Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

munikationsmethoden zunehmend in die zahnärztliche Aus- und Fortbildung einge- bunden werden. Ergänzend stellen BZÄK und KZBV umfangreiche Patienteninforma- tionen zur Abrechnung und Erstattung zahnärztlicher Leistungen, beispielsweise eine interaktive Beispielrechnung und einen animierten Heil- und Kostenplan, online zur Verfügung. Die Kostenkommunikation ist häufig auch im Dreiecksverhältnis Patient-Zahnarzt-Kos- tenträger angesiedelt. Unterschiedliche Ver- sicherungsmodelle mit ihren Vertragsgestal- tungsmöglichkeiten machen es schwierig, seitens des Zahnarztes vollständige Kosten- transparenz herzustellen und beispielsweise die Höhe des Erstattungsbetrags richtig ein- zuschätzen. Hat der Zahnarzt Zweifel an der Erstattungsfähigkeit einer Leistung, muss er darüber informieren. Doch die Aufklärungs- pflicht des Zahnarztes umfasst nicht detail- lierte Informationen über die voraussichtliche Erstattung. Der Zahnarzt ist also nicht ver- pflichtet, Details des Versicherungsschutzes zu klären. Um hier mehr Transparenz zu er- zielen, müssen auch die Kostenträger ein- gebunden werden. Daher wird an die Politik die Erwartung formuliert, Patienten ein Recht auf verbindliche Erstattungszusagen durch ihre jeweiligen Kostenträger zu garantieren. Diese sollten verbindlicher über die Erstat- tungsfähigkeit von Leistungen informieren. Fazit Nachfragen zu Rechnungen, Patienten- rechten und Berufspflichten sind wichtige und wiederkehrende Themen, aber eher selten wirklich problematisch. Selbst Bera- tungen mit Beschwerdecharakter können durch strukturierte Information, Aufklärung und Wissensvermittlung problemlösend wirken und die Zufriedenheit der Patienten wiederherstellen. Generell besteht bei den Ratsuchenden ein ausgeprägtes Informa- tionsbedürfnis, was die genaue Aufteilung der Kosten von zahnmedizinischen Leistun- gen betrifft. Typische und wiederkehrende Fragen sind, welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen beziehungs- weise welche selbst bezahlt werden müssen oder warum ein Eigenanteil beim Zahn- ersatz überhaupt anfällt. Die Aufklärung über die gesetzlich verankerte Vorgabe, dass nicht alle zahnmedizinisch möglichen Leistungen von der Solidargemeinschaft übernommen werden dürfen, ist daher oft wichtiger Teil der Beratung. Die Komplexität der Abrechnungsprozesse und Regelwerke, die Arbeitsorganisation in den Praxen sowie Wissensdefizite oder Unsicherheiten aller Beteiligten erfordern allerdings eine gute Kommunikation zwischen allen Seiten. Das Beratungsnetzwerk kann hier dialogisch unterstützen. Dr. Regine Chenot Leiterin des Zentrums Zahnärztliche Qualität (ZZQ) Chausseestr. 13, 10115 Berlin Telefon: 030 40005–310 Den aktuellen Bericht und die Kontaktdaten der Beratungsstellen finden Sie unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de. Auf den Webseiten von Bundeszahnärzte- kammer (www.bzaek.de) und Kassenzahn- ärztlicher Bundesvereinigung (www.kzbv.de) sind zahlreiche Informationsmaterialien für Zahnärzte und Patienten zu Themen aus der Beratung zusammengestellt. SOFTWARE Jetzt kostenlos Demo anfordern: Tel.: 02744/9200-31 software@beycodent.de TOPTIMER TERMINPLANER LABOR-EXPRESS LABORABRECHNUNG AZ-CONTROLL ARBEITSZEITERFASSUNG www.beycodent.de

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