Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

POLITIK | 69 dienen, insbesondere hauswirtschaftliche, logistische, administrative oder technische Aufgaben, nicht im Pflegebudget zu berücksichtigen sind. Protokollnotiz: Um vor der entscheidenden Bundesratssitzung am 27. März einen Kompromiss mit den Ländern zu finden, gab die Bundesregierung eine Protokollerklärung ab, in der sie die „Absicht bekräftigt“, die Auswirkungen der KHAG-Regelungen zu den Personaluntergrenzen als Qualitätskriterium regelmäßig in Abstimmung mit den Ländern zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch die Vorhaltevergütung solle kontinuierlich evaluiert werden. Hier hatten die Länder kontinuierlich große Bedenken geäußert. Warken verteidigt die Reform „Die Anpassungen geben den Ländern und den Krankenhäusern Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung und einem soliden Fundament für die Finanzierung des Transformationsprozesses“, sagte Warken anlässlich der KHAG-Verabschiedung im Bundestag am 6. März. Insbesondere bliebe den Krankenkassen und Krankenhäusern nun ausreichend Zeit für bauliche Veränderungen. Das Ziel, Kapazitäten zu bündeln und mehr Spezialisierung zu erreichen, ist nach Warkens Einschätzung nicht gefährdet. Die Grünen widersprechen Zum KHVVG hatten die damals mitregierenden Grünen maßgeblich beigetragen. Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Partei, zeigte sich enttäuscht und bezeichnete das KHAG bei der Abstimmung im Bundestag als die faktische Rückabwicklung des KHVVG. „Leistungsgruppen können bis zu sechs Jahre vergeben werden, ohne dass Qualitätskriterien erfüllt werden, Mindestvorhaltezahlen werden um Jahre verschoben, komplexe Eingriffe können in Zukunft wieder an Kliniken erbracht werden, die sie nur selten durchführen. Statt Strukturen endlich zu verändern, konservieren Sie sie“, warf Dahmen der Regierungvor. Kassen sind relativ zufrieden „Der Kompromiss nach langen und schwierigen Verhandlungen hat mehr Licht als Schatten”, sagte Stefanie StoffAhnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKVSpitzenverbandes. Negativ sei allerdings, dass das BMG den Forderungen der Länder so weit entgegengekommen sei. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, sagte, man sehe die Protokollerklärung der Bundesregierung kritisch. Die Pflegepersonaluntergrenzen seien entscheidend für die Versorgungsqualität und „sollten weiterhin ein Kriterium für die Gewährung von Leistungsgruppen bleiben“. Der Bundesrechnungshof mahnt Die Krankenhausversorgung unterliegt der Planungshoheit der Länder, betonte der Bundesrechnungshof bereits im Vorfeld der Abstimmungen in einer Stellungnahme zum KHAG: „Sie tragen damit Verantwortung für – seit Jahren bekannte – unwirtschaftliche Strukturen und fehlende Spezialisierung. Viele Krankenhäuser schreiben Verluste und kämpfen mit personellen Engpässen, während die Länder notwendige Investitionen nur unzureichend finanzieren. Solange die Länder ihrer Finanzierungsverantwortung nicht annähernd nachkommen, sieht der BWV keinerlei Raum für deren finanzielle Entlastung.“ Warum man auf der Stelle verharrt „Das KHAG nimmt Tempo aus der Reform“, bilanzierte der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen im „Deutschlandfunk“ nach der Verabschiedung des KHAG im Bundestag. Dazu hat aus seiner Sicht beigetragen, dass die Debatte über die Krankenhausreform in Deutschland sehr emotional geführt wurde. Das Krankenhaus vor Ort habe eine große Bedeutung für viele: „Der Landrat freut sich über Arbeitsplätze, der Taxifahrer und der Blumenladen freuen sich und auch die Bevölkerung, weil es ein Krankenhaus gleich um die Ecke gibt. Zu sagen, das Krankenhaus wird geschlossen, mobilisiert Widerstand. Deshalb haben wir in der Krankenhauslandschaft so eine Verharrungskraft: Obwohl fachlich klar ist, dass weniger und besser spezialisierte Krankenhäuser eine bessere Qualität in der Versorgung bringen und auch wirtschaftlicher arbeiten können, verhindern lokale Partikularinteressen, dass wir in dieser Richtung vorankommen.“ Ob es gelingen wird, das Krankenhausnetz zu verschlanken, werde man erst in der längeren Frist sehen. Rothgang ist pessimistisch: „Die Länder haben die Möglichkeit bekommen zu bremsen und werden davon Gebrauch machen.“ sth zm116 Nr. 08, 16.04.2026, (639) Defizitentwicklung deutscher Krankenhäuser 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 2019 32% 49% 51% 70% 2020 2021 2022 2023 2024 55% 75% Für die Roland Berger Krankenhausstudie werden jährlich Führungskräfte im deutschen Krankenhausmarkt befragt. Aus der aktuellen Ausgabe geht hervor, dass immer mehr Standorte in eine finanzielle Schieflage geraten. Sagten das 2019 noch 32 der Befragten für ihren Standort, waren es zuletzt 75 Prozent. Quelle: Roland Berger Krankenhausstudie 2025

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