Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 4

PRAXIS | 41 zm113 Nr. 04, 16.02.2023, (231) DARF EIN ZAHNARZT MIT NUR EINER HAND BEHANDELN? DER EINZELFALL IST ENTSCHEIDEND! Voraussetzung für die zahnärztliche Approbation ist, dass der Zahnarzt in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet ist. Fällt diese Voraussetzung im Laufe eines zahnärztlichen Berufslebens weg, kann die Approbation widerrufen werden oder aber auch für die Dauer der fehlenden gesundheitlichen Eignung ruhen gelassen werden. Ob das beim Fehlen einer Hand der Fall ist, wie hier, müsste folglich die Approbationsbehörde gegebenenfalls nach Einholung von ärztlichen Attesten beurteilen. Der Fall hier lässt zunächst die Annahme zu, dass eine zahnärztliche Tätigkeit weiterhin möglich ist. Die Verantwortung für sein Handeln trägt der Behandler allerdings selbst. Ob die Lage versicherungsrechtliche Folgen hat, hängt vom Versicherungsvertrag ab. Auch hier können sicherlich Anzeigepflichten gegenüber der Versicherung bestehen. Arbeitsrechtlich ist dies kein Problem, wenn – wie im Fall – der betroffene Zahnarzt auch der Praxisinhaber ist. Bei angestellten Zahnärzten können derartige Verletzungen zur Kündigung führen. Aber auch hier ist der Einzelfall entscheidend. Rechtsabteilung Bundeszahnärztekammer In einer zwölfstündigen ersten Operation wurde die Hand wieder angenäht und Gewebe mit Spendergewebe aus anderen Körperregionen rekonstruiert. Fotos: Dr. Andreas Huth NEU! QR-CODE SCANNEN UM MEHR ZU ERFAHREN de.ultradent.blog ULTRADENTPRODUCTS.COM © 2023 Ultradent Products, Inc. All rights reserved. D I E N E U E Ä R A D E R L I C H T P O L Y M E R I S A T I O N EINFACHERE BEDIENUNG GRÖSSERE L INSE MI T 12,5 MM DURCHMESSER DIAGNOSEMODI MI T WEISS - UND SCHWARZL ICHT NEUE FUNKT ION: BESCHLEUNIGUNGSSENSOR

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