Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 23-24

Zum zweiten Mal nach dem BGH-Urteil vom Februar 2018 retuschiert jameda seine Web-Page durch kosmetische Veränderungen, um dem Urteil eines Gerichts auszuweichen. Aktuell wurde beim Kölner OLG zwei Zahnärzten recht gegeben, die sich aus dem Portal löschen lassen wollten, weil es nicht neutral ist. Um es kurz zu machen: 1) jamedas „Bewertungs“-Portal hat zahlende Kunden und nicht zahlende Zwangsteilnehmer. 2) Nichts ist ein- facher, als Bewertungsdurchschnitte – nur auf die kommt es an – zugunsten zahlender Kunden zu manipulieren. jameda trifft die Entscheidung selbst, welche Negativbewertung unzulässig ist, zum Beispiel wann es sich um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Schmähkritik handelt. jameda ent- scheidet selbst, wessen Positivbewer- tung einer kritischen Prüfung unter- zogen und gegebenenfalls gelöscht wird. 3) Parteilichkeit zugunsten zah- lender Kunden ist im Geschäftsinteresse des Portals, das von diesen Kunden lebt. 4) Eine 6.500-Fall-Statistik der ZEIT von Februar 2018 hat klar und deutlich gezeigt, dass zahlende Kunden besser abschneiden als Zwangsteilnehmer. Individuellen Klagen von Kollegen wegen mangelnder Neutralität kann jameda ausweichen, indem es bereits im Vorfeld geringfügige Änderungen vornimmt und dann erklärt, das jeweilige Urteil bezöge sich auf eine veraltete Version des Web-Auftritts. Ein unwürdiges Hase-und-Igel-Spiel beginnt, bei dem das Portal nur gewinnen kann nach dem Motto: „Ick bün all dor“. Seit Wolfgang Büschers Artikel „Soziale Medien, Bewertungs- plattformen & Co.“ von 2017 ist der rechtliche Aspekt hinlänglich geklärt. Büscher war nicht nur BGH-Vorsitzen- der bis Ende vorletzten Jahres, er ist auch ausgewiesener Experte des Lauter- keitsrechts. In seinem wegweisenden Artikel macht er klar, dass die Kom- bination von Werbung, Bewertung und Zwangslistung mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unvereinbar ist, dass eine solche Kombination rechts- widrig ist. Auch mit der DSGVO ist eine solche Kombination unvereinbar, die letztlich auf eine „Schutzgeld- erpressung“ unserer Kollegen sensu Anja Wilkat hinausläuft nach dem Motto: „Wer zahlt gewinnt“. Das Lau- terkeitsrecht kann aber von einzelnen Klägern – auch Ärzten/Zahnärzten – nicht in Anspruch genommen werden, denn es erfordert eine „Verbandsklage“, wie sie von den Kammern geführt wer- den könnte. Eine solche Klage wäre die einzige Möglichkeit, um dem Spuk ein Ende zu bereiten. \ Dr. Peter Gorenflos ist MKG-Chirurg mit eigener Praxis in Berlin-Tiergarten. „Welch unwürdiges Hase und Igel Spiel“ K OMMENTAR VON D R . P ETER G ORENFLOS In einer gesonderten Stellungnahme verweisen die Betreiber des Arztbewertungs- portals darauf, dass sich das Urteil auf eine alte Version des Internetauftritts beziehe. Man habe bereits Anpassungen vorgenommen, die der richterlichen Kritik die Grundlage entziehen. jameda sieht sich durch das Urteil sogar darin bestätigt, dass Ärzte sich auch weiterhin nicht aus dem Portal löschen lassen könnten. Vollständige Arztlisten seien essenziell für die Arztsuche der Patienten. \ „Das Urteil bezieht sich auf eine alte Version des Webauftritts“ K OMMENTAR VON JAMEDA Unser SmartWay: umweltfreundlich hygienisch Anwendungs- und Zufriedenheits-Garantie Umweltschutz kann so einfach sein Schluss mit dem Abfall durch Wegwerf-Abscheider-Behälter. Wir haben stattdessen ein zertifiziertes Recycling-Verfahren entwickelt, das schon seit Jahren von tausenden Zahnarztpraxen angewendet wird. Entsorgungs-Partner seit 30 Jahren. Wann gehören Sie dazu? Tel.: 0 5205-75 160 info@medentex.com

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