Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

Keine Verpflichtung für Ärzte, kein Anspruch des Patienten Elektronisches Rezept bleibt freiwillig Ärzte sind künftig nicht ver- pflichtet, Rezepte elektronisch auszustellen. Vielmehr sollen sie unter Berücksichtigung des indi- viduellen Patientenwunsches die geeignete Rezeptform wählen. Das habe das Bundesgesundheits- ministerium (BMG) gegenüber der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung (KBV) klargestellt, meldet die KBV. Laut BMG sollen Ärzte demnach mit der Einführung des eRezepts künftig die Möglichkeit erhalten, ihren Patienten beispielsweise im Rahmen einer Videosprech- stunde eine Arzneimittelverord- nung ausschließlich in elektro- nischer Form zur Verfügung zu stellen. Auch bei Wiederholungs- rezepten biete sich ein eRezept an. „Damit können Ärzte das elektronische Rezept immer dann verwenden, wenn sie es für sinnvoll erachten oder der Pa- tient es wünscht“, stellte KBV- Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel klar. So würden die Vorteile der Digitalisierung optimal genutzt, und davon profitierten auch die Patienten. Er selbst gehe aber davon aus, dass sich das eRezept früher oder später durchsetzen wird. „Dazu brauchen wir keine Verpflichtung oder Sanktionen“, betonte er. Stattdessen müssten die Prozesse so vereinfacht werden, dass das Ausstellen von eRezepten mit einer Zeitersparnis für die Praxis einhergeht. Als Bei- spiel nannte er eine anwender- freundliche Umsetzung der elek- tronischen Signatur. Eine vollständige Abschaffung des Papierrezepts sei jedenfalls nicht geplant. Da es viele Anwendungs- bereiche gebe, wo Ärzte kein elektronisches Rezept ausstellen können – etwa bei Haus- oder Pflegeheimbesuchen – sei es schon deshalb wichtig, das Papier- rezept zu erhalten. Auch ältere Patienten könnten dieses in Zu- kunft weiter bekommen, wenn sie es wünschen. ck/pm Deutsches Krebsforschungszentrum Orale Krebserkrankungen nehmen zu Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) rechnet mit deutlich mehr Krebserkrankungen besonders in Entwicklungs- und Schwellen- ländern, aber auch in Deutschland. So werde die Zahl der Neuerkran- kungen hierzulande von derzeit 500.000 pro Jahr auf 600.000 im Jahr 2030 zunehmen. Geschätzt wird, dass bei uns mindestens vier Millionen Menschen mit Krebs leben beziehungsweise eine solche Erkrankung überstanden haben. Den erwarteten Anstieg führt das DKFZ nicht nur auf die demo- grafische Entwicklung zurück, sondern auch auf den Lebensstil wie Rauchen und Übergewicht. Krebs sei hierzulande die zweithäufigste Todesursache. Ein Anstieg wird auch auch bei den oralen Krebsarten Hypopharynx- karzinom, Nasopharynxkarzinom, Oropharynxkarzinom und Lippen-/ Mundhöhlenkrebs für alle Altersgruppen und beide Geschlechter in Deutschland verzeichnet. mth/pm Nachrichten

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