Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 22

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE S3-Leitlinie Kompositrestaurationen Evidenzbasierte Empfehlungen zur Überlebensrate und Restaurationsqualität von Kompositrestaurationen SEITE 54 Viertes Bürokratieentlastungsgesetz Die meisten Unternehmen glauben nicht an spürbare Erleichterungen. Wie ist die Lage in den Zahnarztpraxen? SEITE 70 BZÄK-Werkzeugkasten zur GOZ Solange es keinen neuen GOZ-Punktwert gibt, können Sie die Teuerung rechtssicher nur über § 2 ausgleichen. SEITE 26 100 JAHRE DEUTSCHER ÄRZTINNENBUND Der lange Weg zur Parität AUSGABE 22 | 2024 zm 16.11.2024, Nr. 22 zm STARTER ab Seite 78

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EDITORIAL | 3 Gleiche Rechte sind nicht gleiche Chancen Indikationsklassen abbilden und konkrete Handlungsempfehlungen für die Anwendung geben. Daneben finden Sie in dieser Ausgabe wieder unsere zmStarter-Seiten. Wir stellen zwei Studienfreundinnen vor, die zusammen eine Praxis übernommen haben. Sie erzählen, weshalb sie keine Sorgen haben, dass ihre Freundschaft im Praxisalltag auf der Strecke bleiben könnte. Und damit es bei Praxispartnerschaften nicht irgendwann zum großen Knall kommt, sollten klare Absprachen und schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Worauf dabei zu achten ist, erklären unsere Expertinnen. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Der Deutsche Ärztinnenbund hat kürzlich seinen 100. Geburtstag gefeiert. Wie das mit Jubiläen so ist: viele Reden, reichlich Sekt und hübsche Fotos. Doch hier liegt der Fall etwas anders. Der DÄB war vor 100 Jahren absoluter Vorreiter für die Berufsrechte von Ärztinnen und Zahnärztinnen. Und das in einer Zeit, in der Frauen in der (Zahn)Medizin noch die absoluten Exotinnen waren. Seitdem hat sich glücklicherweise extrem viel getan. Beim Medizin- und Zahnmedizinstudium bilden Frauen inzwischen die Mehrheit. Diese „Feminisierung“ wurde teilweise als Bedrohung wahrgenommen – natürlich fast ausschließlich von den Männern im Berufsstand. Auch das ist – zumindest zu einem recht großen Teil – inzwischen nicht mehr der Fall. Na, dann ist doch alles tutti, oder nicht? Nein, mitnichten. Zwar sind Frauen inzwischen in ihrer Berufsausübung gleichberechtigt und anerkannt. Aber gleiche Rechte und Pflichten bedeuten nun mal nicht automatisch auch gleiche Arbeitsbedingungen und Chancen. Denn wenn sich eine Frau für ein Kind beziehungsweise eine Familie entscheidet, führt das einerseits häufig zu einem späteren Berufseinstieg, andererseits bleibt in Sachen Kinderbetreuung oft immer noch sehr viel an den Frauen hängen – auch wenn sich diesbezüglich einiges getan hat. Eine andere riesige Baustelle, die sich aus Demografiegründen noch ausweiten wird, ist die häusliche Pflege. Denn die Pflege alter und kranker Eltern und Schwiegereltern ist zu einem großen Teil immer noch Frauensache. Dies mit einem herausfordernden Beruf wie Zahnärztin oder Ärztin in Einklang zu bringen, ist häufig eine Zerreißprobe. Hier müssen sukzessive Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dies zusammen ermöglichen. Und der andere Bereich, wo noch viel passieren muss, sind die Aufstiegschancen von Frauen in die Spitzenpositionen des Gesundheitswesens: Das betrifft Kliniken, Universitäten und Selbstverwaltung gleichermaßen. Um es deutlich zu sagen: Hier geht es auch um Posten und Macht. Beides wird nicht gerne abgegeben. Wobei sich auch hier etwas bewegt – wenn auch (zu) langsam. Es gibt also noch genug zu tun. Grund genug für die zm, sich in dieser Ausgabe mit dem Jubiläum des DÄB und seiner Wirkung auf den Berufsstand zu beschäftigen. Und wenn jetzt jemand fragt, was der DÄB mit Zahnärztinnen zu tun hat: Weil er Zahnärztinnen immer schon ausdrücklich eingebunden hat und dies bis heute tut, was keine Selbstverständlichkeit ist. In dieser Ausgabe und der nächsten Ausgabe stellen wir außerdem die neue, umfassendere S3-Leitlinie zu Kompositrestaurationen vor. Sie erweitert die S1-Handlungsempfehlung „Komposit im Seitenzahnbereich“ von 2016 deutlich und liefert evidenzbasierte Empfehlungen, die den Wissensstand zur Überlebensrate und Restaurationsqualität von Kompositrestaurationen in verschiedenen Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 18 Praxistipps mit Komposit – Teil 2: Reparaturen in der mobilen Zahnmedizin Wie die Standardarbeitsabläufe bei der Reparatur unterschiedlicher Werkstoffoberflächen mit Komposit angepasst werden können 62 30 Jahre LKG-Operationen in Indien Ein Bericht über die Anfänge in Padhar, über Begegnungen, die zahlreichen Herausforderungen und die kleinen oder großen Erfolge MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 14 33. Sächsischer Fortbildungstag Der zerknirschte Patient 16 65. Bayerischer Zahnärztetag „Volle Power für die Freiberuflichkeit“ 26 Gebührenordnung für Zahnärzte BZÄK veröffentlicht „Werkzeugkasten“ zu § 2 der GOZ 42 Bericht der Zahnärztlichen Patientenberatung Vulnerable Gruppen benötigen individuelle Beratungsangebote 48 Studie der Konrad-AdenauerStiftung Freie Arztwahl nur noch gegen Aufpreis? 50 Verschiebebahnhof zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung Ein GKV-Mitglied zahlt 740 Euro im Jahr für versicherungsfremde Leistungen! 67 Repräsentative Befragung der Stiftung Gesundheit Warum Ärztinnen und Ärzte nicht mehr für die Prävention tun 70 Deutschlandweite repräsentative Befragung zur Bürokratiebelastung Viele Unternehmen glauben nicht ans Bürokratieentlastungsgesetz ZAHNMEDIZIN 18 Praxistipps mit Komposit – Teil 2 Reparaturen in der mobilen Zahnmedizin 44 Geschlechtsspezifische Unterschiede Der Massetermuskel wächst vor allem bei knirschenden Männern 52 S3-Leitlinie „Direkte Kompositrestaurationen an bleibenden Zähnen im Front- und Seitenzahnbereich“ Teil 1: Indikationen für Kompositrestaurationen TITELSTORY 32 100 Jahre Deutscher Ärztinnenbund Parität bleibt das Dauerthema 36 Interview mit DÄB-Präsidentin Dr. Christiane Groẞ „An vielen Stellen fehlt immer noch der weibliche Blick!“ 38 Interview mit Dr. Angelika BrandlRiedel, Zahnärztin und Schriftführerin imDÄB „Als Verband ist man eine Marktmacht und wird gehört!“ Inhalt zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1874)

