zm116 Nr. 05, 01.03.2026, (302) 20 | POLITIK nach der Geburt habe ich bereits wieder erste Termine wahrgenommen. Wie ich das mit Kind organisieren kann, hat keine Rolle gespielt. Und allein unter Männern scheut man sich auch, solche Themen überhaupt anzusprechen. Hat die 2023 eingeführte Frauenquote die Situation verbessert? Was halten Sie von der Quote? Aktuell brauchen wir die Frauenquote, um Frauen in Führung zu bringen. Ohne sie hätten wir nicht deutlich mehr Frauen in der Standespolitik, da ansonsten der Druck fehlen würde, etwas zu verändern. Die Quote sieht vor, dass in einem Vorstand mit drei Mitgliedern mindestens eine Frau vertreten sein muss. Durch die Quote werden Besetzungsverfahren transparent. Es wird transparent, welche Qualifikation Bewerber haben. Da es sehr viele hochqualifizierte Frauen gibt, ist die Quote – lassen Sie es mich einmal so sagen – zur Bedrohung für weniger qualifizierte Männer geworden. Vor Einführung der Quote wurden Wahlen noch vorgezogen, um Frauen in den Vorständen zu verhindern. Genügen die Regelungen zur Frauenquote? Die Quote gilt nur für die KZVen, nicht für die Kammern. Wir brauchen sie aber für alle Körperschaften, auch die Kammern. Ziel muss die Parität sein; Frauen müssen an Entscheidungen paritätisch beteiligt sein. In einem sechsköpfigen Vorstand sollten drei Frauen vertreten sein. Warum ist es wichtig, dass sich mehr Frauen in der Standespolitik und in Führungspositionen engagieren? Damit frauenspezifische Themen und Probleme Gehör finden. Damit Frauen auch ihre Perspektive einbringen können – das schließt die männliche Perspektive aber nicht aus. Um die Rahmenbedingungen zu verbessern und zu erreichen, dass Frauen mehr an der Versorgung teilnehmen. Nur dann können wir auf alle Patientengruppen gleichermaßen eingehen. Themen, die die Hälfte der Bevölkerung betreffen, müssen auf den Tisch kommen. Das ist auch für die Zahnarztpraxen wichtig. Um welche Themen handelt es sich? Können Sie Beispiele nennen? Zum einen geht es um spezifische Themen, die freiberuflich tätige Zahnärztinnen betreffen. Generell muss es einfacher werden, Familie und Beruf zu vereinbaren. Beispielsweise wäre es wichtig, dass niedergelassene Zahnärztinnen die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzen können. Zahnärztinnen, die gerade entbunden haben, sollten die Befreiung vom zahnärztlichen Notdienst beantragen können. Wir als Dentista setzen uns auch dafür ein, dass das Stillbeschäftigungsverbot von zwölf auf sechs Monate reduziert wird. Zum anderen geht es um eine genderbezogene Versorgung. Beispielsweise wird ein Herzinfarkt bei Frauen oft schlechter erkannt als bei Männern. Gesundheitsversorgung sollte aber für alle Geschlechter gleich gut sein. Frauengesundheit betrifft 50 Prozent der Bevölkerung, daher sollte diese gleichwertig im Fokus stehen. Müssen Frauen besser sein als Männer, um es in eine Führungsposition zu schaffen? Es ist ja meist gar nicht definiert, welche Qualifikation jemand in einer Spitzenposition haben muss. Frauen in Führung müssen die gleiche Qualifikation haben wie Männer. Wichtig ist nur, das Spiel, also die Strukturen zu verstehen. Das Problem ist eher, dass Frauen von anderen selten als Führungskraft gesehen werden. Männern wird es einfach zugeschrieben. Dabei können viele gar nicht führen. Was muss sich ändern, damit mehr Frauen in Führungspositionen kommen? Es braucht weibliche Vorbilder, eine familienfreundlichere Kultur und Netzwerke. Frauen sind nicht weniger ambitioniert als Männer, aber sie kennen die ungeschriebenen UMFRAGE DER APOBANK GENDER PAY GAP IST ZUM BERUFSSTART AM GRÖẞTEN Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) hat im vergangenen Jahr mehr als 300 angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte nach ihrem Gehalt und ihrer Arbeitszeit befragt. Dabei zeigte sich, dass mehr als zwei Drittel in der ambulanten zahnärztlichen Versorgung inzwischen am Umsatz beteiligt werden. Bei Angestellten mit Umsatzbeteiligung liegt laut der Erhebung zwar das Grundgehalt mit durchschnittlich 52.000 Euro pro Jahr unter dem durchschnittlichen Festgehalt in Höhe von 64.800 Euro. Inklusive der Beteiligung beläuft sich das Durchschnittsjahresbrutto dieser Gruppe aber auf 91.300 Euro – und fällt damit etwa 40 Prozent höher aus. Bei Angestellten, die ein Festgehalt beziehen, verdienen angestellte Zahnärztinnen noch immer weniger als ihre männlichen Kollegen, allerdings hat sich die Vergütung angenähert: In dieser Gruppe verringerte sich die Lohnlücke von 33 Prozent im Jahr 2021 auf neun Prozent im vergangenen Jahr. So erhalten angestellte Zahnärztinnen ein durchschnittliches Bruttojahresgehalt von 62.600 Euro, während ihre Kollegen im Schnitt 68.200 Euro verdienen. Bei einer variablen Vergütung und gleichzeitig geringer Berufserfahrung hat sich die geschlechtsspezifische Lohnlücke seit der letzten Befragung dagegen leicht vergrößert. Bei Zahnärztinnen und Zahnärzten, die umsatzabhängig bezahlt werden, liegt der durchschnittliche Gehaltsunterschied demnach bei 20 Prozent – ein Prozentpunkt mehr als 2021. Dafür gibt es laut apoBank mehrere Gründe: Männer vereinbaren häufiger einen höheren Anteil der Umsatzbeteiligung an der Gesamtvergütung (30 Prozent) und sind seltener an Umsatzschwellen gebunden. Zudem sind sie im Schnitt öfter operativ tätig – was zeitintensiver ist und besser vergütet wird. Die Befragung ergab außerdem, dass der Gender Pay Gap zum Karrierestart mit rund 30 Prozent am ausgeprägtesten ist. Mit mehr als 14 Jahren Berufserfahrung schrumpft die Lohnlücke laut der Erhebung demnach deutlich auf noch vier Prozent. Befragt wurden 324 Zahnärztinnen und Zahnärzte – darunter Vorbereitungsassistenten, Zahnärzte und Fachzahnärzte – in Form einer zufallsbasierten Online-Umfrage im 1. Halbjahr 2025. Die Befragung wurde von DocCheck Research (Köln) durchgeführt, die Stichprobe dafür aus dem DocCheck Panel sowie dem Panel der apoBank und mit Unterstützung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte gewonnen. Die Stichprobe erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität.
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