Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 09

zm 110, Nr. 9, 1.5.2020, (935) Die von gematik und BSI zugelassenen Akten werden in deutschen Rechen- zentren gespeichert. Die Akte als orga- nisatorische Einheit und jedes einzelne darin enthaltene Dokument werden individuell verschlüsselt gespeichert und sind dadurch vor Zugriff und Ein- sicht durch den Aktenanbieter oder andere Dritte geschützt. SO FUNKTIONIERT DIE TECHNIK Wenn der Versicherte es einfach haben will, kann er der Zahnarztpraxis direkt aus der von seiner Krankenkasse zur Verfügung gestellten App Zugriff auf die ePA geben. Wer kein Smartphone hat, kann in der Praxis mittels eGK und PIN-Eingabe den Zugriff auf die ePA gestatten. In der Praxis benötigen Sie neben einem ePA-Konnektor – gegebenenfalls ist hier ein Update nötig – nur Ihr E-Health-Kartenterminal und die erteilte Berechtigung des Patienten, um auf seine ePA zuzugreifen. Als reiner Dokumentenspeicher löst die ePA selbst nur wenige Probleme bei der Digitalisierung des Gesundheits- wesens. Die Kommunikation zwischen Ärzten- und Zahnärzten sowie zwischen Zahnärzten und Patienten wird auch nicht durch die ePA ersetzt werden. Sie eröffnet aber die Chance, behandlungsrelevante Informationen für die Zahnärzte und Ärzte des Patien- ten auch interdisziplinär zugänglich zu machen und den mündigen Patienten in seine Behandlung noch intensiver mit einzubeziehen. \ Ein erstes wichtiges Beispiel im zahnärztlichen Sektor ist das elektronische Zahn-Bonusheft, das wir im nächsten Beitrag vorstellen. „EIN GEWINN FÜR DIAGNOSE UND THERAPIE“ „Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit der ePA für die Zahnarztpraxen sichergestellt ist, dass die Patientenakten über eine einheitliche und definierte Schnittstelle bedient werden können – egal bei welcher Krankenkasse der Patient versichert ist. Jede Patientin und jeder Patient bekommt praktisch die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit seinem Zahnarzt, stärker in die eigene Behandlung ein- bezogen zu werden. Immerhin bedeuten zusätzlich einsehbare Daten aus der ePA auch einen Gewinn für die bestmögliche Diagnose- und Therapiefindung. Kritisch sehen wir die vom Gesetzgeber viel zu kurz bemessene Frist für die Einführung der ePA zum 1.1.2021, obwohl der erste Konnektorhersteller frühestens Ende 2020 mit der Ausstattung beginnen kann. Der drohende Honorarabzug von pauschal 1 Prozent ab dem 1.7.2021 stellt darüber hinaus keine geeignete Maßnahme dar, die Kolleginnen und Kollegen, die ohnehin fast flächendeckend an die TI angeschlossen sind, zu motivieren ihre Praxen in kürzester Zeit auf die ePA-Funktionalität vorzubereiten.“ Dr. Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV NEWS 8. VERTRETERVERSAMMLUNG DER KZBV TAGESORDNUNG für die 8. Vertreterversammlung der KZBV am 01. und 02. Juli 2020 in 50931 Köln, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Universitätsstr. 73, Raum „1. OG“ am: Mittwoch, 01. Juli 2020, 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag, 02. Juli 2020, 09:15 bis 16:00 Uhr 1. Begrüßung der Teilnehmer 2. Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung 3. Fragestunde 4. Bericht des Vorstandes 5. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge 6. IT-Sicherheitsrichtlinie gem. § 75 b SGB V 7. Fortführung ZäPP 8. Modernisierung des Kölner Zahnärztehauses 9. Verlängerung des Mietvertrages Berlin 10. Verschiedenes Stand: 03.04.2020 TI SOLL MITGLIEDERN ZUGÄNGLICH SEIN PKV-VERBAND WIEDER AN GEMATIK BETEILIGT Der Verband der Privaten Krankenkassen beteiligt sich nun wieder an der für den Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) zuständigen gematik GmbH: Die TI müsse für alle Versicherten zugänglich sein. Ziel des Wiedereinstiegs in die Geschäfte sei die faire Verteilung und Vertretung aller Krankenkassen stellvertretend für ihre Mitglieder, die Patienten. Die Entwicklung der Digitalisierung des Gesundheitswesens durch die elektronische Patientenakte (ePA) sei ein wesentlicher Teil der medizinischen Versorgung geworden und solle jedem Mitglied offenstehen, teilt der PKV-Verband mit. Gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband strebe der PKV-Verband eine faire Kostenverteilung an und wolle daran mitwirken, die entwickelten Funktionen für alle gesetzlich und privat Versicherten gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. Dafür müssten alle Akteure des Gesundheitswesens sicher an die TI angebunden werden. Seit dem 3. April hält der PKV-Verband 2,45 Prozent der Geschäftsanteile, während der GKV-Spitzenverband weiterhin 22,05 Prozent besitzt. Weitere Anteile an der gematik halten das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit 51 Prozent sowie die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer, das sind die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apotheker- verband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesver- einigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, mit 24,5 Prozent. LL/pm | 69

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