INHALT | 5 80, 83 Praxisübernahme mit der besten Freundin Kann das gutgehen? Was es braucht, damit aus Freundschaft eine funktionierende Praxisgemeinschaft werden kann. TITELSTORY 32 100 Jahre Deutscher Ärztinnenbund Wie weit ist die Gleichberechtigung in der Medizin und Zahnmedizin? Was über die Jahre erkämpft wurde und was noch fehlt. PRAXIS 22 Investieren in Betongold – Teil 3 Wie kann die Praxisimmobilie später verwertet werden? 30 Berufsgericht Münster Ohne Notdienstvertretung droht ein Ordnungsgeld 40 Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Erst kündigen, dann krankschreiben lassen und kassieren? Nichts da! 74 Landgericht Düsseldorf Schnellere Arzttermine gegen Geld sind unzulässig MEDIZIN 28 Eine Welt voller Mikroben und Bakterien Biodiversität auf der Zahnbürste 45 Studie der MedUni Wien Nanoplastik kann Wirkung von Antibiotika beeinträchtigen GESELLSCHAFT 46 Im Einsatz mit den German Rotary Volunteer Doctors Warum ich in Nepal eine Zahnklinik aufbaute 62 Ein Bericht über das Hilfsprojekt in Padhar 30 Jahre LKG-Operationen in Indien 68 Health Insight Survey in GB Fast die Hälfte aller Briten hat keinen NHS-Zahnarzt 76 Baumpflanzaktion der Heilberufe Zahnärzte helfen dem maroden Harz ZMSTARTER 78 Praxismarketing für eine ökologische Praxis Spezialisierung gekonnt verpackt 80 Praxisübernahme mit der besten Freundin „Zwischenmenschlich hat es einfach gestimmt!“ 83 Praxispartnerschaften Vertrauen ist gut, Verträge sind besser 86 Wie beeinflussen Lehrmethoden den Lernerfolg? Jeder büffelt so vor sich hin MARKT 88 Neuheiten RUBRIKEN 10 Ein Bild und seine Geschichte 59 Formular 60 Termine 75 Persönliches 77 Impressum 102 Zu guter Letzt Titelfoto: Simple Line – stock.adobe.com zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1875)

Die Geschichte wird so erzählt: 1996 saßen zwei Männer abends an einer Hotelbar in Bad Salzuflen. Der eine Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, später der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der andere Prof. Dr. Burkhard Tiemann, Jurist und langjähriger Hauptgeschäftsführer der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Beide standen unter dem Eindruck einer gerade beendeten berufspolitischen Veranstaltung, in der Zahnärzte mit Politikern zu Budget-Problemen diskutiert hatten und in beider Augen gnadenlos untergegangen waren. Weitkamp erinnert sich: „Es wurde schwadroniert ohne Kenntnis und Verständnis der Gesetze, Gesetzlichkeiten und Prozesse in der Politik […] und insbesondere in der Gesundheitspolitik.“ Die AS wird gegründet Weitkamp und Tiemann war an dem Abend klar, dass es so nicht weitergehen konnte. Wer immer das Wort für den Berufsstand ergriff, sollte besser vorbereitet sein, die Fakten kennen, Verhandlungs- und Rhetoriktraining erhalten haben und die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge einer Praxis verstehen. An dem Abend wurde die „Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement“ – kurz AS – aus der Taufe gehoben. Und Weitkamp fand sofort Mitstreiter in den Landeszahnärztekammern Niedersachsen und Bayern. Das Angebot sollte sich an alle diejenigen richten, die berufspolitisch aktiv waren oder dies für die Zukunft planten, aber auch an alle, die ihren Beruf im gesellschaftlichen Netz besser verstehen wollten. Das Curriculum begann 1999 und gliederte sich in vier Semester, aufgeteilt in mehrere Module, die von den Trägern organisiert wurden. Tiemann war der erste wissenschaftliche Leiter der AS und blieb es, bis ihm 2017 der Autor dieser Zeilen nachfolgte. Das Baby von 1996 ist zu einer angesehenen Akademie herangewachsen. In 25 Jahren haben 300 Kolleginnen und Kollegen das Studium absolviert, ihre Namen lesen sich wie das Who's who der zahnmedizinischen Standespolitik. Dabei sind Kammer- und KZV-Angehörige so gemischt wie es die Trägerorganisationen inzwischen sind: 8 KZVen und 11 Landeszahnärztekammern. Die Schirmherrschaft üben BZÄK und KZBV aus. Braucht es eine AS heute noch? Wenn die AS zur Jahrtausendwende wichtig war, so ist sie heute unverzichtbar und das aus vier Gründen: 1. Die Möglichkeit, die Geschicke des eigenen Berufs in leistungsfähigen Strukturen steuern zu dürfen, ist ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Natürlich versetzt Standespolitik keine Berge, erreicht aber doch viel mehr als der Stammtisch meint. Leider gilt auch hier „There is no glory in prevention“: Alles, was gelöst oder verhindert wurde, ist schon wieder vergessen. 2. Gute Standespolitik war nie ein „Kann ich schon“-Projekt. Früher mag noch akademischer Zorn überzeugend gewesen sein, die heutige Politik jedoch ist immun dagegen. Ohne ein grundlegendes Verständnis der Zusammenhänge und ohne gangbare Lösungsvorschläge bewegt sich heute nichts mehr. 3. Kammern und KZVen sind unterschiedliche Strukturen mit verschiedenen Aufgaben. Von außen betrachtet sind wir aber die – gemeinsame – Stimme der Zahnmedizin. Der Grundgedanke der AS, junge Standespolitikerinnen und -politiker aus allen Strukturen an einen Tisch zu bringen, hilft sehr für das gegenseitige Verständnis und die Verpflichtung, gemeinsam am gleichen Ende vom Seil zu ziehen. 4. Kaum ein Beruf hat in den letzten 30 Jahren so eine Transformation hingelegt wie die Zahnmedizin. Aus Nachsorge wurde Vorsorge, aus Prothetik Paro und aus analog wurde digital. Wenn den Älteren das nicht immer gefällt, müssen sich die Jungen einbringen, weil es ihre Zukunft ist. Dafür ist die AS das Podium. Stammtische gibt es immer seltener. Die Zahnmedizin muss schauen, dass nicht irgendwann jeder und jede für sich arbeitet. Und dann kaum noch untereinander gesprochen wird. Die AS ist eine Struktur für das Miteinander und sollte so auch ein Impuls dafür sein, wieder das Miteinander im Beruf zusuchen. Prof. Dr. Christoph Benz Präsident der Bundeszahnärztekammer 25 Jahre Selbstwirksamkeit 6 | LEITARTIKEL Foto: Georg Johannes Lopata – axentis.de

