78 | PRAXIS VERBAND DEUTSCHER ARBEITSRECHTSANWÄLTE ZU EQUAL PAY Reicht ein besser bezahlter Kollege für einen höheren Gehaltsanspruch? Verdient ein Kollege des anderen Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit mehr, kann das für einen EqualPay-Anspruch eine wichtige Rolle spielen. Doch bedeutet das automatisch, dass Beschäftigte in einer vergleichbaren Position Anspruch auf das Gehalt des bestbezahlten Kollegen haben? Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) BadenWürttemberg zeigt, worauf es ankommt, erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte. Der Grundsatz ist klar: Frauen und Männer haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere in Art. 157 AEUV sowie in §§ 3 und 7 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Für Beschäftigte stellt sich allerdings eine praktische Frage: Wie lässt sich eine mögliche Entgeltbenachteiligung nachweisen? Hier hat die Rechtsprechung den sogenannten Paarvergleich gestärkt. Beschäftigte müssen nicht zwingend umfangreiche Statistiken vorlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits der Vergleich mit einer einzelnen Person des anderen Geschlechts ausreichen, die für gleiche oder gleichwertige Arbeit mehr verdient. Damit kann eine Vermutung für eine Benachteiligung entstehen. Dann muss der Arbeitgeber die Entgeltdifferenz erklären. Ein Vergleich kann entscheiden Genau darum ging es in einem Verfahren vor dem LAG Baden-Württemberg. Eine weibliche Führungskraft verlangte für mehrere Jahre eine höhere Vergütung. Dabei ging es nicht nur um ihr Grundgehalt, sondern auch um variable und aktienbezogene Vergütungsbestandteile. Die Arbeitnehmerin verglich sich insbesondere mit einem männlichen Kollegen auf einer vergleichbaren Führungsebene. Dieser verdiente deutlich mehr. Zusätzlich verwies sie auf den Median der männlichen Vergleichsgruppe, der sich aus einem unternehmensinternen Transparenzinstrument ergab. Damit stellte sich eine entscheidende Frage: Kann das Gehalt eines einzelnen, besonders gut verdienenden Kollegen zum Maßstab für den eigenen Equal-Pay-Anspruch werden? Das Bundesarbeitsgericht hatte sich bereits zuvor mit dem Fall beschäftigt. Foto: gpointstudio - stock.adobe.com zm116 Nr. 21, 01.11.2026, (1704)
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=