Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 22

zm 110, Nr. 22, 16.11.2020, (2219) Eindruck“, berichtet der Zahnarzt und lacht. Dennoch ist er dankbar für die Profis an seiner Seite. Denn da wäre zum Beispiel die Kon- kurrenzschutzklausel im Gewerbemiet- vertrag, mit der verhindert werden soll, dass in der Nachbarpraxis ein weiterer Zahnarzt einzieht. Im konkreten Fall könnte diese jedoch nach Absprache ausgesetzt werden, da es sich bei seiner Gründung um eine Spezial- und Zuweiserpraxis handelt. Auf mündliche Zusagen ist, das weiß er jetzt, kein Verlass. Konkrete Planungen sollten also erst nach Vertragsunter- schrift gemacht werden. Im Idealfall ist das Konzept allgemein anwendbar und auf alle Mietobjekte übertragbar. Der Mietvertrag sollte eine „aufschiebende Bedingung“ gekoppelt an die Bau- genehmigung enthalten, die zusichert, dass der Mietbeginn erst dann startet, wenn der Umbau vom Bauamt geneh- migt ist und umgesetzt werden kann. Bis dahin ist keine Miete fällig. Für die Bau-, die Nutzungsgenehmigung und die Abnahme des Hygienekonzepts brauchen manche Städte mehrere Monate. Hier lohnt es sich – auch we- gen der Corona-Pandemie – im Vorfeld nach der Bearbeitungszeit zu fragen, rät Tavrovski. GERADE PLANT ER DAS LICHT- UND GERUCHSKONZEPT Zurzeit überlegt er mit seinem Pla- nungsteam, zu dem ein Architekt, Gründungsexperten, ein Steuerberater, ein Rechtsanwalt, ein Marketing- Spezialist sowie das Depot gehören, wie das Licht- und Geruchskonzept der Praxis, die Möblierung und die IT- Ausstattung aussehen sollen. Viele Meetings finden als Online-Konferenz statt, der Austausch erfolgt über die WhatsApp-Gruppe. Mit den kumulier- ten Kostenvoranschlägen liegt der Gründer bei etwas unter einer Million Euro – grob geschätzt, mit eingeplanten Puffern. Hier rät sein Steuerberater, er solle nach Möglichkeit nicht im sieben- stelligen Investitionsbereich landen – darunter vergibt die Bank leichter ihren Kredit. Am Ende steht die Machbar- keitsstudie, erklärt Tavrovski. Gerade ist er im Gespräch mit der apoBank und der Commerzbank. Beide wollen natürlich einen fundier- ten Businessplan sehen. Für die Gespräche mit der Bank bereitet Tav- rovski mit seinem Gründerteam neben dem Businessplan, eine Stand- ort-Analyse und Unterlagen zu seinen Sicherheiten –wie die Versicherung für Kreditabsicherung – vor. Ein Gremium der Bank entscheidet auf Grundlage dieser Unterlagen über die Kredit- vergabe. Ein neuer Mietvertrag wird erst Ende November oder Anfang Dezember rea- lisierbar sein. Zwei neue Objekte hat er in Aussicht. Die Praxiseröffnung ver- schiebt sich von April auf voraussicht- lich Juni 2021. Mit seinem jetzigen Chef kann er sich zum Glück offen austauschen. Der junge Vater versucht gelassen zu bleiben. Zwar läuft sein Arbeitsverhältnis Mitte Januar aus, aber er freut sich schon auf ein paar Monate Elternzeit, außerdem kann er sich dann voll auf seine Gründung konzentrieren. LL Immobilienbesichtigung Entwurf der Praxis MEHR AUF ZM-ONLINE Der QR führt zu Teil 1 der Grün- dungsgeschichte von Philipp Tavrovski. STARTER | 85

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