Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 20

32 | PRAXIS REINIGUNGSKONZEPT FÜR DIE PRAXIS Wer reinigt was? Ewgeni Jussufov Im Behandlungszimmer ist jeder Handgriff geregelt. Doch draußen am Tresen sieht es anders aus: Die Aufgaben und Zuständigkeiten vom Team und der Reinigungsfirma sind nicht vollständig geklärt. Wer reinigt also was? Gebäudereinigermeister Ewgeni Jussufov über das eine Blatt Papier, das fehlt – und mit dem Ordnung einkehren würde. Am Empfang steht das DemoGebiss auf dem Tresen und lächelt jeden an, der hereinkommt. Gewischt wird drumherum. Die ZFA denkt sich: „Nicht mein Job!" Im Vertrag steht für sie in Sachen Reinigung meist „frei zugängliche Flächen“. Für die Behandlung hat sie klare Regeln, für den Rest der Praxis keinen konkreten Auftrag. Das Gebiss gehört für sie zur Einrichtung, wie die Grünpflanze in der Ecke, für die es schließlich auch keinen Gießplan gibt. Das Gebiss steht aber nicht zufällig da. Jemand hat ihm diesen Platz gegeben – und genau deshalb fasst die Reinigungskraft es ebenfalls nicht an. In der Folge spricht es keiner an, denn keiner ist (oder fühlt sich) zuständig. Beide haben recht und es bleibt alles, wie es ist. Das Gebiss ist nur eines von vielen Beispielen in einer Zahnarztpraxis. Darunter ist es übrigens sauber. Da kommt ja auch nichts hin. Eine Tür weiter, im Behandlungszimmer, ist jeder Schritt anhand des Hygieneleitfadens beschrieben. Der Musterhygieneplan von der Bundeszahnärztekammer und dem Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) regelt Flächen und Böden dort. Über den Flur, den Tresen oder die Türrahmen und so weiter steht im Hygieneplan dagegen wenig. Es fehlt also ein Blatt Papier, damit der Reinigungsplan vollständig ist. Auch eine Putzkraft muss unterwiesen sein Unterwiesen wird anhand des Hygieneplans explizit auch das Reinigungspersonal fremder Firmen. Unterweisen Fotos: peopleimages.com – stock.adobe.com, Alexander – stock.adobe.com zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1562) Ewgeni Jussufov Gebäudereinigermeister und Bachelor Professional sowie Geschäftsführer der G+C Facility GmbH in Berlin Foto: Jussufov SPEZIALFALL BODEN(BELAG) Der Boden hält 25 Jahre, die Schicht darauf nicht Noch etwas, das leicht vergessen wird: Unter all dem Praxisbetrieb liegt der Boden – oft Linoleum, PVC oder Kautschuk. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung setzt für geklebtes Linoleum und homogenes PVC 25 Jahre Nutzungsdauer an. Das ist allerdings ein Planungswert, kein Versprechen. Viele Beläge tragen zusätzlich eine Pflegeschicht. Sie ist das Verschleißteil, denn sie schützt den Belag und nutzt sich an den Laufwegen ab. Wo die Patienten gehen, sieht man nach einem Jahr auch ohne Abklatschprobe. Nach meiner Erfahrung sollte die Schicht einmal im Jahr erneuert werden – auch das gehört als Intervall mit in den Plan. Teuer wird es, wenn statt der Schicht der Belag leidet. Linoleum besteht unter anderem aus Leinöl, starke Lauge greift es an. Wer Linoleum regelmäßig stark alkalisch reinigt, bekommt eine stumpfe, spröde Oberfläche. Dann erlebt der Belag seinen 25. Geburtstag nicht. Vorsicht gilt auch beim Desinfektionsmittel, denn manche Präparate sind selbst alkalisch. Ob sie zum Belag passen, weiß der Hersteller. Dessen Pflegeangabe gehört in den Boden-Plan, in einem Satz. Und vor jeder neuen Beschichtung die Antwort auf die Frage, womit die alte abgeht: Manche lässt sich nur mit einem alkalischen Grundreiniger entfernen. Für den Alltag braucht es wenig. Für Fußböden im Behandlungsbereich hält der Leitfaden eine Feuchtreinigung am Ende des Arbeitstages für ausreichend. Gewischt wird mit Wechselmopps, Wischbezügen, die für jeden Raum frisch aufgezogen werden. Der benutzte Bezug geht nie zurück in den Eimer. Laut Leitfaden wird er bei mindestens 60 Grad mit Vollwaschmittel oder bei 90 Grad gewaschen und danach getrocknet.

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