Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

Vertrauen und wirkt nach innen wie nach außen. Es stellt Qualität, Sicherheit und die Kontinuität der Abläufe in der Praxis sicher und sorgt damit dafür, dass der Praxis- betrieb effizienter wird und nicht durch un- vorhergesehene Ereignisse aus dem Gleich- gewicht gerät. Dies kann in der heutigen Zeit hinsichtlich des Themas Datenschutz zum Beispiel sehr schnell geschehen. Nach meinen Erfahrungen geht die größte Gefahr eines Datenschutz-Problems von (unzufriedenen) Patienten aus. Fühlt ein Patient sich ungerecht oder nicht richtig be- handelt, wählt er nicht selten den Weg zur zuständigen Landesdatenschutzbehörde, um dort seine für Außenstehende vielleicht banal erscheinenden Beobachtungen im Praxisalltag zur Anzeige zu bringen. Laut aktuell gültigem Recht hat die Datenschutz- behörde die Aufgabe, jeder Anzeige unein- geschränkt nachzugehen, was bedeutet, dass sich die Praxis, anders als vor Aktuali- sierung des Bundesdatenschutz-Gesetzes (BDSG neu), in so einem Fall zwingend mit der Behörde auseinandersetzen und ihre Unschuld beweisen muss, auch wenn der Patient der Behörde keine direkten Beweise außer seiner persönlichen Aus- sage vorlegen kann. Auslöser für solch eine extrem unangenehme Situation können schon sein, dass Patienten herumliegende Patientenakten oder -unterlagen einsehen konnten, nicht für ihre Ohren bestimmte Gespräche mithörten, Einsicht in nicht ge- sperrte Computer haben konnten etc. Tritt die Behörde wegen eines solchen oder ähnlich gelagerten Falles mit der Praxis in Kontakt, ist die Praxis in der Beweispflicht. Einen Nachweis über die konsequente Einhaltung der Datenschutzvorschriften erbringt man am Einfachsten in Form der jeweils geforderten Dokumente, zu denen beispielsweise auch Arbeitsanweisungen gehören. Dabei interessiert niemanden, ob die Praxis drei oder 30 Mitarbeiter angestellt hat, denn die Pflicht zur Nachweisbarkeit der Umsetzung und Einhaltung der Daten- schutz-Grundverordnung sowie des BDSG (neu) besteht ausnahmslos für jede Praxis. Fazit Starten Sie mit einem QM und sehen Sie auf die Vorteile – statt auf den Sammelordner im Regal. Lassen Sie sich mit der Bearbeitung Zeit und nutzen Sie das Wissen Ihrer Mit- arbeiter, denn wer sich mit den Themen der Zukunft auseinandersetzt – zu denen QM zweifelsohne gehört – und seinen Mitarbei- tern sowie seinen Patienten eine langfristige Perspektive der Zusammenarbeit und der Bindung bietet, der wird eine höhere Zufriedenheit und im Ergebnis daraus auch höhere Einnahmen erzielen. In diesem Sinne … Ihr Christian Henrici Henrici@opti-hc.de www.opti-hc.de Mit der Erfahrung aus mehr als 2.800 umfassenden Mandaten in zehn Jahren beantwortet der Praxisexperte und Hauptgesellschafter der „OPTI health consulting GmbH“ Fragen von Man- danten und Lesern zum Unternehmen Zahnarztpraxis. Der Einblick in seinen „Praxis“-Alltag soll Lösungsansätze aufzeigen, um Problemen in der Praxis so früh wie möglich begegnen zu kön- nen. Oder besser – um diese gar nicht erst entstehen zu lassen. \ Henrici hilft – der Praxisflüsterer Fotos: [M] nosorogua/martialred-Fotolia.com/zm-mg Kann eine Maschine für Same-Day-Dentistry ein Kunstwerk sein? Die Z4 ist definitiv eines. In ihrem futuristischen Gehäuse steckt eine extrem schnelle und hochpräzise Fräs- und Schleifmaschine mit den Genen der besten Labormaschinen. Sie beeindruckt durch ihre intuitive Bedie- nung und gibt den Zahnärzten völlige Freiheit in Bezug auf Indikationen, Materia- lien und den bevorzugten Intraoralscanner. Erfahren Sie mehr: vhf.de/Z4 Natürlich ist es nur eine Maschine. Die Mona Lisa ist ja auch nur ein Gemälde. Die Z4.

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