zm116 Nr. 08, 16.04.2026, (624) 54 | POLITIK Für die Reform wurde Niedersachsen in acht neue Bereitschaftsdienstsektoren aufgeteilt. Der Fahrdienst rückt von insgesamt 15 regionalen Dienststellen aus. Während einer Schicht sind 24 Gesundheitsfachkräfte und zwölf Ärztinnen und Ärzte der Johanniter im Einsatz. Vor der Reform waren es 86 Ärztinnen und Ärzte in 75 Bereitschaftsdienstbereichen. Die Patienten sind meistens sehr zufrieden Aus Sicht der Berufsorganisation läuft der Bereitschaftsdienst nach der Umstellung sehr gut. „Bei den Planungen hatten wir kalkuliert, dass wir 50 Prozent der Anrufer telemedizinisch abschließend versorgen können. Tatsächlich konnten wir – Stand Februar 2026 – 83 Prozent der Anrufer ohne Fahrdienstalarmierung versorgen“, teilt ein KVN-Sprecher auf Anfrage mit. Im Schwerpunkt gehe es bei der Telemedizin um ärztliche Beratung. In 14 Prozent der Fälle sei zusätzlich ein E-Rezept und in 1,74 Prozent der Fälle eine elektronische Krankschreibung ausgestellt worden. In 17 Prozent der Fälle kam der Fahrdienst der Johanniter für einen Hausbesuch zum Einsatz. „Die Patientenzufriedenheit, die wir abfragen, liegt durchschnittlich bei über vier von fünf Punkten“, fügt der Ärztesprecher hinzu. Die Telekonsultation über TeleClinic erfolgt ausschließlich durch in Niedersachsen tätige Ärztinnen und Ärzte, betont die KVN. Wer an einer Mitarbeit im Bereitschaftsdienst interessiert sei, könne sich bei TeleClinic registrieren. So ermögliche KVN.akut es Ärztinnen und Ärzten, telemedizinische Behandlungen flexibel in den eigenen Alltag zu integrieren. „Wer teilnehmen will, kann sich jederzeit einloggen – ganz ohne feste Schichten oder eine vorgeschriebene Zahl an Fällen“, so der Sprecher. Bisher haben sich laut KVN rund 100 Ärztinnen und Ärzte registriert. Aktuell reiche das aus, um die telemedizinischen Konsultationen zu bestreiten, teilt die KVN mit. Im August 2025 seien im Tagesschnitt 24 KVN-Mitglieder auf der Plattform aktiv gewesen, der Höchstwert habe bei 57 gelegen. Die KV Bayern hatte im Jahr 2022 gegen das Unternehmen TeleClinic vor dem Sozialgericht München geklagt. Im April 2025 untersagte das Gericht dem Unternehmen dann unter anderem, Patientinnen und Patienten zur Registrierung zu verpflichten oder eine eigene Patientenakte über sie anzulegen. TeleClinic wurde zudem verpflichtet, die freie Arztwahl zu gewährleisten. Das Unternehmen darf von teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten kein Nutzungsentgelt erheben, das allein auf den abgerechneten vertragsärztlichen Leistungen basiert, und es darf keine Abrechnungsziffern speichern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen TeleClinic gibt es keine Bedenken „Die erstrittenen Unterlassungsansprüche der KV Bayern sind auf unsere Zusammenarbeit mit der TeleClinic nicht übertragbar“, kommentiert der Sprecher der KVN die Geschehnisse. So agiere die TeleClinic in Niedersachsen nicht in Konkurrenz zum Sicherstellungsauftrag der KVN und biete keine eigenen telemedizinischen Leistungen an. Vielmehr stelle sie den freiwillig am telemedizinischen Bereitschaftsdienst teilnehmenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzten – im Auftrag der KVN – die nötige telemedizinische Infrastruktur zur Verfügung. Mit dem Plattformbetreiber sei allerdings vertraglich vereinbart, dass die telemedizinische Behandlung innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens erfolgen müsse und die TeleClinic, sollten nicht genügend KVN-Mitglieder online sein, selbst Ärztinnen und Ärzte stellen müsse. In Niedersachsen bestehe auch nicht das Problem, dass die TeleClinic für die einzelnen Ärztinnen und Ärzte abrechnet oder in unzulässiger Weise Abrechnungsdaten erhebe und speichert. „Auf die in der PVS beziehungsweise der Arztdokumentation gespeicherten Daten über Patientinnen und Patienten hat die TeleClinic keinen Zugriff“, stellt der Sprecher klar. „Das reine Zurverfügungstellen der technischen Plattform durch die TeleClinic in Niedersachsen schließt auch das nach Ansicht des Sozialgerichts München unzulässige Anlegen einer digitalen Patientenakte aus.“ Ihre Reform des Bereitschaftsdienstes kann sich die KVN sehr gut als Blaupause für Teile der Notfallreform vorstellen, die zurzeit auf Bundesebene in Arbeit ist. „Auch der Ausbau der 116117 und der Telemedizin könnte für die Terminplanungen innerhalb eines wie auch immer gearteten Primärarztsystems hilfreich sein, besonders im Hinblick auf eine Ersteinschätzung der Patientinnen und Patienten“, heißt es aus der KVN. sth „Wir hatten ursprünglich kalkuliert, dass wir 50 Prozent der Fälle telemedizinisch abschließend versorgen können. Aktuell gelingt uns das in 83 Prozent der Fälle.“ Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Foto: Rido - stock.adobe.com
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