Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 109, Nr. 10, 16.5.2019, (1117) mehr die Frage, ob eine mechanische Ent- fernung der Überschüsse mit herkömmlichen Instrumenten wie Kunststoffküretten über- haupt erreicht werden kann. Tatsächlich waren eine zuverlässige Sich- tung und Entfernung des Überschusses nur durch eine Revision der Kronen einschließ- lich der Abutments möglich, das heißt zur Kontrolle, ob Zementreste vorhanden waren, mussten die Kronen von den Abutments entfernt sowie die Abutments selbst ausge- schraubt werden. Erst dann konnte sicher kontrolliert werden, ob die Zementreste vollständig entfernt worden waren. Diese Vorgehensweise zur Abwehr von Zement- überständen stellt im Hinblick auf das ei- gentliche Ziel der prothetischen Maßnahme allerdings ein Paradoxon dar. In der klini- schen Realität kann das Lösen und Entfernen der Konstruktion zur Überprüfung ihrer Be- festigung nicht eingesetzt werden. Auch wenn eine temporäre Zementierung durch eine definitive ersetzt wird, erfolgt in der Re- gel kein erneutes Ausschrauben der Abut- ments, so dass Überschüsse wie die hier be- schriebenen nicht entdeckt werden können. Der benutzte MA-Zement wird zwar als pro- visorischer Zement deklariert, dennoch konnten mehr als 30 Patienten trotz Aufklä- rung über das bestehende Risiko primär nicht zu einer Revision bewegt werden oder waren nicht erreichbar. Das Risiko einer pro- visorischen Zementierung mit MA und einer späteren definitiven Zementierung mit ei- nem anderen Zement scheint im klinischen Alltag somit nicht kalkulierbar. Aufgrund der hohen Rate von entzündlichen Komplikatio- nen bei den 71 Patienten, bei denen bereits die Suprakonstruktion revidiert wurde, wur- den besondere Anstrengungen unternom- men, die besagten 34 Patienten von der Notwendigkeit einer Reevaluation mit an- schließender Revision der Befestigung zu überzeugen. Zwischen November 2014 und Januar 2015 wurde bei weiteren 22 Pa- tienten mit 44 Implantaten eine Revision der Suprakonstruktion durchgeführt. Die letzten 13 Patienten lehnten nach wie vor eine Revision ab oder konnten nicht mehr kontaktiert werden, weil sich ihre Adress- daten geändert hatten. Die mittlere Verweilzeit des MA-Zements lag in der Gruppe der 22 zugänglichen Patien- ten mittlerweile bei 4,1 Jahren. Implantate, die von Zementüberschuss (MA+) betroffen waren, wiesen jetzt in 100 Prozent der Fälle BOP (bleeding on probing) und in 89 Pro- zent eine Suppuration auf. Selbst bei Im- plantaten ohne Zementüberschuss (MA-) wurde in 94 Prozent der Fälle BOP und in 24 Prozent eine Suppuration diagnostiziert [Korsch et al., 2015e]. Nach Revision, Ent- fernung vorhandener Zementüberschüsse und Rezementierung mit einem ZOE-Ze- 2a 2c 2b Abbildung 2a: Einzelkrone nach Abnahme mit MA-Zementüberschuss im Bereich des Kronenrandes Abbildung 2b: Implantataufbau nach Abnahme der Krone: Deutlich erkennbar ist der MA-Ze- mentüberschuss im periimplantären Sulkus. Abbildung 2c: Ausgeschraubter Implantatauf- bau: Zirkulärer MA-Zementüberschuss, der nicht durch Instrumentierung beziehungsweise ohne Revision entfernt werden konnte. 55

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