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zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1878) Leserforum Im Prinzip konkurrieren im Staat immer zwei Systeme: Eigenverantwortung vs Staatskontrolle. Im freiheitlichen Staat bemüht man sich um Ausgewogenheit. In Planwirtschaften soll es der Staat lenken. Das ist und bleibt höchst insuffizient in allen Punkten. In der Gesundheitspolitik bemerken nun wohl auch die letzten (siehe Artikel), dass mehr Eigenverantwortung erforderlich wird. Es ist ein Treppenwitz, dass die Planwirtschaftler der GKV nun die Bedingungen für mehr Eigenverantwortung „regeln“ wollen. Dabei wollen sie den „Ballast“ der Planwirtschaft aber weiter mitschleppen. Der Solidargedanke ist wie bisher nicht aufrechtzuerhalten, wenn immer mehr nicht einzahlen und immer mehr geleistet werden soll, das keiner effizienten Kontrolle unterliegt und – nicht gerecht bezahlt wird. Das weiß, so glaube ich, wohl die Mehrheit; es auszusprechen trauen sich die wenigsten. Stattdessen sollen die Bürgerversicherung (da geistert immer noch die Vorstellung der nicht nutzbaren „Beamtenbeiträge“ herum ...), die Vermögenssteuer oder staatliche Lenkung über das „Forschungsdatengesetz“ (einer Umschreibung der Kontrolle durch den Staat und seine Institutionen) oder auch durch die ePA (mit noch mehr Kontrollen der Leistungserbringer durch die falschen Systemkontrolleure) die Wende bringen. Ich glaube, es hälfe schon viel, wenn man sich trauen würde, ein radikales Konzept auszusprechen: Jeder ist seiner Gesundheit eigener Schmied und muss dafür körperlich, mental wie finanziell Vorsorge leisten, so wie er/sie kann. Dadurch entstehen Kontrolle und Effizienz. Wir brauchen einen starken provozierenden neuen Pol in der Diskussion ohne Sprechverbote. So kann man um einen Kompromiss und Ausgewogenheit ringen, so wie ich es oben darstellte. Aber wenn man nur an einem Pol die Welt sich drehen lässt, bleibt man in seiner Blase, die nicht mehr funktioniert. Stefan Verch Berlin SOZIALVERSICHERUNG Raus aus der GKV-Falle! Zum Titelthema „Gesetzliche Krankenversicherung: Tickt die GKV noch richtig?“ in zm 20/2024, S. 32–37 Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com

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EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1880) 10 | GESELLSCHAFT David DeVore ist der wohl bekannteste Knirps im Ketaminrausch, den das Internet je gesehen hat. Heute kann sich der 23-Jährige sein Studium damit finanzieren, dass 2009 ein knapp zweiminütiger Videoclip von ihm bei YouTube landete. Im Mai 2008 musste dem damals Siebenjährigen aufgrund einer Hyperdontie Zahn 21 gezogen werden. Vor der OP hatte der Bub so viel Bammel, dass Vater David beschloss, alles zu filmen, um seinem Sohn später zeigen zu können, wie unnötig diese Ängste waren. Als aber auf dem Heimweg die dissoziative Wirkung des Anästhetikums voll reinkickte, hielt Dad immer noch drauf. Sichtlich benommen und lallend beschreibt Sohn David seine Doppelbilder („You have four eyes“), fragt „Is this real life?“ oder schreit los, um zu beweisen, dass er nicht müde ist. Im Familienkreis avancierte das Video zum Garant für Lacher vor dem heimischen Fernseher. Und so lud Vater David DeVore das Video Monate später für Freunde und Bekannte bei YouTube hoch. Über Viewer von außerhalb machte er sich keine Gedanken. Doch nach zwei Tagen hatte das Video 10.000 Klicks, nach fünf mehr als fünf Millionen. Dass die Familie zu Morning-Shows eingeladen wurde, pushte den Hype zusätzlich. Heute sind es mehr als 142 Millionen Aufrufe. Zum Glück folgte Vater David einem Tipp und aktivierte schon nach den ersten Tagen die Schaltfläche zur Monetarisierung. Das brachte der Familie allein bis 2010 – bei damals 54 Millionen Klicks – „eine niedrige sechsstellige Summe“ ein. Doch die DeVores wurden in der Folge nicht nur an YouTubes Werbeeinnahmen beteiligt, sondern auch an Lizenzgebühren und Gewinnen aus Merchandising-Artikeln. Seit drei Jahren versteigert Sohn David zudem erfolgreich Clips von „David after Dentist“ als sogenannte Non-Fungible Token (NFT) auf der Plattform Foundation. Wer in digitale nicht-austauschbare Wertmarken investieren will, sollte jetzt mitsteigern. Zwei NFTs sind aktuell verfügbar (https://foundation.app/@davidafterdentist). Bezahlt wird in der Kryptowährung Ethereum. Startgebot: jeweils umgerechnet 24.200 Euro. mg Foto: YouTube-booba1234

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zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1882) 12 | POLITIK LEBENSZUFRIEDENHEIT IN DEUTSCHLAND Die glücklichsten Menschen leben in Hamburg Der neue Glücksatlas für Deutschland zeigt: Die Lebenszufriedenheit der Deutschen ist auf Vor-Corona-Zeiten gestiegen und hat wieder das Niveau der 2010er-Jahre erreicht. Und: Die Menschen in Hamburg sind im Ranking der Bundesländer am glücklichsten. Die Lebenszufriedenheit der Deutschen hat einen deutlichen Sprung nach vorn gemacht. Das ergab der neue Glücksatlas 2024, eine regelmäßige wissenschaftliche Studie unter der Leitung von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Universität Freiburg. Hamburg löst in diesem Jahr Schleswig-Holstein als zufriedenste Region Deutschlands ab. Die Lebenszufriedenheit in Deutschland ist 2024 der Erhebung zufolge im Vergleich zum Vorjahr um 0,14 Punkte gestiegen und liegt nun bei durchschnittlich 7,06 Punkten – auf einer Skala von 0 („überhaupt nicht zufrieden“) bis 10 („vollkommen zufrieden“). Damit erreicht die Zufriedenheit der Deutschen wieder das Niveau der 2010er-Jahre. Seit dem Tiefpunkt im Jahr 2021, als der Wert bei nur 6,58 Punkten lag, ist ein Anstieg um insgesamt 0,48 Punkte zu verzeichnen. „Wir haben die Corona-Folgen weitgehend überwunden, und auch die Auswirkungen der Inflation gehören der Vergangenheit an“, sagte Raffelhüschen. Dabei ist die Lebenszufriedenheit 2024 laut Glücksatlas vor allem bei den Personen stark gestiegen, die während der Corona-Pandemie besonders belastet waren: Bei Alleinlebenden (+0,33 Punkte), bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen (+0,26) sowie bei berufstätigen Müttern (+0,16). Zum Anstieg der Lebenszufriedenheit trugen auch die hohen Tarifabschlüsse und der Rückgang der Inflation bei, heißt es. Allerdings blieb die Familienzufriedenheit weiter hinter dem Vor-Corona-Niveau zurück, so die Erhebung. Familien kämpfen demnach nach wie vor nicht nur mit den Folgen der Pandemie, sondern gleichzeitig mit den weiterhin hohen Lebenshaltungskosten. Unterschiede zeigen sich laut Atlas in den einzelnen Bundesländern. Nur in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Brandenburg wurde das Vor-CoronaNiveau erreicht oder sogar übertroffen. Hessen, Sachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen 2024 dagegen einen Rückgang der Lebenszufriedenheit. Auffällig ist der Erhebung zufolge auch, dass die Kluft zwischen Ost- und Westdeutschland wieder gestiegen ist: Das ostdeutsche Glücksniveau (6,79 Punkte) liegt 0,34 Punkte unterhalb des westdeutschen (7,13). 2021 war dieser Unterschied fast verschwunden. Den neuen Spitzenplatz im Ranking der Bundesländer belegt 2024 Hamburg (7,38). Der Stadtstaat punktet mit einer hohen Wirtschaftskraft, einer guten Gesundheitsversorgung und guten Schulen. Mit 7,23 Punkten liegt Bayern auf Platz 2. Platz 3 nimmt punktgleich Schleswig-Holstein ein (7,23), das jahrelang das Glücksranking anführte. Mit 7,17 Punkten liegt die Lebenszufriedenheit der Menschen in NordrheinWestfalen (Rang 4) wieder auf dem Vor-Corona-Niveau von 2019. Die letzten Plätze nehmen das Saarland (6,73), Berlin (6,63) und erneut MecklenburgVorpommern (6,17) ein. pr Zur allgemeinen Lebenszufriedenheit befragte das Institut für Demoskopie Allensbach 12.452 Deutsche ab 16 Jahren repräsentativ in mündlichpersönlichen Interviews. Befragt wurden außerdem 3.161 Bürger ab 16 Jahren zu den Lebensbereichen Arbeit, Einkommen, Familie und Gesundheit. Zudem befragte das Berliner Meinungsforschungsinstitut Ipsos 2.000 Erwachsene bis 65 Jahre online zu den OstWest-Unterschieden, zu emotionalen Indikatoren und zu sozialen Medien. Den neuen Spitzenplatz bei der Lebenszufriedenheit im Ranking der Bundesländer belegt in diesem Jahr Hamburg. Foto: william87-stock.adobe.com

