Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 13

zm 110, Nr. 13, 1.7.2020, (1346) NACHRUF AUF DR. WOLFGANG GUTERMANN EIN GROßER STEUERMANN IST VON BORD GEGANGEN Dr. Wolfgang Gutermann ist tot. Fast 30 Jahre hat er durch sein großes Engagement entscheidend die Geschicke unseres zahnärztlichen Berufsstands in Baden-Württemberg und auf Bundesebene geprägt und gestaltet. Geboren wurde Gutermann 1942 in Stettin. In Heidelberg ging er aufs Gymnasium. 1969 schloss er das Studium der Zahnmedizin ab, Approbation und Promotion erfolgten im gleichen Jahr. Seine Zulassung als Vertragszahnarzt erhielt er 1972. Zunächst praktizierte er in eigener Praxis im nahe gelegenen Dossenheim. Einige Jahre später verlegte er den Praxisstandort nach Heidelberg, wo er bis 2016 eine Kassenzulassung besaß. 1981 wurde Gutermann als Delegierter in die Vertreterversammlung der KZV Karlsruhe gewählt. Sein scharfer Verstand, seine analytischen Fähigkeiten, aber auch seine Redegewandtheit prädestinierten ihn schnell für höhere Aufgaben. Bereits 1984 wurde er stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZV Karlsruhe. Von 1989 bis 2004 war er dann Vorsitzender des Vorstands. Mit seinen Zielen und Vorstellungen für den Berufsstand übernahm er auch Verantwortung in den Vorständen der LZK BW und der BZK Karlsruhe, wo er ebenfalls lange Zeit Vorsitzender war. Auf Bundesebene war er Delegierter in der KZBV und der BZÄK für Baden-Württemberg. In beiden Organisationen arbeitete er in vielen Ausschüssen mit – es würde den Rahmen sprengen, sein gesamtes standespolitisches Engagement hier aufzuzählen. Sein Leben war immer geprägt von dem Gedanken, sich für sein Umfeld, seine Mitmenschen zu engagieren. Wer Wolfgang begleitete, kannte ihn als freundlichen, witzigen und meist gutgelaunten Kämpfer für seine Ziele und Vorstellungen. Aber er konnte auch ungemütlich werden. Diesen Wolfgang Gutermann bekamen besonders seine Widersacher zu spüren. Mit seinem Willen und seiner Zähigkeit behielt er selbst seine schwere Erkrankung in den letzten Jahren unter Kontrolle. Der Verlust seiner Frau Brigitte am 15. März 2020 war für ihn ein schwerer Schicksalsschlag, von dem er sich wohl nicht mehr erholen konnte. Dr. Wolfgang Gutermann verstarb am 11. Mai 2020. Er wird uns allen als ein Mann der Tat, der klaren Gedanken und des offenen Wortes in Erinnerung bleiben. Wir trauern um einen großen Standespolitiker. Dr. Uwe Lückgen Mitglied der KZBV-VV, Vorsitzender des Landesbeirats der KZV BW Foto: KZV BW KONJUNKTURPAKET DER KOALITION WAS BRINGT DIE SENKUNG DER MEHRWERTSTEUER? Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten sich Anfang Juni auf Eck- punkte für ein Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Corona-Folgen geeinigt. Vorgesehen ist darin ein Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro, aufgeteilt auf die Jahre 2020 und 2021. Einige Auswirkungen hat das beschlossene Konjunkturpaket auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Dazu gehört beispielsweise die befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Vorgesehen ist eine Absenkung von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 auf 5 Prozent. Das bezieht sich auf den Zeit- raum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020. Zwar sollen damit primär private Haushalte entlastet werden. Aber auch Zahnarztpraxen kön- nen davon profitieren. Sie sind – im Gegensatz zu den meisten Wirt- schaftsunternehmen – nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das heißt, dass die Mehrwertsteuer hier ein Kostenpunkt ist. Eine Absenkung kann entsprechend kostensenkend wirken – allerdings nur sofern Lieferanten diese an die Praxen weitergeben. Aber nicht bei allen Lieferanten dürfte dies der Fall sein. Die Kostenersparnis kann sich vor allem in den Bereichen Material- kosten, Gerätekosten, Fortbildungs- und Werbekosten sowie in den sonstigen Kosten niederschlagen. Und wenn die Praxismiete mit Mehr- wertsteuer belegt ist, kann es auch hier zu einer Ersparnis kommen. Bei Fremdlaborleistungen liegt keine Nettoersparnis vor. Diese sind zwar ebenfalls mit Mehrwertsteuer belegt, die Praxis stellt jedoch die angefallen Fremdlaborkosten inklusive der Umsatzsteuer den Patienten in Rechnung. Deshalb kommt es nur zu einer Ersparnis beim Patienten. Im Eigenlabor wird eine Ersparnis beim Einkauf von Materialien und Geräten nur dann erfolgen können, wenn die Praxis selbst nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Ist dies der Fall, so werden auch diese Kostensenkungen zum durchlaufenden Posten. Da die Senkung der Mehrwertsteuer auf ein halbes Jahr begrenzt ist und da der überwiegende Teil der Praxiskosten entweder nicht mit Mehrwertsteuer belegt ist (Personalkosten, Mieten) oder diese durchgereicht werden (Fremdlaborkosten, umsatzsteuerpflichtiges Eigenlabor), dürfte der wirtschaftliche Vorteil für die meisten Praxen jedoch eher gering ausfallen. pr Mehr zum Konjunkturpaket unter: https://www.zm-online.de/news/politik/mehr- als-nur-hilfen-fuer-gesundheitsdienst-und-krankenhaeuser/ 80 | NACHRICHTEN I PERSÖNLICHES

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