Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 05

zm 109, Nr. 5, 1.3.2019, (401) Die einzige 2in1 Lösung cherry.de/ehealth zugelassen von Einfacher Zugang zur Telematik- Infrastruktur für Praxen und Kliniken (eGK) Das eGK Kartenterminal mit Tastatur CHERRY G87-1505 27 Nachrichten Oberlandesgericht Stuttgart Zahnarzt darf keine Falschbewertungen posten Mit falschen Negativbewertun- gen hatte ein baden-württem- bergischer Zahnarzt seinem Kollegen schaden wollen. Das Oberlandesgericht Stuttgart un- terband am Mittwoch dieses Treiben mit einer einstweiligen Verfügung. In erster Instanz war der klagen- de Zahnarzt dem Kollegen und mutmaßlichen Urheber der schlechteren Online-Bewertun- gen noch unterlegen. Der Zahn- arzt wollte ihm untersagen las- sen, sich weiter auf Internetseiten wie Google, jameda oder Sanego als Patient des Klägers auszuge- ben und dessen Arbeit mit nega- tiven Kommentaren abzuwerten. Anders als das Landgericht Stutt- gart gab das Oberlandesgericht dem Begehren nun statt und er- ließ eine einstweilige Verfügung. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Anerkenntnisurteil, wie die Pressesprecherin für Zivil- und Familiensachen, Richterin Birgit Gensel, den zm sagte. Gen- sel zufolge legte der Kläger ein „sprachvergleichendes Sachver- ständigengutachten“ vor, wo- nach die Negativbewertungen des Klägers und die Positivbewer- tungen des Beklagten auf eine Urheberschaft hinwiesen. Unter anderem seien darin markante wiederkehrende Fehler verzeich- net worden. Beispielsweise, dass in Texten die Leerzeichen nicht nach, sondern vor einem Komma gesetzt wurden. „Mit diesem Ergebnis wollte der Senat auch den Kläger schützen, da er der Überzeugung war, dass es sich bei dem Beklagten auch um den Urheber der Bewer- tungen handelte“, sagte Gensel. Der Beklagte beharrte zwar bis zuletzt darauf, nicht der Urheber der üblen Nachrede gewesen zu sein, stimmte aber sowohl der Löschung als auch der Unter- lassung der fraglichen Bewertun- gen zu, die ja nicht von ihm stammen sollten. mth Mit falschen Negativ- bewertungen hatte ein baden-württem- bergischer Zahnarzt seinem Kollegen schaden wollen. Das Oberlandesgericht Stuttgart unterband dieses Treiben mit einer einstweiligen Verfügung. Foto: AdobeStock_VRD

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