Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 109, Nr. 10, 16.5.2019, (1101) des Fremdkörpers sowie die Überprüfung seiner vollständigen Bergung. Tiefer liegende Fremdkörper lassen sich computertomogra- fisch nachweisen und dreidimensional exakt lokalisieren. Zum Frakturausschluss und zur Darstellung der exakten Position des Fremdkörpers be- vorzugten wir schließlich als weitere bildge- bende Diagnostik die Computertomografie (CT). Der Fremdkörper hätte in unserem Fall auch sonografisch diagnostiziert werden können, jedoch wäre hierbei das Auffinden einer Fraktur – insbesondere einer Infraktur – fraglich gewesen. Darüber hinaus kann nicht ferromagnetisches Fremdkörpermaterial auch mit der Magnetresonanztomografie (MRT) diagnostiziert werden [Cameron and Phillips, 2006; Vikram et al., 2012; Melo et al., 2017]. Wir haben uns hier nicht nur wegen des erheblich größeren Aufwands, sondern auch aufgrund des unbekannten Fremdkörpermaterials strikt gegen letzt- genannte Bildgebung entschieden. Bei einer MRT hätte es bei dem Patienten möglicher- weise aufgrund der ferromagnetischen Fremd- körpereigenschaften zu unvorhergesehenen Komplikationen kommen können. Generell spricht nichts gegen ein in situ Belassen von klinisch unauffälligem Fremd- körpermaterial. Im Fall von Beschwerden ist dieses jedoch zu entfernen [Robinson et al., 1997; Melo et al., 2017]. Aus unserer Sicht sollte gut erreichbares Fremdkörpermaterial, falls es das Alter und der Gesundheitszustand des Patienten zulassen, geborgen werden. Dies gilt auch im Fall von organischem Fremd- körpermaterial, das generell entfernt werden sollte, da sein Verbleib oft zu entzündlichen Prozessen führen kann [Vikram et al., 2012]. Die Diagnostik ist hierbei jedoch oft deutlich erschwert. So lässt sich zum Beispiel Holz nicht oder nur sehr schwierig darstellen. Die Eruierung des aktuellen Tetanusschutzes ist im Fall von Hautverletzungen mit oder ohne Fremdkörperbeteiligung obligat und muss bei Bedarf aufgefrischt oder vollzogen werden [Paterson et al., 2006]. Fazit Posttraumatisch im Gewebe verbliebenes Fremdkörpermaterial kann symptomlos bleiben und muss bei zufälliger Diagnose nicht unbedingt geborgen werden. Beim Auftreten von Beschwerden ist dieses – nach vorausgegangener adäquater Bildgebung – zu entfernen. Im Idealfall sollte bei bekannten Materialeigenschaften die entsprechende radiologische Bildgebung eingesetzt werden. Mit der Sonografie kann intraoperativ die Lage des Fremdkörpers überprüft oder dessen vollständige Bergung dokumentiert werden. Eine Überprüfung des Tetanusschutzes ist obligat. Dr. med. Felix Paulßen von Beck Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, plastische und ästhe- tische Operationen Malteser Krankenhaus St. Josefshospital Kurfürstenstr. 69 47829 Krefeld Felix.Paulssen@malteser.org PD Dr. med. Dr. med. dent. Thomas Mücke Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, plastische und ästhe- tische Operationen Malteser Krankenhaus St. Josefshospital Kurfürstenstr. 69 47829 Krefeld Thomas.Muecke@malteser.org Abbildung 3: Intraoperative Darstellung des subcutan gelegenen Fremdkörpers Foto: Felix Paulßen von Beck Abbildung 4: der geborgene 1,4 cm lange me- tallische Fremdkörper Foto: Felix Paulßen von Beck Sie streben nach Perfektion? Wir auch. Die Z4 ist eine extrem schnelle und hochpräzise Fräs- und Schleifmaschine. Sie beeindruckt zusätzlich durch ihre intuitive Bedienung und lässt Ihnen völlige Freiheit in Bezug auf Indikationen, Materialien und Ihren bevorzugten Intraoralscanner. Erfahren Sie mehr: vhf.de/Z4 Perfektion ist nicht alles. Perfektion ist nicht alles. Aber das Einzige, worauf es ankommt. Vincent, Zahnarzt

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