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14 | POLITIK 33. SÄCHSISCHER FORTBILDUNGSTAG Der zerknirschte Patient Im Fokus des sächsischen Fortbildungstages stand in diesem Jahr das Thema „Bruxismus“. Rund 650 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren am 25. und 26. Oktober 2024 nach Chemnitz gekommen, um mehr über den Umgang mit dem „zerknirschten“ Patienten zu erfahren. Nicht alles was sich als zahnmedizinisches Bruxismusproblem in den Praxen zeigt, ist kausal im Sinne der Ursachenbeseitigung behandelbar. Darauf wies die wissenschaftliche Leiterin des Fortbildungstages, Prof. Dr. Ingrid Peroz von der Charité, hin. Und so bot das Thema auch viele Anknüpfungspunkte zur aktuellen gesundheitspolitischen Situation. „Nicht nur die Patienten knirschen mit den Zähnen. Auch wir Zahnärztinnen und Zahnärzte geraten durch die aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen zunehmend in Bedrängnis“, stellte der sächsische Kammerpräsident Dr. Thomas Breyer in seinem Grußwort fest. Die Budgetierung bringe Unsicherheit in die finanziellen Planungen der Praxen. Die wachsende Bürokratielast und der Nachwuchsmangel erschwerten es, die Qualität der Arbeit aufrechtzuerhalten. Und die unausgereifte TI sei eine weitere ärgerliche Dauerbaustelle. „Für unsere Patienten können wir viel tun. Mit der Politik ist es nicht ganz so einfach.“ Nicht jammern – anpacken! Doch bei all den Schwierigkeiten dürfe man nicht im Wehklagen über die Verhältnisse verharren, sondern müsse die Probleme selbst anpacken, sagte Breyer. Er beschwor den Geist der Freiberuflichkeit, der eben in solchen Situationen nicht auf politische Vorgaben und Reglementierungen setze, sondern sich auf die eigenen gestalterischen Kräfte verlasse, um gute Lösungen für die Patienten und die eigene Praxis zu finden. Die eigene Praxis biete ein erfüllendes Arbeitsfeld und hohe Berufszufriedenheitswerte – das sei wissenschaftlich gesichert und müsse heute wieder mehr betont werden, ein Schlechtreden der Niederlassung sei schlichtweg falsch und schrecke darüber hinaus die jungen Menschen nur davon ab, ihre Perspektive in der Selbstständigkeit zu suchen. Besonders erfreut war Breyer über 365 neue Ausbildungsverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte, ein Plus von 15 Prozent zum Vorjahr und der höchste Wert seit 20 Jahren. Einen unterhaltsamen, aber kritischen Blick auf die Gefahren der digitalen Welt bot der Festvortrag des Münchner IT-Sicherheitsexperten und Autors Cem Karakaya. Die kriminelle Energie von Betrügern, Erpressern und politischen Interessengruppen nehme zu und sei für den Durchschnittsbürger immer schwieriger zu durchschauen, sagte Karakaya. Er rief besonders dazu auf, Kinder und Jugendliche zu sensibilisieren und zu schulen. Zum wissenschaftlichen Programm: Dr. Hartwig Messinger aus Dinslaken setzte sich in seinem Vortrag „Was ist physiologisch, was ist pathologisch?“ mit der Abgrenzung der einzelnen nichtkariösen Zahnhartsubstanzdefekte auseinander – nicht jede Abrasion sei pathologisch, in der Biologie des menschlichen Organismus seien Anpassungen an den natürlichen Verschleiß durchaus inkludiert. Prof. Dr. Torsten Mundt aus Greifswald erläuterte in seinem Vortrag „Bruxismus mit okklusalen Parafunktionen ist ein Hochrisikofaktor für jegliche restaurative Tätigkeit“ die unterschiedlichen Therapieansätze, abhängig vom klinischen Befund. Dr. Matthias Lange aus Berlin stellte das Dahl-Konzept vor, nach dem fortgeschrittene, lokale Substanzschäden im Bereich der Palatinalflächen der Oberkieferinzisiven behandelt werden können. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das eine lokale Erhöhung der vertikalen Dimension in diesen Bereichen ermöglicht. Mithilfe von direkt aufgebrachten palatinalen Plateaus wird der Biss vorübergehend gesperrt. Die in der Folge auftretenden Zahnstellungsveränderungen („gesteuerte Extrusion und Intrusion“) führten dazu, dass sich oft bereits nach wenigen Wochen im Seitenzahnbereich wieder gleichmäßige okklusale Kontakte finden lassen. Der gewonnene Platz im Palatinalbereich der Inzisiven stehe dann für definitive direkte oder indirekte Restaurationen zur Verfügung. Anhand verschiedener klinischer Fälle demonstrierte Lange das praktische Vorgehen. br Dr. Thomas Breyer, Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen Foto: Dietrich Flechtner / LZKS zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1884)

