Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

zm113 Nr. 10, 16.05.2023, (854) 60 | POLITIK 2021; Obesity Evidence Hub Australia, 2022] oder die Kennzeichnungspflicht für Alkohol [Jané-Llopis et al., 2020] haben in den Ländern, in denen sie eingeführt wurden, zu positiven Ergebnissen geführt. Was die WHO empfiehlt Die wichtigsten gesundheitspolitischen WHO-Empfehlungen aus dem neuen Bericht an die nationalen Regierungen sind [WHO, 2022b, 2023]: „ Soziale Ungleichheiten bei der Verteilung der Mundgesundheit abbauen: Die WHO appelliert an ihre Mitglieder, umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Mundgesundheit und zur Beseitigung von Ungleichheiten im Bereich der Mundgesundheit zu ergreifen; Europa sollte bei diesen Bemühungen eine Führungsrolle übernehmen. In den gesundheitspolitischen Prioritäten der EU sollte in den nächsten Jahren ein starker Fokus auf die Mundgesundheit gelegt werden. Die Konzentration auf die Gesundheitsförderung, der Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten und die Einbeziehung der Mundgesundheit in die allgemeine Gesundheitsversorgung werden zu einer gesünderen Bevölkerung führen und die Gesamtausgaben fürs Gesundheitswesen senken. „ Neue nationale Mundgesundheitsstrategien entwickeln, die mit der Globalen Mundgesundheitsstrategie der WHO und den nationalen Strategien zur Bekämpfung nicht übertragbarer Krankheiten (NCD) und zur allgemeinen Gesundheitsversorgung (UHC) in Einklang stehen. „ In den nationalen Ministerien für Gesundheit ausreichend qualifiziertes Personal und finanzielle Mittel für den Bereich der Zahn- und Mundgesundheit bereitstellen. „ Maßnahmen zur Verringerung der Aufnahme von freiem Zucker umsetzen, wie die obligatorische Nährwertkennzeichnung auf vorverpackten Lebensmitteln, Zielvorgaben zur Verringerung des Zuckergehalts in Lebensmitteln und Getränken definieren, Maßnahmen zur öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln zur Verringerung des Angebots an zuckerhaltigen Lebensmitteln durchsetzen, Maßnahmen ergreifen zum Schutz von Kindern vor den schädlichen Auswirkungen des Lebensmittelmarketings und Steuern auf zuckergesüßte Getränke und zuckerhaltige Lebensmittel erheben; die Mundgesundheitsversorgung in die primäre Gesundheitsversorgung auf allen Versorgungsebenen integrieren, mit der erforderlichen Personalausstattung, dem erforderlichen Qualifikationsmix und den erforderlichen Kompetenzen. „ Ein Personalmodell für den Bereich der Zahn- und Mundgesundheit entwickeln, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. „Eine universelle Gesundheitsversorgung kann ohne Mundgesundheitsversorgung nicht erreicht werden", heißt es im Fazit des Berichts. Die Hauptbotschaft lautet: „Nationale Krankenversicherungspakete müssen den Zugang zur Mundgesundheitsversorgung entweder kostenlos oder zu einem für die Menschen erschwinglichen Preis beinhalten." Aus Sicht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sind die Verabschiedung der „Globalen Strategie zur Mundgesundheit” durch die 75. Weltgesundheitsversammlung (WHA) im Jahr 2022 sowie die anschließenden Berichte und der geplante Aktionsplan wichtige Bausteine zur Anerkennung der Bedeutung der Mundgesundheit für die allgemeine Gesundheit, für die Lebensqualität und das Wohlbefinden. Sie sind wesentliche Schritte zur Integration der Mundgesundheit in die bestehenden WHO-Programme zu nicht übertragbaren Erkrankungen (NCD), primärer Gesundheitsversorgung und universeller Gesundheitsfürsorge (UHC). Die Mundgesundheit wurde gesundheitspolitisch – international wie national – lange vernachlässigt und muss wieder den ihr angemessenen Platz einnehmen. Die Mundgesundheit darf bei der Politikgestaltung, der Ausbildung und bei der künftigen Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen nicht abgekoppelt vom Rest des präventivmedizinischen Fächerkanons sein (Health In All Policies). Wie geht es weiter? Der nächste Schritt wird, in Absprache mit den WHOMitgliedstaaten, die Umsetzung der Globalen Strategie zur Mundgesundheit in einem Aktionsplan sein, die als Fahrplan mit konkreten Maßnahmen für den Integrationsprozess der Mundgesundheit in die Gesundheitspolitik dienen soll. Dieser Aktionsplan wurde dem Exekutivrat der WHA im Januar 2023 vorgelegt und steht auf der Tagesordnung der WHA 76 Ende Mai in Genf. Die BZÄK hat der deutschen Gesundheitspolitik mehrfach signalisiert, dass man dem Bundesgesundheitsministerium und den verantwortlichen Akteuren für eine gemeinsame Begleitung dieses Prozesses, der bis 2030 abgeschlossen sein soll, jederzeit mit Unterstützung zur Verfügung stehe, und politische Gespräche dazu angeregt. Erste Lösungsansätze wurden bei der Formulierung von Mundgesundheitszielen für Deutschland bis zum Jahr 2030 bereits vorgelegt [Ziller et al., 2021]. ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden. Dr. Sebastian Ziller Leiter der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der BZÄK, Leiter der Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der Bundeszahnärztekammer, Chausseestr. 13, 10115 Berlin Foto: Lopata/axentis.de

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