Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 18

zm 109, Nr. 18, 16.9.2019, (2022) Pflegebedürftige gehören aufgrund ihrer meist umfangreichen Einschränkungen zu den besonders vulnerablen Patientengruppen. Deren zahnmedizinische Betreuung stellt die Behandler deshalb vor besondere Heraus- forderungen. So sind bestimmte, aus zahn- medizinischer Sicht eigentlich sinnvolle oder sogar indizierte Behandlungsoptionen bei Pflegebedürftigen mitunter nicht durch- führbar und nicht selten müssen Behandler individuell auf die spezifische Situation des Patienten abgestimmte Kompromisslösungen entwickeln. Kooperationsverträge zielen auf eine „zeit- nahe, den Lebensumständen des Pflege- bedürftigen Rechnung tragende Behand- lung beziehungsweise Hinwirken auf eine solche Behandlung“ durch den Koopera- tionszahnarzt ab (Paragraf 1 Muster-Koope- rationsvertrag – siehe Teil 1 dieses Beitrags „Kooperationsverträge – ein Erfolgsmodell!“ in der zm 17/2019, auf den S. 84–92). Nach Möglichkeit sollten Behandlungsmaßnahmen zur „Vermeidung von zahnmedizinisch be- dingten Krankentransporten und Kranken- hausaufenthalten“ vor Ort in der Einrichtung durchgeführt werden. Zahnärztliches Arbeiten in Pflegeeinrichtungen – Teil 2 Patientenbehandlung im Rahmen eines Kooperationsvertrags Elmar Ludwig In Deutschland hat sich über die Jahre ein weites Spektrum an Konzepten der zugehenden zahnärztlichen Betreuung für Pflegebedürftige entwickelt – von der Arbeit mit reduzierter instrumenteller Ausstattung bis hin zum Einsatz mobiler Zahn- arztpraxen. Dieser Beitrag stellt anhand konkreter Behandlungsmaßnahmen ein Konzept vor, das unter Berücksichtigung der heute zur Verfügung stehenden Ressourcen und Möglichkeiten flächendeckend durch die Zahnärzteschaft umsetzbar ist. Fotos: Elmar Ludwig 84 Zahnmedizin

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=