Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 10

zm 111, Nr. 10, 16.5.2021, (944) G eorge Washington litt zeit- lebens unter Zahnproblemen. Er verlor einen Zahn nach dem andern, schreibt Malvin Ring in seiner 1985 unter dem Titel „Dentistry“ in New York erschiene- nen Darstellung der Geschichte des zahnärztlichen Berufsstands und der Zahnmedizin. Doch der erste Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hatte einen Zahnarzt, der ihm (und sich selbst) zu helfen wusste: John Greenwood, der für seinen prominen- ten Patienten Zahnersatz anfertigte, bestehend aus Gold (für eine Gaumen- platte), Elfenbein und menschlichen Zähnen, zusammengehalten durch Stahlfedern. Von Beginn der professionellen Aus- übung von Zahnheilkunde bis heute zählt die Anfertigung von Zahnersatz, zählt die Prothetik zum Berufsbild der Zahnärzte. Es waren Zahnärzte, die medizinische wie auch technische Innovationen auf den Weg brachten. Beispielsweise Giusseppangelo Fonzi, der im frühen 19. Jahrhundert Einzel- zähne aus Porzellan herstellte und einsetzte, oder John A. Cummings, der 1864 ein Patent für Gummigebisse anmeldete. Oder Charles Henry Land aus Detroit, der sich 1888 das Patent für Porzellan-Inlays sicherte. Zahn- ärzte waren immer auch Pioniere der Zahntechnik. DEN PIONIEREN VERWEIGERT MAN NUN DIE KOMPETENZ Umso mehr verwundert, wenn Zahn- ärzten heute die prothetische Kompe- tenz bestritten wird, Zahnersatz in eigener Praxis für ihre Patienten her- zustellen. Als „Vehikel“ der Kritik aus den Reihen der Zahntechniker dient die neue Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO), die eine Neu- gewichtung der Ausbildungsinhalte im Fach Zahnmedizin beinhaltet. Da- bei folgt die ZApprO den Hinweisen des Wissenschaftsrates (WR), der seit 2005 eine Neuorientierung zahnärzt- licher Ausbildungsinhalte gegenüber dem Gesetz- und Verordnungsgeber anmahnt, und den Argumenten zahnärztlicher Berufsverbände und wissenschaftlicher Fachgesellschaften. Nachdem die von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und den zahnärztlichen Körperschaften auf ZAHNTECHNIK Rechtsgutachten: Das Labor ist Teil der Praxis Peter Knüpper, Reinhard Hickel Seitens des Arbeitgeberverbands Zahntechnik ist der Betrieb von Praxislaboren durch Zahnärztinnen und Zahnärzte immer wieder in Abrede gestellt worden. Der Münchener Rechtsanwalt Peter Knüpper und Prof. Dr. Reinhard Hickel, Dekan der medizinischen Fakultät an der Ludwig-Maximilians-Univer- sität München, haben für die Bundeszahnärztekammer ein Gutachten erstellt, das der zm vorliegt. Darin kommen sie zu einem klaren Ergebnis. Diese Zusammenfassung der Autoren beleuchtet die wichtigsten Punkte. Foto: AdobeStock_Studio LaMagica 74 | PRAXIS

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