Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 1-2

zm113 Nr. 01-02, 16.01.2023, (65) GESELLSCHAFT | 65 Stand von April 2019 abbildet. Die Insassen bestanden zu 3 Prozent aus 18- bis 20-Jährigen, zu 27 Prozent aus 20- bis 29-Jährigen, zu 57 Prozent aus 30- bis 49-Jährigen und 13 Prozent waren älter als 50. Trotz nahezu repräsentativer Altersverteilung der Stichprobe ist der Autorin zufolge die Analyse nicht auf die gesamtdeutsche Situation übertragbar. Weitere Einschränkung: Eine verpflichtende zahnärztliche Eingangsuntersuchung bei Haftantritt gibt es nicht. Gefangene entscheiden selbst, ob sie den Zahnarzt aufsuchen. Ihre Befunde werden also erst erhoben, wenn eine Behandlung stattfindet. Vier Fünftel schließen die Behandlung nicht ab Bei der Auswertung von 236 zahnärztlichen Patientenakten aus der Justizvollzugsanstalt Würzburg zeigt sich, dass die Inhaftierten der Altersgruppe der 35- bis 44-Jährigen einen viel niedrigeren DMFT-Wert (9,8) haben, als die DMS V für die Allgemeinbevölkerung ausweist (11,2). Dementsprechend ist der festgestellte Behandlungsbedarf mit 71,2 Prozent (Altersgruppe 20 bis 34 Jahre: 76,5 Prozent) deutlich größer als in der Bevölkerung. Unklar bleibt laut Wissmann, warum bei den älteren Strafgefangenen (45 bis 71 Jahre) ein deutlich niedrigerer Behandlungsbedarf (49,0 Prozent) festgestellt wurde. Dabei haben die Häftlinge, insbesondere die älteren, eher wenig Interesse daran, einen Defekt auch vollständig sanieren zu lassen. Laut Wissmann ist dies bei maximal einem Fünftel der Inhaftierten der Fall. Wissmanns Beobachtungen bestätigen die wenigen Berichte zur deutschen Gefängniszahnmedizin, dass bei vielen Häftlingen das veraltete Bild einer rein kurativen Zahnmedizin vorherrscht. Dieses Bild „bestätigt sich eindrucksvoll auch im Bereich der Ausprägung der präventiven Zahnmedizin im Gefängnis“, schreibt sie. So werde Zahnstein in allen Altersgruppen oft festgestellt – je nach Altersgruppe bei 70,6 und 87,4 Prozent der Patienten –, doch nur in einem Drittel der Fälle (28 bis 37,5 Prozent) werden die Zähne dann tatsächlich gereinigt. Die Autorin vermutet, dass fehlendes Interesse und mangelndes Verständnis der Häftlinge hierfür verantwortlich sind. Eine ähnliche Ursache dürfte es haben, USA: GESUNDHEIT FÜR 16,60 DOLLAR PRO HÄFTLING UND TAG 1976 begann in den USA die langsame, landesweite Privatisierung der Gesundheitsversorgung in Gefängnissen. Damals hatte der Oberste Gerichtshof eine unzureichende Versorgung und damit eine Verletzung des 8. Verfassungszusatzes festgestellt. Diese Entwicklung hat aus heutiger Sicht die zahnmedizinische Versorgung der Häftlinge allerdings noch weiter verschlechtert, berichtet der öffentlich-rechtliche US-Sender PBS. Bis 2015 hatten mindestens 20 Bundesstaaten ihre Gesundheitsversorgung in den Gefängnissen privatisiert. Besonders verschlimmert hat sich dabei offenbar die Situation in Arizona. 2015 ging dort das Urteil einer viel beachteten Sammelklage ein, was den ambulaten Gesundheitsdiensten auferlegte, in der Folge (anhand von 100 definierten Kenngrößen) eine suffiziente Versorgung nachzuweisen. Nach zahlreichen Berichten über anhaltende Versorgungsmängel und vermeidbare Todesfälle wurde der Fall im Juli 2021 wieder aufgerollt. Aber auch in anderen Bundesstaaten laufen Klagen gegen die Gesundheitsdienstleister. Arizona sei wahrscheinlich nur die sprichwörtliche Spitze des Eisbergs, zitiert PBS eine Fachjuristin. Hier hatte die öffentliche Hand zuletzt einen mehrjährigen Vertrag mit einem aktiennotierten Gesundheitsdienst ausgehandelt, der eine medizinische Komplettversorgung für 16,60 Dollar pro Tag und Inhaftiertem garantieren will. Dies schaffe einen „perversen Anreiz“, so wenig Zeit und Geld wie möglich auszugeben, um alles, was übrig bleibt, als Gewinn einzustreichen, glaubt Corene Kendrick, Direktorin der gemeinnützigen USOrganisation National Prison Project. Sie hofft, dass Arizona einen Präzedenzfall dafür schaffen könnte, wie andere US-Bundesstaaten für die medizinische Behandlung der Inhaftierten künftig zur Rechenschaft gezogen werden. ZAHL DER INHAFTIERTEN IM USA-EUROPA-VERGLEICH Inhaftierte* pro 100.000 Einwohner Inhaftierte* absolut Stand USA 623 2068800 9.2022 Polen 192 72203 9.2022 Tschechien 179 19178 9.2022 Großbritannien 134 91175 12.2021 Luxemburg 106 685 5.2022 Frankreich 106 72350 10.2022 Österreich 94 8472 10.2022 Belgien 90 10379 1.2021 Dänemark 72 4248 6.2022 Schweiz 72 6310 1.2022 Deutschland 67 56069 2.2021 Niederlande 66 11623 1.2021 Quelle: https://www.prisonstudies.org * einschließlich Personen in Untersuchungshaft

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