Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

PRAXIS | 51 In der Praxis zeige sich immer wieder, dass nicht fehlendes Vermögen das Problem ist, sondern fehlende Liquidität im entscheidenden Moment. Eine wirtschaftlich gesunde Praxis könne in eine Schieflage geraten, wenn kurzfristig keine Mittel verfügbar sind, um laufende Verpflichtungen zu bedienen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Experte, die Notfallvorsorge um eine finanzielle Perspektive zu erweitern. Dazu gehören insbesondere: „ ausreichende Liquiditätsreserven oder kurzfristige Kreditlinien „ klare Zugriffsrechte auf Bankkonten „ aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) „ abgestimmte Prozesse mit Steuerberater und Bank „Am Ende ist Notfallvorsorge keine Frage des Ob, sondern des Wann – und die Qualität der Vorbereitung entscheidet darüber, ob eine Praxis in der Krise bestehen kann oder scheitert“, konstatiert der Rechtsanwalt und Steuerberater. Das Fazit für den persönlichen Krisenfall lautet: Je besser die Vorbereitung, desto größer bleibt die Handlungsfähigkeit. LL WELCHE VERSICHERUNG FÄNGT DEN BETREIBER AUF? Als bei Dr. K. im Dezember 2023 eine schwere Krebserkrankung diagnostiziert wurde, begab er sich unmittelbar in Therapie. Seine Praxis musste er aufgrund der Diagnose verkaufen. Das hat zum Glück relativ schnell und gut funktioniert, wobei der Kaufpreis aufgrund der Situation nicht besonders hoch angesetzt wurde. Der Verkauf konnte bereits mit Datum des 1. Aprils 2024 realisiert werden und Dr. K. hatte eine Sorge weniger. Ein Stillstand der Praxis hingegen kann schnell zu erheblichem Wertverlust führen. Seit Dezember 2023 bezieht Dr. K. nach Ablauf der Karenzzeit sein Krankentagegeld, war damit finanziell abgesichert und konnte sich auf die Genesung konzentrieren. Er überstand die Therapie erfolgreich und gilt als genesen, ist nun aber zu 100 Prozent schwerbehindert. In dieser Zeit begleiteten ihn die Berater seiner Versicherungen eng. Gemeinsam stimmte man sich ab, wann er den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen sollte. „Ich habe ihm geraten, die Antragsstellung so weit wie möglich hinauszuzögern, da das Krankentagegeld wesentlich höher war. Die Versicherung hat auch bis September 2025 gezahlt, also 21 Monate. Dann haben wir den Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente gestellt, und auch diese wurde nach der Prüfung gewährt, so dass Herr Dr. K. nun bis zum 67. Lebensjahr eine BU-Rente bekommt. Der Versicherer hat rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit geleistet und die bis dahin gezahlten Beiträge ebenfalls zurückbezahlt“, erklärt Ralf Seidenstücker, unabhängiger Versicherungsberater aus Bonn und seit 20 Jahren Geschäftsführer der Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH. Der Fall zeige eindrucksvoll, dass Dr. K. zumindest finanziell nicht in ein Loch gefallen ist. Es hätte bei einer falschen Absicherung auch völlig anders ausgehen können. Denn in den Musterbedingungen der Krankentagegeldversicherer steht, dass Krankentagegeld zurückzuzahlen ist, wenn im Nachgang eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, erklärt der Versicherungsexperte. „Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen im Markt, die davon abweichen. Insofern ist es von größter Wichtigkeit, die unterschiedlichen Versicherungslösungen aufeinander abzustimmen, damit dieser Fall nicht eintritt“. So hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth beispielsweise bereits 2011 entschieden, dass Krankentagegeld zurückgezahlt werden muss, wenn eine Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend bewilligt wurde. Da bei vielen Versicherten das monatliche Krankentagegeld deutlich höher ist als die Berufsunfähigkeitsrente, kann es zu hohen Rückforderungen kommen. In diesem Fall waren es gut 50.000 Euro, die zurückgezahlt werden mussten. Das Krankentagegeld als tragende Säule bei Ausfall „In der Praxis versichern wir Krankentagegelder von teilweise mehr als 1.000 Euro pro Tag, da bei guten Versicherern nicht nur das Nettoeinkommen, sondern auch Praxiskosten darüber versichert werden können. Wir reden also über 30.000 Euro pro Monat!„, erläutert Seidenstücker. Damit sei die Absicherung des Krankentagegeldes in der Regel sehr viel höher als eine BU-Rente. “Die meisten Absicherungen liegen bei rund 5.000 Euro pro Monat. Bei längerer Krankheit ist das Rückforderungspotenzial immens hoch und kann schnell sechsstellige Beträge erreichen. Für mich ist das Krankentagegeld die beste Form der Absicherung, da die Leistung auch relativ einfach gewährt wird. In der Regel reicht die Krankschreibung aus“, fasst der Experte zusammen. Die Praxisausfallversicherung leistet genauso wie ein Krankentagegeld, ist aber in der Beantragung der Leistung viel komplizierter. „Das Krankentagegeld ist daher der ,Königsweg‘. Auch beim Krankentagegeld kann man nach überstandener Krankheit wieder in der eigenen Praxis arbeiten. Das geht sogar bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn eine Genesung erfolgt ist“, erklärt der Experte. Um sich im Dschungel des Versicherungsmarkts mit verschiedenen Tarifen und viel Kleingedrucktem zurechtzufinden, ist eine unabhängige Beratung grundsätzlich sinnvoll. Bevor sich die Wahl einer falschen Versicherung im Schadensfall bitter offenbart – mit teuren Folgen für den Versicherten. „Dabei geht es darum, Risiken zu erkennen, ihre Wahrscheinlichkeit abzuschätzen und im Anschluss einen passgenauen Versicherungsschutz auszuwählen. Und das, ohne überflüssige Klauseln, und der sich idealerweise an veränderte Lebensumstände anpassen lässt“, so Seidenstücker. Ralf Seidenstücker ist Geschäftsführer der Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH sowie der nucleus Finanz- und Versicherungsmakler GmbH. Foto: Frank Alexander Ruemmele zm116 Nr. 08, 16.04.2026, (621)

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