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16 | POLITIK 65. BAYERISCHER ZAHNÄRZTETAG „Volle Power für die Freiberuflichkeit“ Mit rund 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat der dreitägige 65. Bayerische Zahnärztetag das Vor-PandemieNiveau wieder erreicht. Darauf wies der Präsident der Bayerischen Landzahnärztekammer (BLZK), Dr. Dr. Frank Wohl, mit Stolz hin. Im Fokus des Fortbildungskongresses stand die herausfordernde Behandlung des Frontzahntraumas. Wir müssen uns entscheiden, für welche Zukunft wir kämpfen und wie viel Kraft wir dafür aufwenden wollen. Meine Empfehlung: volle Power für die Freiberuflichkeit, für faire Bedingungen, damit sich insbesondere die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte morgen noch hoffnungsvoll niederlassen können“, zeigte sich Wohl in seiner Eröffnungsrede am 24. Oktober in München kämpferisch. Er mahnte mit Blick auf die Bundespolitik einen dringend erforderlichen Bürokratieabbau an. „Entbürokratisierung bedeutet aber nicht, Papier in PDF-Dateien umzuwandeln“, betonte der BLZK-Präsident. Gleiches gelte für die Digitalisierung. Negatives Beispiel sei die elektronische Patientenakte (ePA): Diese sei bis jetzt nur „ein Schuhkarton“, in den „ein Sammelsurium aus unsortierten und unstrukturierten Zetteln“ hineingeworfen wurde. „Damit ist niemandem geholfen.“ Gleichzeitig forderte Wohl Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf, endlich etwas gegen die Ausbreitung von investorenbetriebenen MVZ zu tun. Dort würden in großem Maß Versichertengelder in von Private-Equity-Fonds genutzte Steueroasen fließen. „Ich finde es besonders ungeheuerlich, dass dies unter einem sozialdemokratischen Bundeskanzler und Gesundheitsminister passiert“, kritisierte Wohl. Bayerische Gesundheitsministerin dankt ZFA Der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), Dr. Rüdiger Schott, ließ ebenfalls kein gutes Haar an der Politik von Lauterbach. Dieser habe lauter vereinzelte Maßnahmen in einen großen Topf geworfen, und so einen „ungenießbaren Cocktail“ gebraut. Er führte sechs Punkte an, bei denen die Politik der Regierung in die Irre laufe (Stichwort Budgetierung). Schott betonte, dass sich die Selbstverwaltung in Bayern bisher gut gegen diese Politik gestellt habe. In ihrem Grußwort sprang die bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, Judith Gerlach (CSU), Wohl mit seiner Forderung nach der Anpassung des GOZPunktwerts bei. Eine wirtschaftliche Anpassung sei dringend erforderlich. „Damit verstößt der Bund gegen seinen gesetzlichen Auftrag“, erklärte Gerlach und sprach daneben den Fachkräftemangel an. Sie verwies darauf, dass die bayerische Staatsregierung seit 2014 für erfolgreich absolvierte Aufstiegsfortbildungen von ZFA einen Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro zahle. Damit seien in den vergangenen fünf Jahren fast 2.000 ZFA gefördert worden. Sie dankte den ZFA unter großem Applaus für deren „wirklich wichtige Arbeit“. Unterstützung kam von Gerlach ebenfalls bei der Forderung nach der Eindämmung von iMVZ. Die Regulierung lasse weiter auf sich warten. Bayern habe zusammen mit anderen Ländern im Juni 2023 einen Entschließungsantrag an den Bund mit konkreten Vorschlägen zur Regulierung formuliert. „Ein rasches Handeln wäre bitter nötig“, erklärte die Ministerin. Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Christoph Benz, mahnte eine Reform der Sozialversicherungssysteme an. Angesichts der Umwälzungen durch den demografischen Wandelt wünsche er sich mehr Ehrlichkeit von der Politik. „Ich glaube, wir vertragen die bösen Botschaften.“ Mit Blick auf die künftigen Anforderungen im Gesundheitswesen sagte Benz: „Prävention können wir. Seit 30 Jahren haben wir die Deutschen an die Weltspitze der Mundgesundheit gebracht.“ Er forderte wie seine Vorredner einen Abbau der Bürokratie, die nicht nur viel Zeit, sondern vor allem auch Geld verschlinge. „Lasst uns von BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl freute sich, dass der 65. Bayerische Zahnärztetag komplett ausgebucht war. Foto: BLZK / W. Murr zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1886) „

POLITIK | 17 der Kette, liebe Politik. Wir müssen nicht ständig in jedem kleinen Detail kontrolliert werden“, forderte der BZÄK-Präsident. Gleichzeitig plädierte er dafür, den Beruf nicht schlechtzureden. Es gelte vielmehr, den jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten die vielen schönen Seiten ihres Berufs zu vermitteln. Frontzahntraumabehandlung als Königsdisziplin Prof. Dr. Johannes Einwag, Wissenschaftler Leiter des diesjährigen Bayerischen Zahnärztetages, führte in den zahnmedizinischen Schwerpunkt ein: „Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?“ Dieses komme in der Praxis zwar vergleichsweise selten vor, aber dann müsse richtig gehandelt werden, um Langzeitschäden zu vermeiden. Aufgrund der vielfältigen Herausforderungen bei der Behandlung eines Frontzahntraumas sprach Einwag gar von der „Königsdiziplin der Zahnmedizin“. Dieses breite Spektrum habe auf dem Kongress insbesondere durch die Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) aufgezeigt werden können. sr Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach forderte ein rasches Handeln bei der Regulierung von iMVZ. Foto: BLZK / W. Murr Die optimierte Aminomed – durch klinische Studien bestätigt TITANDIOXID OHNE Die weiterentwickelte Formulierung der medizinischen KamillenblütenZahncreme ist jetzt noch empfehlenswerter für Sensitiv-Patienten und bei erhöhtem Parodontitis-Risiko, wie zum Beispiel bei Diabetes-Erkrankungen: ✔einzigartiges Doppel-Fluorid-System mit erhöhtem Fluoridanteil (1.450 ppmF) ✔Rezeptur ohneTitandioxid – so werden die natürlichen Inhaltsstoffe wie z. B. Kamillenextrakte sichtbar ✔noch sanftere Zahnpflege (RDA 31)2 bei sehr guter Plaqueentfernung ✔für die bestmögliche Mundpflege bei gereiztem Zahnfleisch undempfindlichen Zähnen / empfindlicher Mundschleimhaut Wirksamkeit bestätigt durch zahnmedizinische Untersuchungen und klinische Studien 1 Klinische Anwendungsstudie unter dermatologischer und zahnmedizinischer Kontrolle, durchgeführt von dermatest 01/2021 2 Messmethode „Züricher Modell“. Aminomed bisher: RDA 50 68,5 % Senkung des Gingiva-Index nach 4 Wochen1 56,9 % Senkung des Plaque-Index nach 4 Wochen1 % weniger Schmerzempfindlichkeit bereits nach 7Tagen1 54,1 Dr. Liebe Nachf. GmbH & Co. KG D-70746 Leinfelden-Echterdingen www.aminomed.de/zahnaerzte Weltdiabetestag am 14.11.: kostenlose Proben & Infomaterial unter bestellung@aminomed.de, Betreff: „Paro-Diabetes“

