Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 15-16

gearbeitet hat, ruft sie ihre Ko-Chefin nun doch an. Schnell ist klar, dass Schneider den Urlaub von Frisch genehmigt hatte, „weil diese sie so sehr darum gebeten und auch einige Überstunden angesammelt hatte“. Im Lauf der Diskussion kommt es zu einer unangenehmen Auseinandersetzung darüber, wer denn hier eigentlich welche Rechte als Chefin hat. Derartige Situationen sind unerfreulich. Sie treten auf, wenn mehrere Chefinnen oder Chefs gemeinsam ein Team leiten und es keine klaren Absprachen gibt, wer in der Führung wofür zuständig ist. Jede Chefin und jeder Chef handelt vielleicht nach bestem Wissen und Gewissen – aber nicht immer auch mit Absprache. Manche Mitarbeitende wählen dann den Weg des geringsten Widerstands und passen geeignete Situationen ab, um die für sie relevanten Fragen zu ihren Gunsten zu klären. Dabei nutzen sie das unbewusst entstandene „Verantwortungsvakuum“. In Konstellationen mit mehreren Praxisinhabern hat es sich daher bewährt, die Verantwortung für die verschiedenen Führungsbereiche eindeutig untereinander aufzuteilen. Selbstverständlich lassen sich selbst dann Missverständnisse und ungünstige Entscheidungen nicht vollständig vermeiden, aber die Verantwortung und die Entscheidungshoheit für die entsprechenden Bereiche liegt dann immer nur bei einer Person. Nur bei längeren krankheits- oder urlaubsbedingten Abwesenheiten würden sich die leitenden Zahnärztinnen gegenseitig vertreten. In allen anderen Fällen wird auf die jeweils zuständige Verantwortliche verwiesen. KEINE ABSPRACHEN ZWISCHEN TÜR UND ANGEL Falls die Zahnärztinnen bei einem Thema unterschiedlicher Meinung sind, wird dies in einer internen gemeinsamen Absprache geklärt. Danach wird die Entscheidung dann nach außen gemeinsam vertreten. Derartige Absprachen finden sinnvollerweise ausschließlich zwischen den Verantwortlichen statt. Die Inhalte dieser Absprachen werden auch nicht ins Team getragen. Anderenfalls entsteht bei den Mitarbeitenden schnell der Eindruck, es gäbe nettere und strengere Chefs. Manche Kompromisse werden für die eine oder die andere schwieriger zu ertragen sein. Dennoch ist es von großem Nutzen, mit einer Stimme aufzutreten und die gemeinsam getroffenen Entscheidungen überzeugt zu vertreten. Anderenfalls entwickeln Mitarbeitende manchmal die Angewohnheit, relevante Themen – am besten noch unter Zeitdruck, quasi zwischen Tür und Angel – mit der „Netteren“ klären zu wollen. In solchen Situationen steigt die Wahrscheinlichkeit, sich – quasi aus Versehen – in den Verantwortungsbereich der Kollegin einzumischen. Hier hat es sich bewährt, sich generell bei Fragen unter Zeitdruck erst mal Luft zu verschaffen (zum Beispiel bei der Frage am Freitagnachmittag nach Urlaub für Montag und Dienstag). Nützlich sind Formulierungen wie: „Wenn ich diese Entscheidung unbedingt jetzt treffen soll, dann sage ich definitiv nein. Möchten Sie das?“ Falls eine Frage im Verantwortungsbereich einer Kollegin oder einer Mitarbeiterin, an die delegiert wurde, liegt, hilft es, das klar zu begrenzen. Es bietet sich an, das Ausspielen hervorzuheben und auf diese Weise zu unterbinden, zum Beispiel: „Sie wissen ja, dafür ist Frau Müller zuständig. Bitte fragen Sie sie, ich möchte ihr nicht in den Rücken fallen.“ Wenn Mitarbeiterinnen mehrfach derartige Antworten erhalten haben, sinkt die Tendenz, Dinge „zwischen Tür und Angel“ zu anzusprechen und Verantwortliche gegeneinander auszuspielen. Beide Verhaltensweisen MAIKE BAUMANN Diplompsychologin, Psychotherapeutin und Mediatorin, Coach, Autorin und Dozentin info@tonart-coaching.de Foto: Janien Ebert zm112, Nr. 15-16, 16.8.2022, (1477) www.occlusense.com Digitale Okklusionsprüfung. Setzen auch Sie ab sofort auf das preisgekrönte OccluSense®-System: • Erkennen Sie Frühkontakte bei okklusalen Anpassungen • Vermeiden Sie Malokklusion bei Suprakonstruktionen auf Implantaten • Verhindern Sie Kiefergelenkserkrankungen durch balancierte Kaudruckverteilung • Prüfen Sie die Funktionalität dynamischer Okklusion auf Schienen • Verbessern Sie die Kommunikation mit Ihren Patienten • 60μdünne, flexible Einweg-Drucksensoren erfassen statische sowie dynamische Okklusion • Rote Farbschicht markiert zusätzlich die Kontaktpunkte auf den Zähnen • Datenübertragung an OccluSense®-iPadApp per WLAN-Netzwerk 990,-€ UVP zzgl. MwSt www.occlusense-shop.de oder im Dentalfachhandel Dr. Jean Bausch GmbH & Co. KG Oskar-Schindler-Str. 4 | 50769 Köln Tel.: 0221-709360 | Fax: 0221-70936-66 info@occlusense.com PRAXIS | 27

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