Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

56 | GESELLSCHAFT ACADEMY OF GENERAL DENTISTRY Zwangsschulung für Zahnärzte soll Opioidwelle in den USA brechen In den USA nimmt die Opioidkrise immer verheerendere Ausmaße an. 2022 starben vorläufigen Zahlen zufolge 110.236 Menschen an einer Überdosis – so viele wie nie zuvor. Ein neues Gesetz schreibt US-Zahnärzten nun eine achtstündige Schulung vor, damit sie Opioide weiterhin verschreiben dürfen. Auch die Biden-Administration der Vereinigten Staaten bekommt die Ende der 1990er-Jahre vor allem durch Oxycodon ausgelöste und nun durch Fentanyl grassierende Opioidkrise nicht in den Griff: In den USA sterben täglich Hunderte durch Überdosen, mehr Menschen als durch Schusswaffen und Autounfälle zusammen. Viele von ihnen haben von Ärzten verschriebene Opioid-Analgetika zu Süchtigen gemacht. Darum verabschiedete der Kongress am 29. Dezember 2022 den „Medication Access and Training Expansion (MATE) Act“. Dieser sieht vor, dass US-Zahnärzte eine acht Stunden dauernde Schulung zum Thema Opioide absolvieren müssen, wenn sie ihre Verschreibungszulassung bei der Drogenvollzugsbehörde (DEA) erneuern oder behalten wollen. Die Schulung muss nicht in einer Sitzung stattfinden und darf auch virtuell durchgeführt werden, teilt die Academy of General Dentistry mit, ein Berufsverband für Zahnärzte in Kanada und den USA. Ausgenommen sind Berufsanhänger, die vor weniger als fünf Jahren ihre Zulassung erhalten haben. Nicht-Opioid-Therapien sind ebenso wirksam Laut einer Mitte Januar 2023 im Journal of Dental Research (JDR) veröffentlichten Metastudie [Miroshnychenko et al., 2023] werden in der US-Zahnmedizin vielen Patienten zum ersten Mal Opioide verschrieben, um akute postoperaDie American Dental Association (ADA) hat ein Webportal eingerichtet, um ZahnärztInnen zu erklären, wie sie den Missbrauch von Opioiden unterbinden, Patienten über die suchterzeugenden Eigenschaften aufklären und die Abzweigung von verschreibungspflichtigen Opioiden verhindern können. Foto: 소영박– stock.adobe.com zm113 Nr. 10, 16.05.2023, (850) ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.

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