18 | ZAHNMEDIZIN PRAXISTIPPS MIT KOMPOSIT – TEIL 2 Reparaturen in der mobilen Zahnmedizin Cornelia Frese, Florian Leciejewski Gerade für die Patientengruppe der Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf und/oder Pflegegrad gilt es, bedarfsgerechte Reparaturrestaurationen in der restaurativen Zahnerhaltung bestmöglich anhand der Gegebenheiten zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung umzusetzen. Mit Kompositmaterialien lassen sich Reparaturen an direkten und indirekten Restaurationen meist mit begrenztem Aufwand und in einer Sitzung anfertigen. Unter dem Stichwort „Restaurationsunterhalt“ versteht man neben Reparaturmaßnahmen auch das Anfinieren von Rändern und das Nachpolieren von Restaurationsoberflächen. Präventive Interventionen wie zum Beispiel die Touchierung mit Silberdiaminfluorid oder die Verschreibung von hochfluoridierter Zahnpasta (5.000 ppm F-) können ebenfalls entscheidend dazu beitragen, das Überleben bestehender Restaurationen zu verlängern. Klinischer Fall Aufgrund einer erwartungsgemäß erschwerten fotografischen Dokumentation bei der zahnärztlichen Behandlung in der mobilen Zahnmedizin wird die klinische Falldokumentation an einer Seniorin vorgenommen, deren Therapiefähigkeit und Eigenverantwortlichkeit nicht eingeschränkt war. Die 76-jährige Patientin stellt sich zur routinemäßigen Kontrolle in der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde vor. Die allgemeine Anamnese ergab Zustand nach Meningeom, eine Quecksilber- und eine Birkenpollenallergie und einen erhöhten Blutdruck, der mit Lercanidipin eingestellt war. Am circa 20 Jahre alten Gussmetall-Inlay an zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1888) a c b f g h

ZAHNMEDIZIN | 19 Zahn 24 wurde dabei ein sondierbarer Randspalt festgestellt (Abbildungen 2a und2b). Nach Reinigung der Zähne und Bestimmung der Zahnfarbe wurde Kofferdam zur absoluten Trockenlegung angelegt. Mit rotierenden Instrumenten wurde ein Teil des Gussmetall-Inlays im sondierbaren Bereich entfernt und die Karies exkaviert (Abbildungen 2c und 2d). Anschließend wurden alle zu reparierenden Oberflächen (Gussmetall, Dentin und Schmelz) mit reinem Aluminiumoxid, Partikelgröße 50 µm (Rondoflex®/KaVo), unter Verwendung von Wasser abgestrahlt und danach gründlich mit Wasser abgespült (Abbildungen 2e und 2f). Die selektive Schmelzätzung erfolgte mit 37,5-prozentiger Phosphorsäure (Email Preparator®/Ultradent) für 30 Sekunden (Abbildung 2g). Nach Abspülen der Phosphorsäure mit Wasser wurde ein Universaladhäsiv (Clearfil Universal Bond Quick® / Kuraray Noritake) aufgetragen (Abbildung 2h, Glanz soll erhalten bleiben, Verdunstung einige Sekunden abwarten) und dann lichtpolymerisiert. Im Anschluss wurde die Reparaturrestauration mit Komposit (Ceram X Spectra®/Dentsply Sirona) eingebracht (Abbildung 2i). Im Sinne des Restaurationsunterhalts wurden bei der Politur die Restaurationsränder der Gussmetall-Inlays an den Zähnen 24 und 25 finiert und zusammen mit der Kompositrestauration hochglanzpoliert (Abbildungen 2j und 2k). Besonderheiten in der mobilen Zahnmedizin Grundsätzlich sind alle zahnärztlichen Therapieoptionen bei pflegebedürftigen, geriatrischen Patienten genauso anzuwenden wie bei gesunden Erwachsenen. In der mobilen zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1889) Abb. 2a-k: Klinischer Fall einer Reparatur am Gussmetall-Inlay an Zahn 24 okklusal bei einer 76-jährigen Patientin (ausführliche Details zum praktischen Vorgehen sind dem Text zu entnehmen) Fotos: Cornelia Frese, UKHD d e i k SERIE „PRAXISTIPPS MIT KOMPOSIT“ Es gibt wenige Restaurationsmaterialien in der Zahnmedizin, die so häufig eingesetzt werden wie die Komposite. Und das Potenzial dieser vielfach für verschiedene Anwendungen modifizierten Materialgruppe ist noch lange nicht ausgeschöpft. Neben der klassischen direkten Restauration können schwierige Fälle oft substanzschonend und effizient mit Komposit gelöst werden. In der Serie „Praxistipps mit Komposit“ stellt Prof. Dr. Cornelia Frese kreative und innovative Lösungen mit Kompositmaterialien vor, die die Arbeit in der täglichen Praxis bereichern können. Foto: Cornelia Frese, UKHD

20 | ZAHNMEDIZIN Zahnmedizin existieren allerdings folgende Besonderheiten, die den Reparaturvorgang maßgeblich beeinflussen können: n Faktor Zeit, kurze Behandlungsintervalle n Dysphagie, gegebenenfalls mit Würgereiz und unkontrolliertem Schlucken n Tremor n Erschwerte Trockenhaltung n Ungünstige Sicht bei aufrechter Lagerung und gebeugter Arbeitshaltung n Reduzierte Materialauswahl Anhand der in Abbildung 1 dargestellten Standardarbeitsabläufe bei der Reparatur unterschiedlicher Werkstoffoberflächen mit Komposit müssen für die mobile Zahnmedizin geeignete Materialien und in der aufsuchenden Betreuung einsetzbare technische Hilfsmittel definiert werden. Nur in sehr seltenen Fällen ist ein Wasser-Pulverstrahlgerät bei der aufsuchenden Betreuung verfügbar. Es sollte daher eine mikroretentive Oberfläche mit Alternativen wie Soflex-Scheiben, Finierstreifen oder Diamanten geschaffen werden. Hinsichtlich der Adhäsivtechnik werden die seit geraumer Zeit verfügbaren Universaladhäsive bereits von vielen Praxen verwendet und bieten bei der Reparatur aufgrund ihrer vielseitigen Anwendbarkeit im selfetch-, selective-etch- und total-etchModus deutliche Vorteile gegenüber Adhäsiven der früheren Generationen [Kanzow et al., 2019; Rosa et al., 2015]. Möglicherweise könnte die zusätzliche Verwendung eines Silans zur Erhöhung der Haftkraft auch beim Universaladhäsiv im klinischen Standardvorgehen vorteilhaft sein [Stape et al., 2022], für das Reparatur-Protokoll in der mobilen Zahnmedizin wird dies zunächst jedoch nicht berücksichtigt. Bei der Adhäsivtechnik in der mobilen Zahnmedizin kann es sinnvoll sein, das Total-etching aufgrund des zusätzlich reinigenden Effekts der Phosphorsäure auf zahlreichen Werkstoffoberflächen zu bevorzugen. Hauptgrund hierfür ist, dass eine adäquate Trockenlegung in der Regel nur erschwert erfolgen kann und mit Kontaminationen durch Speichel und Blut im Behandlungsvorgang gerechnet werden muss. Als mögliche Materialien für eine intraorale Reparatur werden modifizierte Glasionomerzemente, Komposite, BulkFill-Komposite, Flow Komposite (bei Klasse V) sowie dualhärtende Komposite genutzt. Für die dualhärtenden Komposite ist allerdings darauf hinzuweisen, dass herstellerabhängig überprüft werden sollte, ob diese mit einem self-etch-Adhäsiv kombinierbar sind. Gegebenenfalls sollte bei dualhärtenden Kompositen das jeweilige vom Hersteller empfohlene Adhäsivsystem verwendet werden, um Einbußen in der Haftkraft zu vermeiden. Synopse Das Behandlungsspektrum in der aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung ist hinsichtlich der konservierenden Maßnahmen stark von der vorhandenen technischen und materiellen Ausstattung sowie der einzugehenden Behandlungsverantwortung der Zahnärztin / des Zahnarztes abhängig [Nitschke, 2023]. Im Generellen gilt, dass – aufgrund der je patientenindividuellen Situation – eine einheitliche Vorgehensweise bei Reparaturen derzeit in der aufsuchenden Betreuung nicht realisierbar ist. Vielmehr müssen die unterschiedlichsten Faktoren wie örtliche Gegebenheit, die Belastbarkeit des Patienten, der subjektive und der objektive Behandlungsbedarf, die vorhandenen Materialien und die intraorale Beschaffenheiten der zu reparierenden Oberflächen beachtet werden. Das hier vorgestellte Protokoll für die mobile Zahnmedizin ist eine Näherung an die in der Literatur zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1890) Dr. Florian Leciejewski Universitätsklinikum Heidelberg, Klinik für Mund-, Zahn- und Kieferkrankheiten, Poliklinik für Zahnerhaltungskunde Im Neuenheimer Feld 400, 69120 Heidelberg Foto: MKG Chirurgie Heidelberg Prof. (apl) Dr. Cornelia Frese Universitätsklinikum Heidelberg, Klinik für Mund-, Zahnund Kieferkrankheiten, Poliklinik für Zahnerhaltungskunde Im Neuenheimer Feld 400, 69120 Heidelberg Foto: UKHD Abb. 1: Klinische Arbeitsabläufe, die bei einer Reparaturrestauration mit Kompositmaterialien durchlaufen werden Klinische Arbeitsabläufe Vorbereitung und Reinigung der Oberfläche Präparation mit rotierenden Instrumenten Mikroretention: Sandstrahlen Anätzen der Materialien Auftragen von Adhäsiv und ggf. Silan Auftragen von Kompositmaterial

