Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 1-2

zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (64) 64 | GESELLSCHAFT ZAHNMEDIZIN IN GEFÄNGNISSEN Knackis und Karies Wissenschaftliche Daten zur Zahngesundheit Strafgefangener in Deutschland sind rar. Die jüngsten Hinweise liefert eine Doktorarbeit aus 2021, die sich mit den Erfahrungen von Anstaltszahnärzten decken. Danach haben Inhaftierte einen deutlich höheren Behandlungsbedarf als die Allgemeinbevölkerung, gleichzeitig ist die beobachtete Prävalenz etwa von Parodontitis aberwitzig gering. In US-Gefängnissen wird wenig behandelt und viel extrahiert. Das ist hierzulande in manchen Justizvollzugsanstalten zwar nicht unbedingt anders (siehe Interview auf Seite 66). Der Unterschied ist jedoch: Eine Grundversorgung mit Zahnersatz wie in Deutschland bleibt in US-Gefängnissen für die meisten Inhaftierten ein unerreichbarer Traum. Denn sie haben nur dann einen Rechtsanspruch auf eine prothetische Versorgung, wenn sich weniger als acht Seitenzähne in Okklusion befinden. Laut dem Public Broadcasting Service (PBS) gibt es viele Gründe, warum die Inhaftierten bereits mit einer erbärmlichen Mundgesundheit ins Gefängnis kommen – langjähriger Drogenmissbrauch ist nur einer davon. Denn mehr als 76 Millionen Erwachsene in den USA haben dem Carequest Institute for Oral Health zufolge keine Zahnversicherung. Das bedeute, dass viele Gefängnisinsassen hinter Gittern nach langer Zeit mal wieder oder zum ersten Mal überhaupt bei einem Zahnarzt auf dem Stuhl liegen. Die Behandlung hinter Gittern darf nichts kosten In der Haft verschlimmert sich deren Situation laut PBS allerdings häufig noch. Denn die festgelegten Behandlungsgrundsätze begünstigen Extraktionen als schnelle und kostengünstige Therapie bei beinahe jeder Art von Zahnschmerzen. Gleichzeitig herrscht bei den privaten Versorgungsanbietern ein enormer Druck, die Behandlungskosten so gering wie möglich zu halten (siehe Kasten). Grundsätzlich muss eine prothetische Versorgung vom "Regional Chief Dentist" bewilligt werden. Voll- und Teilprothesen sind dabei nur möglich, wenn Insassen Haftstrafen von mehr als drei Jahren verbüßen und „einen Mangel an Zähnen für eine ausreichende Kaufunktion“ aufweisen. Zudem sollen derartige Maßnahmen zurückgestellt werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen vorliegt: „ ein Haftende in weniger als sechs Monaten, „ eine aktive Karies oder „nicht wiederherstellbare Zähne“, „ eine chronische Infektion, „ eine nicht abgeschlossene Behandlung, „ schlechte Mundhygiene oder „ eine schlechte parodontale Gesundheit. Würde in Deutschland ein vergleichbares Regelwerk gelten, bekäme womöglich auch hierzulande der Großteil der Gefangenen keine ausreichende Versorgung. Wissenschaftliche Daten zur Zahngesundheit Strafgefangener in Deutschland sind rar. Die jüngsten Hinweise zum Behandlungsbedarf und zur Versorgungssituation liefert die Doktorarbeit von Elena Wissmann aus dem vorvergangenen Jahr, die den Kein Land weltweit hat mehr Inhaftierte als die USA. Nach einem Bericht des Public Broadcasting Service (PBS) ist die zahnmedizinische Versorgung dieser 2,06 Millionen Menschen desolat – und damit ungleich schlechter als in Deutschland. Foto: YouTube – Great Big Story

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