Aktuell läuft das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG genannt. Damit soll das Gesundheitswesen in Sachen Digitalisierung nach vorne gebracht werden. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickeln, den Einstieg ins geplante Primärversorgungsmodell vorbereiten und Gesundheitsdaten besser für Forschung und Versorgung zugänglich machen. Außerdem soll das GeDIG den Krankenkassen mehr Möglichkeiten geben, die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten auszuwerten und sie über individuelle Gesundheitsrisiken zu informieren. So die Zielsetzung des BMG. Aber wie so oft liegen zwischen grundsätzlich guten Absichten und ihrer Ausgestaltung Welten. Das GeDIG soll den Kassen mehr Möglichkeiten geben, die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten auszuwerten und sie über individuelle Gesundheitsrisiken zu informieren. Auch die Bundeszahnärztekammer ist der Auffassung, dass Versicherte einen Anspruch darauf haben, über individuelle Gesundheitsrisiken aufgeklärt zu werden – und zwar im persönlichen Gespräch mit ihrem Arzt respektive ihrer Zahnärztin. Denn das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patientin und Arzt ist ein hohes Gut. Es muss unter allen Umständen gewahrt werden. Wir als Bundeszahnärztekammer lehnen es daher ab, dass ausgerechnet die Kassen in ihrer Funktion als Kostenträger sich in dieses Verhältnis einmischen sollen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen außerdem, dass die bürokratischen Aufwände hoch und die erzielten Effekte dagegen gering sind. Stattdessen fordern wir, die Datenauswertungen neutral durchführen zu lassen. Denkbar wäre hier zum Beispiel das Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Ergebnisse könnten dann über die Fachdienste der TI zuerst den Ärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung gestellt werden. Diese hätten dann die Möglichkeit, im persönlichen Gespräch auf ihre Patientinnen und Patienten zuzugehen und eine gemeinsame Entscheidungsfindung herbeizuführen. Wir begrüßen grundsätzlich eine bessere Nutzung von Daten in der Gesundheitsversorgung, sofern sie uns auch einen Mehrwert bei der täglichen Arbeit mit unseren Patienten in den Praxen bietet. Doch mit den im Gesetz vorgesehenen Einsichts- und Auswertungsmöglichkeiten der Krankenkassen von Daten der ePA werden die Grenzen deutlich überschritten. Was Patienten und Patientinnen ihren Ärztinnen, Zahnärzten und Psychotherapeutinnen mitteilen, muss absolut vertraulich bleiben. Andernfalls wird nicht nur dieses Vertrauensverhältnis gestört, sondern auch das bisher ohnehin nicht allzu große Vertrauen in die ePA selbst. Will man die ePA unter den Versicherten voranbringen, müssen sie wissen, dass ihre Daten geschützt sind. Genau deshalb halten wir auch Opt-out-Regelungen grundsätzlich für problematisch, weil sie die Kontrolle der Patienten über ihre sensiblen Gesundheitsdaten schwächen. Sinnvoller wäre eine aktive Einwilligung (Opt-in). Wir stehen hier vor einem Paradigmenwechsel – vorangetrieben vom Datenhunger der Krankenkassen und der Gesundheitswirtschaft. Beide Gruppen begründen dies sehr gerne mit dem Patientenwohl, die Politik verweist oft auf die Entwicklung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Die Gesundheitsberufe müssen sich deshalb in diesem Prozess zum Anwalt ihrer Patientinnen und Patienten machen. Wir als Zahnärzteschaft werden uns jedenfalls weiterhin dafür einsetzen. Dr. Romy Ermler Präsidentin der Bundeszahnärztekammer Patientendaten müssen auch bei der Digitalisierung geschützt bleiben Foto: BZÄK/Nürnberger 6 | LEITARTIKEL
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