Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 21

zm116 Nr. 21, 01.11.2026, (1636) 10 | POLITIK KABINETTSBESCHLUSS So soll die Zuckergetränkesteuer aussehen Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Ab dem 1. Juli 2027 soll demnach ein Zwei-Stufen-Modell gelten, geplant ist ein vom Zuckergehalt abhängiger Steuertarif. Stufe eins gilt bei einem Zuckergehalt von 5 bis unter 8 Gramm pro 100 Milliliter. Darauf fallen 26 Cent je Liter an. Stufe zwei greift ab 8 Gramm pro 100 Milliliter und wird mit 32 Cent je Liter besteuert. Welche Produkte sind dabei? Die Zuckergetränkesteuer soll nach aktuellem Stand Limonaden, gesüßte Fruchtschorlen, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar oder Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz erfassen. „Auch zuckerhaltiger Sirup und entsprechende Konzentrate, die für die Zubereitung von Getränken bestimmt sind und die an die Gastronomie oder Verbraucherinnen und Verbraucher geliefert werden (zum Beispiel Postmix-Konzentrate, Sirup für Trinkwassersprudler), sollen unter die Steuer fallen“, erläutert das Bundesfinanzministerium (BMF). Alkoholhaltige Getränke sind ausgenommen, weil sie bereits einer anderen Verbrauchsteuer unterliegen. Alkoholfreie Alternativen wie alkoholfreie Weine, Fruchtweine, Schaumweine, Biere, Liköre und Cocktails sowie Mischgetränke fallen ebenfalls nicht unter die Steuer. Damit möchte die Regierung vermeiden, dass alkoholfreie Alternativen teurer werden als alkoholische Produkte. Keine Anwendung soll die Zuckergetränkesteuer auf Milchmischgetränke und Milchalternativen wie Hafer- und Reisdrinks sowie Mischungen auf entsprechender Basis finden. Als Grund wird die ernährungsphysiologische Bedeutung dieser Produkte, etwa als Calciumquelle, angeführt. Eine weitere Ausnahme soll für Getränke gelten, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind. Wohin fließen die Einnahmen? Durch die Steuer entstehen dem Bund laut BMF Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027, 925 Millionen Euro im Jahr 2028 und zwischen 875 und 890 Millionen Euro in den Jahren 2028 bis 2031. Mit dem Geld möchte die Regierung die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren, indem sie den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds weniger stark absenkt. Stimmt der Bundestag dem Entwurf zu, wird es demnächst also teurer. Zwar seien Hersteller, Großhändler und Verkaufsstellen grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung, die Zuckergetränkesteuer sei allerdings als Verbrauchsteuer so angelegt, dass die steuerliche Belastung auf die Endkunden übertragen werde, so die Bundesregierung: „Insofern ist mit Preissteigerungen für Getränke mit einem gewissen Zuckergehalt im zweistelligen Cent-Bereich zu rechnen.“ Was sagt die Zahnärzteschaft? Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert seit Langem eine Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Softdrinks und begrüßt grundsätzlich, dass die Regierungsparteien einen Kompromiss gefunden haben. Positiv bewertet die BZÄK insbesondere die Entscheidung der Koalition, eine gestaffelte Besteuerung für zuckerhaltige Getränke einzuführen. „Nun bleibt abzuwarten, wie stark Hersteller den Zuckergehalt reduzieren. Daran wird sich der Erfolg der Maßnahme messen lassen müssen“, heißt es aus dem BZÄK-Vorstand. „Es geht am Ende nicht um die Erhöhung der Steuereinnahmen, sondern um eine Lenkung, damit weniger Zucker in den Getränken landet. Diesen Effekt hat man in Großbritannien schon vor einigen Jahren durch eine Zuckersteuer erreichen können.“ Zustimmung findet auch die Entscheidung, Milchgetränke, Haferdrinks und alkoholfreies Bier nicht zu besteuern. „Das hätte dem eigentlichen Lenkungsziel geschadet“, so der Vorstand. „Deutschland braucht eine wirksame Zuckerabgabe, aber keine möglichst breite Getränkesteuer.“ Flankiert werden sollte die Steuer von weiteren verhältnispräventiven Maßnahmen, etwa der Einführung einer verpflichtenden Lebensmittelkennzeichnung oder mit Werbebeschränkungen für stark gezuckerte Lebensmittel für Kleinkinder und Kinder. sth Viele Softdrinks und andere gesüßte Getränke sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab Juli 2027 deutlich teurer werden. Foto: MSM - stock.adobe.com

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