ZAHNMEDIZIN | 21 EMPFEHLUNG ZUM VORGEHEN BEI REPARATUREN Arbeitsschritt Vorgehen in der mobilen Zahnmedizin Vorbereitung und Reinigung der Oberfläche Relative Trockenlegung des Areals mit geeigneten Hilfsmitteln (Watterollen, Parotispads, Sauger, Mikrosauger, Anlegen von Retraktionsfäden, chemische Agentien zur Blutstillung etc.) Präparation mit rotierenden Instrumenten Glättung/Brechen von scharfen Kanten und Überhängen mit rotierenden Instrumenten Mikroretention: Sandstrahlen Soflex-Scheiben, Finiersteifen, Diamanten, gegebenenfallsgf. Mikrosandstrahlgerät, Schallinstrumente (cave: Herzschrittmacher) Anätzen der Materialien 37,5% Phosphorsäure-Gel hat neben dem Ätzen auch einen Reinigungseffekt, zum. B.eispiel Entfernung aufgelagerter Proteine aus Speichel und Blut Auftragen von Silan und Adhäsiv Verwendung eines Universaladhäsivs (Vorsicht bei der Anwendung von self-etch Adhäsiven mit dualhärtenden Kompositen, gegebenenfallsgf. dualhärtendes Adhäsiv/ Kompositmaterial im Set verwenden) Materialien Modifizierte Glasionomerzemente, Komposite, Bulk Fill Komposite, Flow Komposite, Dualhärtende Komposite (cave self-etch Adhäsive!) derzeit verfügbaren und teilweise von Herstellern empfohlenen Prozeduren [Frese und Schick, 2019]. n Danksagung: Großer Dank geht an Dr. Ina Dahnke , Dr. Natalia Giedrys, Dr. Inga Holstermann, Dr. Anke Jellbauer, Dr. Ulrike Jost, Dr. Wolfram Jost, Dr. Michael Nölle, Dr. Hansmartin Spatzier, Dr. Peggy Stölzel, Dr. Heike Wickop (in alphabetischer Reihenfolge), ohne die dieser Beitrag nicht möglich gewesen wäre. ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.

22 | PRAXIS Foto: contrastwerkstatt – adobe.stock.com zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1892) INVESTIEREN IN BETONGOLD – TEIL 3 Wie kann die Praxisimmobilie später verwertet werden? Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Der abschließende Teil der Reihe zu den wirtschaftlichen Überlegungen bei Immobilieninvestitionen nimmt die Praxisimmobilie in den Fokus. Auch hier stellt sich zuallererst die Frage: kaufen oder mieten? Beim Kauf sollte man verschiedene Varianten der Nachnutzung durchspielen. Unabhängig von den finanziellen Konsequenzen haben Sie als Eigentümer einer eigengenutzten Praxisimmobilie den Vorteil, dass Sie keinen Vermieter haben, mit dem Sie eventuell Auseinandersetzungen führen müssen. Keiner redet Ihnen rein, wenn es um die Praxisumbau geht, Sie eine BAG gründen oder an einen Nachfolger übergeben möchten. Andererseits besteht in manchen Gegenden das Problem der Unveräußerbarkeit von Zahnarztpraxen. Kann diese nicht veräußert werden, stellt sich die Frage: Wie kann dann die Praxisimmobilie verwertet werden? Ist ein INVESTIEREN IN BETONGOLD Teil 1: Die vermietete Immobilie, zm 18/2024, S. 42 Teil 2: Die eigengenutzte Wohnimmobilie, zm 20/2024, S. 26 Teil 3: Die eigengenutzte Praxisimmobilie Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat

PRAXIS | 23 vernünftiger Verkauf der Immobilie möglich? Kann sie zu Wohnzwecken umgebaut und dann verkauft oder vermietet werden? Bei einer eigenen Praxisimmobilie ist die Vermietung der Räume an den Nachfolger hinsichtlich der Mieteinnahmen meist genauso wichtig wie der Kaufpreis der Praxis. In unserem Beispiel machen wir folgende Annahmen: „ Betrachtungszeitraum: 35 Jahre „ angenommene Inflation: 2,5 Prozent p. a. „ 160m² Fläche plus fünf Stellplätze in Bayern „ Kaufpreis: 1 Million Euro plus 5,5 Prozent Nebenkosten (am Beispiel Bayern) Gesamtaufwand: 1.055.000 Euro „ Zinsen: 4 Prozent für 20 Jahre fest Summe: 42.200 Euro p. a. „ Miete (kalt): 15 Euro/m2 fünf Stellplätze á 40 Euro (Monat): 2.400 Euro p. a. Gesamtmiete: 31.200 Euro p. a. „ Reparaturen (geschätzt): zu Beginn 3.000 Euro p. a., im 35. Jahr nach Inflation 7.120 Euro – im Durchschnitt also 5.060Euro „ Die laufenden Nebenkosten sind beim Kauf und bei der Miete annähernd gleich. „ Die Abschreibung des Gebäudes erfolgt auf 33 Jahre = 3 Prozent vom Gebäudewert, dieser wurde mit 90 Prozent der Investitionssumme angenommen. Auf den nicht abschreibungsfähigen Grund- und Boden entfallen 10 Prozent. Wenn Sie die nachfolgenden Zahlen hinsichtlich Kauf oder Miete vergleichen, wird Ihnen auffallen, dass beim Kauf der Zinsaufwand und die Reparaturen zunächst höher sind als die Mietzahlungen. Dieser Nachteil beim Kauf wird aber durch die Steuerersparnis auf die Abschreibung kompensiert. Außerdem ist später durch die Inflation die Miete höher als die Zinsen und Reparaturen. Wir haben deshalb darauf verzichtet Zinsvor- oder -nachteile beim jeweiligen Modell darzustellen. Letztlich sind das keine Beträge, die die eine oder andere Lösung in Frage stellen würden. Miete Wenn Sie mieten, entstehen in unserem Beispiel in den 35 Jahren 1.032.000 Euro Kosten netto (Tab. 1). zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1893) MIETE Miete p. a. im ersten Jahr 31.200€ im35. Jahr nach Inflation 74.044€ Durchschnittlich 52.622€ x 35 Jahre 1.842 T€ Steuerersparnis hieraus 42 % plus Solidaritätszuschlag –> 44 % −810 T€ Nettoaufwand 1.032 T€ Tab. 1 Meisterlabore! Lokale Partner für höchste Qualität! Für Sie und Ihre Patienten zählt jedes Detail. Die QS-Dental geprüften zahntechnischen Meisterlabore stehen Ihnen als fachlich versierte und lokale Partner für Ihre Praxis immer kompetent zur Seite. Gerade in diesen Zeiten schenken Sie sich und Ihren Patienten noch mehr Sicherheit und Qualität! Geprüfte Meisterlabore arbeiten mit einem speziell auf die Branche abgestimmtenQualitätssicherungskonzept, das die Qualität steigert und mehr Sicherheit bietet. Sie können sich hier in jedem Detail stets bester Ergebnisse sicher sein – zum Wohle aller Ihrer Patienten. Noch ohne QS-Labor? Gehen Sie auf Nummer sicher. Sie wollen ein QS -Labor in Ihrer Nähe kennenlernen? Prima. Dann informieren Sie sich unter: www.qs-dental.de Zahntechniker besuchen die IDS2025. Besuchen Sie dort auch uns - die AMZ Allianz für meisterliche Zahntechnik! Köln• 25. bis 29.März 2025 QSDental geprüft AusVerantwortungfür Qualität &Sicherheit ®

