zm116 Nr. 21, 01.11.2026, (1706) 80 | POLITIK ANGEBOT DER KZV SACHSEN Support für Praxischefinnen nach der Geburt Im vergangenen Jahr hat die KZV Sachsen ein Förderprogramm aufgelegt, das niedergelassene Zahnärztinnen nach der Geburt eines Kindes mit 30.000 Euro unterstützt. Nun haben die ersten Praxisinhaberinnen die Gelder erfolgreich beantragt. Die erste Zeit nach der Geburt ungestört als Familie zu verbringen, ist für niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte (nicht nur) aus betriebswirtschaftlicher Sicht mit Herausforderungen verbunden. Insbesondere niedergelassene Zahnärztinnen haben als Selbstständige keinen Anspruch auf Mutterschutz vor und nach der Entbindung. Der Zwiespalt zwischen Praxis- und Familiengründung halte insbesondere junge Kolleginnen davon ab, früh eine eigene Praxis zu gründen, sagt Dr. Holger Weißig, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen (KZVS): „Aus Gesprächen wissen wir, dass viele der jetzt niedergelassenen Zahnärztinnen in Sachsen so lange in der Anstellung geblieben sind, bis ihre Kinder ein bestimmtes Alter erreicht hatten.“ Mit der Förderung möchte die Berufsorganisation einen Impuls dafür setzen, dass Niederlassung und Familie miteinander vereinbar sind. „Darüber hinaus ist es als Anerkennung für die enorme Doppelbelastung gedacht, die Frauen als Mütter und Selbstständige täglich leisten“, fügt Weißig hinzu. Unbürokratisch und schnell Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können, müssen niedergelassene Zahnärztinnen nur ein Formular mit den erforderlichen Angaben zur eigenen Person und zur Praxis ausfüllen und die beglaubigte Geburtsurkunde beilegen. Das haben nun die ersten Praxisinhaberinnen getan. „Bisher konnten bereits drei Förderanträge bewilligt werden. Die Anträge gingen im Mai und Juni dieses Jahres bei uns ein“, berichtet Dr. Christin Titze, Leiterin Sicherstellung der KZVS. Der Ablauf habe sich bewährt und halte den bürokratischen Aufwand für die jungen Mütter so gering wie möglich. Das Feedback der geförderten Zahnärztinnen fällt durchweg positiv aus. „Die Unterstützung bedeutet für mich nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern auch ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung gegenüber Zahnärztinnen, die Familie und Beruf miteinander verbinden“, lautet das Fazit einer Niedergelassenen. Eine andere sagt: „Die Verantwortung gegenüber meinen Patienten und meinen Mitarbeitern ließ sich zunächst nur schwer mit meinem Wunsch vereinbaren, die erste Zeit nach der Geburt ganz bewusst mit meinem Kind zu verbringen. Die Förderung nahm mir eine große Last von den Schultern und gab mir die finanzielle Sicherheit, diese besondere Zeit deutlich entspannter genießen zu können.“ Das Förderprogramm ist zunächst für eine Erprobungszeit von drei Jahren angesetzt. Die KZVS fühlt sich jedoch schon jetzt durch die ersten Rückmeldungen ermutigt. „Wir hoffen, dass das Programm durch eine zunehmende Bekanntheit zukünftig noch mehr Zahnärztinnen erreicht und sie dabei unterstützt, eine eigene Praxis zu gründen oder zu übernehmen“, so Titze. n Seit 2025 können niedergelassene Zahnärztinnen in Sachsen, die ihre Praxis seit höchstens fünf Jahren betreiben, nach der Geburt eines Kindes eine finanzielle Förderung bei ihrer KZV beantragen. Foto: Lightfield Studios - stock.adobe.com
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