TITEL | 37 Zusammenfassend sei festzuhalten, „dass weder ein tatsächlicher Bedarf noch eine Legitimation des Landesgesetzgebers in Nordrhein-Westfalen zur Integration eines Bachelorgrads in die Studiengänge der Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin besteht. Darüber hinaus sehen wir erhebliche Gefahren für die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung“. Dieser Abschluss hat keine Zukunft Auf Bundesebene stellten sich die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Bundesapothekerkammer mit einer gemeinsamen Erklärung geschlossen hinter ihre Landesverbände. Die Bachelorgrade seien zudem nicht geeignet, um – wie in der Begründung angegeben – ein konsekutives Masterstudium, etwa Gesundheitsmanagement oder Public Health, anzuschließen. „Ein Hochschulgrad, der an das bloße Nichtbestehen eines Prüfungsabschnitts im apothekerlichen und zahnärztlichen Studium sowie das bloße Ablegen einer Prüfung im ärztlichen Bereich anknüpft, kann aufgrund des fehlenden tatsächlichen Qualifikationsnachweises nicht mit dem erfolgreichen Abschluss eines herkömmlichen Bachelor-Studiums als Einstiegsqualifikation für ein Masterstudium gleichgestellt werden“, halten die drei Standesorganisationen fest. Mit Blick auf die europaweite Anerkennung von Berufsqualifikationen im Rahmen der Berufsqualifikationsrichtlinie 2005/36/EG müsse man die Auswirkungen prüfen. Die Führung der Zahnärzteschaft – BZÄK und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – unterstützte die Forderung ebenfalls vorbehaltlos. Auch die Wissenschaft – die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK), die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), der Arbeitskreis für die Weiterentwicklung der Lehre in der Zahnmedizin (AKWLZ) und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie die BZÄK – hat sich an die Landesregierung gewandt. Sie kritisiert die geplante Regelung als „Fehlanreiz“ und empfiehlt dringend, den Absatz 1c völlig zu streichen. Die Durchfallquoten in der Abschlussprüfung Z3 würden im ersten Versuch nur in Ausnahmefällen 5 Prozent überschreiten und die Anzahl derjenigen, die abschließend die Zahnärztliche Prüfung nach Wiederholung nicht schaffen, sei bisher auf Einzelfälle begrenzt. „Es steht nicht zu erwarten, dass sich an dieser Situation in Zukunft grundsätzlich etwas ändern wird“, heißt es in dem Schreiben vom 18. Dezember. In der Begründung verweisen die Verbände auch auf den ungeklärten Status des Bachelor-Abschlusses: „Wir sehen gegenwärtig keine relevanten beruflichen Perspektiven für diesen Bachelor. Selbst wenn sie anschließend ein postgraduales Masterstudium in der Zahnmedizin absolvieren, so muss dabei berücksichtigt werden, dass sich diese postgradualen Masterstudiengänge inhaltlich an Zahnärztinnen und Zahnärzte richten und das vermittelte Wissen ohne Approbation nicht umgesetzt werden kann.“ Mitte Januar ging es in die nächste Runde: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) schaltete sich ein – und versprach, das Problem zu lösen und den Bachelor zu kippen. Hauptsache eine schöne Statistik? In der Zahnarztpraxis steht ein Bachelor übrigens auf einer Ebene mit Ungelernten, da er keine Zahnheilkunde ausüben darf. Mehr noch: Ihm ist generell untersagt, am Patienten zu arbeiten. Das verbietet das Zahnheilkundegesetz. Bereits der erste Paragraf, Absatz 1, besagt unumstößlich: „Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes die Zahnheilkunde dauernd ausüben will, bedarf einer Approbation als Zahnarzt nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Approbation berechtigt zur Führung der Bezeichnung als ‚Zahnarzt‘ oder ‚Zahnärztin‘.“ Wieso also dieses Gesetz? Die große Mehrheit stellt sich dagegen, es bringt nichts, im Gegenteil, und niemand hat etwas davon. Oder? Moment: Wenn auch die Studierenden, die die Prüfung vergeigen, einen Abschluss kriegen, sinkt die Durchfallquote. Und die Quote der Absolventen geht nach oben. Und fertig ist die geschönte Statistik. Aber stopp: Welcher vernünftige Mensch würde so denken? ck zm115 Nr. 03, 01.02.2025, (139) „Es ist nicht ersichtlich, wie Personen mit einem solchen Bachelorabschluss perspektivisch Kompetenzen in der Heilkunde, Pharmazie oder Zahnheilkunde zugesprochen werden könnten, ohne die qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu gefährden. Denn sie haben mit dem Erhalt des Bachelorgrads gerade nachgewiesen, dass sie keine ausreichenden Befähigungen besitzen.“ Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein Foto: fotomek – stock.adobe.com
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