24 | PRAXIS Kauf Einkommensteuerliche Rahmenbedingungen beimKauf „ Erwerb der Immobilie durch den Praxisbetreiber: Wenn der Praxisbetreiber seine Praxisimmobilie selbst erwirbt, wird diese steuerliches Betriebsvermögen. Das ist zunächst unerheblich. Wenn aber eines Tages die Praxis verkauft oder aufgegeben wird, ist die Immobilie in das steuerliche Privatvermögen zu überführen. Hierbei müssen die „stillen Reserven“ versteuert werden. Als stille Reserven bezeichnet man den Unterschied zwischen dem Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt der Praxisabgabe und der dann noch vorhandenen Restbuchwerte. Da eine Praxisimmobilie hinsichtlich des Gebäudeanteils in der Regel auf 33 Jahre abgeschrieben wird und für die nachfolgende Betrachtung ein Zeitraum von 35 Jahren gewählt wurde, beträgt der Restbuchwert für den Gebäudeanteil 0 Euro. Lediglich die Anschaffungskosten für den Grund- und Bodenanteil sind noch als Restbuchwert vorhanden, da dieser nicht abgeschrieben werden darf. Die Besteuerung dieser stillen Reserven kann nach derzeitiger Rechtslage mit dem ermäßigten Einkommensteuersatz erfolgen, wenn der Praxisbetreiber zu diesem Zeitpunkt das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist. Dieser ermäßigte Steuersatz beträgt 56 Prozent des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes im Jahr der Praxisveräußerung. Das sind meist rund 25 Prozent. Dem Nachteil der Besteuerung der stillen Reserven mit dem ermäßigten Steuersatz steht aber entgegen, dass die Zinsen und die Abschreibung gleich von Beginn an zum vollen Steuersatz geltend gemacht werden können. Die ermäßigte Besteuerung der stillen Reserven erfolgt dagegen erst viel später bei der Praxisabgabe. Falls der Praxisinhaber die Immobilie nicht an seinen Nachfolger verkauft, sondern vermietet kommt als Vorteil noch hinzu, dass in diesem Fall bei den Einkünften aus der Vermietung eine neue Abschreibung geltend gemacht werden kann, nämlich auf den Entnahmewert, soweit er auf den Gebäudeteil entfällt. Auch diese Abschreibung wirkt sich mit dem vollen Steuersatz aus, während die Entnahme vorher ermäßigt besteuert wurde. „ GmbH &Co. KG als Mittel zurVermeidung dieser Besteuerung? Manche „innovativen“ Steuerberater empfehlen, die Praxisimmobilie in einer eigens hierfür gegründeten GmbH & Co. KG zu halten. Das hat zwar den Vorteil, dass Sie bei der Abgabe der Praxis die stillen Reserven zunächst nicht versteuern müssen. Der große Nachteil ist aber, dass auch nach der Praxisabgabe, die durch die Inflation weiterhin entstehenden stillen Reserven steuerverhaftet sind. Die Erfahrung zeigt, dass irgendwann die Immobilie doch verkauft wird, zum Beispiel wenn sich die Erbengemeinschaft auflöst. Dann schlägt die Steuer umso heftiger zu – zum einen durch die weiter gestiegenen stillen Reserven, zum anderen dadurch, dass der ermäßigte Steuersatz dann meist nicht zum Tragen kommt. Außerdem entstehen für die Errichtung und insbesondere für die laufende Erstellung von Buchhaltung, Bilanzen und Steuererklärungen sowohl für die KG als auch für die GmbH hohe Kosten. Diese bewegen sich meist zwischen 5.000 Euro bis 8.000 Euro pro Jahr. Das wären auf zum Beispiel 60 Jahre gerechnet schon vor Berücksichtigung der Inflation circa 390.000 Euro. Ein absurd hoher Aufwand. Deshalb ist aus unserer zm114 Nr. 22, 16.11.2024, (1894) VERGLEICH KAUF/MIETE Nettoaufwand bei Miete 1.032 T€ Nettoüberschuss bei Kauf 243 T€ Nettovorteil durch Kauf 1.275 T€ Tab. 4 VERKAUF ZEITGLEICH MIT ABGABE DER PRAXIS Beispiel: Kosten für 35 Jahre Verkehrswert der Immobilie durch die Inflation nach 35 Jahren ausgehend von 1 Mio. € 2.373 T€ 2.373 T€ Restbuchwert Grund- und Boden 10% von 1.055 T€ −106 T€ Ermäßigte Steuer hierauf 25% 2.267 T€ −567 T€ Ursprüngliche Investition −1.055 T€ Nettogewinn aus Verkauf 751 T€ Laufender Aufwand netto (s. Tab.2) −508 T€ Nettoüberschuss durch Kauf, Nutzung und Verkauf der Immobilie 243 T€ Tab. 3 KAUF DURCH DEN PRAXISBETREIBER Beispiel: Kosten für 35 Jahre Zinsen 42,2 T€p. a. 1.477 T€ Reparaturen unter Berücksichtigung der Inflation 177 T€ 1.654 T€ 1.654 T€ Steuerliche Abschreibung 90%von 1.050 T€ 950 T€ Steuerlicher Gesamtaufwand 2.604 T€ Steuerersparnis hieraus 42 % plus Solidaritätszuschlag –> 44 % −1.146 T€ Nettoaufwand 508 T€ Tab. 2

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