Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04

zm 110, Nr. 4, 16.2.2020, (242) NEUE APPROBATIONSORDNUNG FÜR ZAHNÄRZTE (ZAPPRO) Kann man so machen, wird dann halt nix! Peter Eickholz Der Musterstudienplan, der von der Stiftung für Hochschulzulassung entwickelt wurde, sieht einen curricularen Normwert (CNW) von 8,8 vor. Entscheidend ist dabei die Frage, was da wie zusammengerechnet wurde. Mit welchen Fakto- ren, wo wurde gekürzt – und mit welchem Budget. Ist das noch die angestreb- te substanzielle Verbesserung des Zahnmedizinstudiums? V or gut zwei Jahren war das Thema ZApprO bereits virulent. Schon damals ging es um die Finanzierung. Die Ausbildung in der Zahnmedizin sollte natürlich besser werden, aber mehr dafür bezahlen wollte natürlich keiner. Dann passierte erst einmal wenig, bis sich der Bundes- minister für Gesundheit und Soziales, Jens Spahn, als „Macher“ der Sache an- nahm und Druck machte. Am 7. Juni 2019 verabschiedete der Bundesrat die neue ZApprO und am 1. Oktober dieses Jahres soll diese Verordnung bereits in Kraft treten. Aber wer „macht“ beziehungsweise setzt diese ZApprO um? Nicht Herr Spahn, der „Macher“, sondern die Hochschul- lehrerinnen und Hochschullehrer und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den deutschen Universitäten. Un- glücklicherweise hat sich Herr Spahn nicht darum gekümmert, dass die neue ZApprO auch ausreichend finanziert ist. Er ist ja auch Bundesminister und Universitäten sind in Deutschland Ländersache. Der Medizinische Fakultätentag (MFT) hatte im vergangenen Jahr einen curri- cularen Normwert (CNW) von mindes- tens 9,6 für das gesamte Zahnmedizin- studium empfohlen (Gesamt-CNW). Bisher hatte Zahnmedizin einen Gesamt-CNW von 7,8. CNW – was ist das? Jeder Lehrveranstaltung während des Studiums wird ein CNW zugeord- net, der sich aus der Gruppengröße, der Zahl der Unterrichtseinheiten pro Semester (Semesterwochenstunden: SWS) und dem Anrechnungsfaktor (AF) berechnet. Je höher der Gesamt-CNW, desto mehr Unterricht muss gemacht werden und desto mehr Unterrichtende (Personal) werden benötigt. Also, je höher der Gesamt-CNW, desto mehr kostet es, Zahnärzte auszubilden. Der Aufwuchs von 7,8 auf 9,6 ist erheb- lich. Wie kommt das? Ein entscheidender Grund ist, dass die Betreuungsrelation in den klinischen Behandlungskursen von 1 Zahnarzt, der 6 Studierende be- treut, auf 1:3 verbessert werden sollte. Das bedeutet eine erhebliche Verringerung der Gruppengrößen in vier klinischen Behandlungskursen über vier Semester, die zukünftig als sogenannte integrierte Kurse (IK) durchgeführt werden sollen. Kleine Gruppen über viele SWS bedeu- ten viel CNW. Hatte irgendjemand im Ernst geglaubt, dass es eine substanzielle Verbesserung des Zahnmedizinstudiums zum Nulltarif gibt? Ende vergangenen Jahres erhielt nun die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) den Auftrag, einen Musterstudien- plan für das neue Zahnmedizinstudium zu entwerfen. Interessanterweise kommt die SfH dabei zu einem Studienplan, der sich zu einem Gesamt-CNW von 8,8 summiert. Wie kann das gehen? WER KEINE SUBSTANZIELLE VERBESSERUNG WILL ... So werden die Veranstaltungen Praktikum der zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheil- kunde beziehungsweise mit Schwer- punkt dentale Technologie (1. Studien- abschnitt; 1. bis 4. Semester) sowie das Praktikum der Zahnerhaltungskunde am Phantom, das Praktikum der Zahn- ärztlichen Prothetik am Phantom, das Praktikum der kieferorthopädischen Propädeutik und Prophylaxe, das Prak- tikum der zahnärztlich-chirurgischen Propädeutik und Notfallmedizin (2. Studienabschnitt) und das Praktikum im Operationskurs I und II (Phantom; 3. Studienabschnitt) mit einem Anrech- nungsfaktor von 0,3 berechnet. Bisher lag der AF für die Phantomkurse bei 0,5. Was ist der Unterschied zwischen 0,3 und 0,5? Ein AF von 0,5 ergibt sich, wenn die Kursassistenten ständig anwesend sein müssen, während 0,3 bedeutet, dass sie neben der Kursaufsicht anderen Tätigkeiten nachgehen können. Natür- lich führt die Reduktion des AF um 0,2 für so viele Lehrveranstaltungen mit vielen SWS dazu, dass sich der Gesamt- CNW und damit die Kosten erheblich reduzieren lassen. Ein netter Taschen- spielertrick der SfH oder konnte in der Kürze der Zeit nicht mit der gebotenen Sorgfalt gearbeitet werden? Ein AF von 0,3 für diese Praktika widerspricht den Vorgaben von §7 (2) der Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung (S. 936), worin es heißt: „Die praktischen Übungen [zu denen gemäß §7 (1) auch die Praktika zählen, Anm. des Autors] erfordern eine ständige Betreuung der Studierenden.“ Natürlich werden von der SfH auch einfach SWS gekürzt, wie etwa beim radiologischen Praktikum. Egal, wenn das den Erwerb der Fachkunde PROF. DR. PETER EICKHOLZ Direktor der Poliklinik für Parodontologie, Zentrum der Zahn-, Mund- und Kiefer- heilkunde (Carolinum), Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt/Main eickholz@med.uni-frankfurt.de Foto: privat 12 | POLITIK

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