nie das Wartezimmer. Vertragsgemäß wäre übrigens beides. Besser ist eine Frequenz für jeden Bereich, idealerweise gleich als Plan nach Wochentagen. Zum Beispiel so: n täglich: Böden der Behandlungszimmer, Eingang, Flur, Toiletten, Tresen, Türklinken, Lichtschalter, Papierkörbe, Staub wischen im Wartezimmer n montags: Boden im Wartezimmer, Stühle gründlich n dienstags: Platz für die seltenen Arbeiten n mittwochs: Boden im Wartezimmer n donnerstags: Platz für die seltenen Arbeiten n freitags: Boden im Wartezimmer Eine dieser seltenen Arbeiten ist der Türrahmen, diesen täglich zu wischen, ergibt keinen Sinn, alle drei Monate jedoch schon. Dasselbe gilt für die Lampen und die Lüftungsgitter. In ordentlichen Leistungsverzeichnissen ist das längst aufgelistet, in vielen Praxen steht dort nach meiner Erfahrung: nichts. Der Staub oben auf dem Rahmen ist dann älter als die jüngste Auszubildende. Mit einem Plan lautet die Frage: „Ist alles erledigt, was für gestern drinsteht?" Die Reinigungskraft hakt mit ihrem Kürzel ab. Auch eine Vertretung weiß dann am ersten Abend, was zu tun ist, und muss nicht raten, wofür der gelbe Lappen da ist. Übriges Sanitär Mobiliar und Empfang Küche und Sozialraum Toilette

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