Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 1-2

ZAHNMEDIZIN | 45 teljährliche Recall-Sitzungen erhielten und die Therapie in einer hoch spezialisierten Praxis durchgeführt wurde. Das heißt, dass diese techniksensitive Therapie in einer allgemeinzahnärztlichen Praxis nicht unbedingt den gleichen Erfolg erzielen würde. Dennoch zeigt die Studie, dass auch bei schwer erkrankten Zähnen noch Regenerationspotenzial besteht und man sich auf die erste prognostische Einschätzung nicht einhundertprozentig verlassen kann. Auch mit nicht-chirurgischer Parodontitistherapie und konsequenter Erhaltungstherapie konnten in einer weiteren Studie 88,2 Prozent der primär als fraglich und 59,5 Prozent der primär als hoffnungslos eingestuften Zähne über einen Zeitraum von 15 Jahren erhalten werden [Graetz et al., 2011]. Dabei ist häufig ein beachtliches regeneratives Potenzial allein durch die nicht-chirurgische Parodontitistherapie festzustellen (Abbildung 4). Die kürzlich erschienene S3-Leitlinie der European Federation of Periodontology (EFP) gibt eine Empfehlung zum klinischen Vorgehen bei schwer parodontal erkrankten Zähnen im Stadium IV [Herrera et al., 2022]. Danach soll bei intakter Zahnreihe zunächst die Möglichkeit des Erhalts aller Zähne geprüft werden, um Zahnersatz zu vermeiden. Nach gründlicher Diagnostik sollte auch die parodontale Behandlung der zu Beginn als hoffnungslos eingestuften Zähne durchgeführt werden. Gleichzeitig müssten Patienten in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Weiterhin wird empfohlen, besonders stark gelockerte Zähne zu schienen. Grenzen des Zahnerhalts Dem Vorhaben des maximalen Zahnerhalts steht oftmals nicht nur das Risiko des Misserfolgs, sondern stehen zusätzlich die Fragen nach Wirtschaftlichkeit, Behandlungsrichtlinien oder finanziellen Beschränkungen von Patientenseite entgegen. Klare Extraktionskriterien würden somit die Entscheidungsfindung für Zahnärzte und Patienten enorm erleichtern. Nur in wenigen Punkten scheint es hier einen breiten Konsens zu geben. Zum einen gilt es, eine geschlossene Zahnreihe so lange wie möglich zu erhalten [Herrera et al., 2022]. Zum anderen konstatiert der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in der aktuellen PAR-Richtlinie, dass bei „fortgeschrittenem Knochenabbau von über 75 Prozent oder einem Furkationsbefall von Grad III [...] bei gleichzeitigem Vorliegen eines Lockerungsgrades III in der Regel die Entfernung des Zahnes angezeigt“ ist [G-BA, 2022]. In der Vergangenheit gab es wiederholt Bemühungen, ein geeignetes Prognosesystem zu entwickeln, umdas Überleben und die Stabilität von Zähnen anhand von verschiedenen Kriterien vorherzusagen. Die vielzitierte Einteilung zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (45) Abb. 6: Das Orthopantomogramm des betreffenden Patienten zeigt einen horizontalen Knochenabbau bis ins letzte Wurzeldrittel. Nach dem Prognosesystem von Nunn et al. (2012) modifiziert nach DG PARO (Ampelsystem) fielen alle Zähne in eine „zweifelhafte“ oder „hoffnungslose“ Kategorie. Dr. Anne Kruse, Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie, Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Universitätsklinikum Freiburg Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Foto: privat Prof. Dr. Johan Wölber, Klinik für Zahnerhaltungskunde & Parodontologie, Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Universitätsklinikum Freiburg Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Foto: privat Dr. Luisa Thiemann, Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie Hugstetter Str. 55 79106 Freiburg Foto: privat Prof. Dr. Tobias Fretwurst, Universitätsklinikum Freiburg Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie/Translationale Implantologie Hugstetter Str. 55 79106 Freiburg Foto: Universitätsklinikum Freiburg

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