Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 9

50 | POLITIK Zahnärzte als Berufssoldaten, die dann in der Regel bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres dienen. Warum benötigt die Bundeswehr eigene Zahnärztinnen und Zahnärzte? Die Soldaten haben Anspruch auf eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV) und sind daher verpflichtet, zu Truppenärzten und -zahnärzten zu gehen. Deutschland hat sich entschieden, die Streitkräfte vollumfänglich von einem eigenen Sanitätsdienst versorgen zu lassen. Dafür benötigt die Bundeswehr auch Zahnärzte, die fachlich und militärisch ausgebildet sind und für den Auftrag der Bundeswehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Fachbereich Zahnmedizin stellt die truppenzahnärztliche Versorgung der Streitkräfte im Inland sowie im Auslandseinsatz und im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung sicher. Bei der Behandlung von Soldatinnen und Soldaten sind dabei auch individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen. So gibt es zum Beispiel besondere Anforderungen an die militärzahnärztliche Begutachtung zum Beispiel von fliegerischem Personal bei der Luftwaffeoder seegehenden beziehungsweise spezialisierten Einheiten der Marine. Um die Versorgung im Einsatz oder Verteidigungsfall sicherstellen zu können, müssen SanOffz Zahnärzte nicht nur fachliche, sondern auch soldatische Fähigkeiten beherrschen. Nur so können sie ihren Auftrag unter den unterschiedlichsten Bedingungen erfüllen und den erforderlichen Beitrag für die Streitkräfte leisten. Aufgrund der weltpolitischen Veränderungen der letzten Jahre spielen Auslandseinsätze im Zusammenhang mit internationalem Krisenmanagement (IKM), wie in Afghanistan und Mali, nicht mehr die vorrangige Rolle. Seit Beginn des Ukrainekriegs liegt der Fokus jetzt primär auf der Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung. Es ist entscheidend, dass die Bundeswehr über genügend eigene Zahnärzte verfügt, um die Streitkräfte vollumfänglich zahnmedizinisch versorgen zu können. Denn gerade im Bündnisfall wäre ein Rückgriff auf Kapazitäten des deutschen Gesundheitssystems nicht mehr möglich. Haben auch andere NATO-Länder einen eigenen Fachbereich Zahnärzte? Unter allen NATO-Partnern verfügen nur die Vereinigten Staaten und die Bundeswehr über ausreichende autarke zahnärztliche Kapazitäten, um die eigenen Streitkräfte vollumfänglich zahnmedizinisch zu versorgen. Dies spielt im Rahmen der Bündnisverteidigung eine entscheidende Rolle, da ein Rückzm116 Nr. 09, 01.05.2026, (716) FAST ALLE SOLDATEN SIND AUS ZAHNÄRZTLICHER SICHT EINSATZFÄHIG Die Mundgesundheit in der Bundeswehr hat sich in den vergangenen Jahrzehnten analog zur gesamtdeutschen Mundgesundheit stark verbessert. Dies ist auf die insgesamt gute zahnärztliche Versorgung in Deutschland zurückzuführen. Bei der verpflichtenden jährlichen Begutachtung wird jedem Soldaten und jeder Soldatin eine Dental-Fitness-Class (DFC) zugeordnet. Die DFC-Klassifikation reicht von DFC 1 (einsatzbereit, kein Behandlungsbedarf und niedrige Wahrscheinlichkeit eines zahnärztlichen Notfalls innerhalb der nächsten zwölf Monate) bis DFC 4 (nicht einsatzbereit, unbekannter Gesundheitszustand). Das Ergebnis der aktuellen Erhebung: Insgesamt sind laut der Klassifikation über 92 Prozent des militärischen Personals aus zahnärztlicher Sicht einsatzfähig (DFC 1 und 2). Bei knapp der Hälfte (47 Prozent) aller Soldatinnen und Soldaten besteht demnach dennoch Behandlungsbedarf. Der Anteil der Soldaten in DFC 3 (nicht einsatzbereit, dringender Behandlungsbedarf und hohe Wahrscheinlichkeit eines zahnärztlichen Notfalls innerhalb der nächsten zwölf Monate) lag im vergangenen Berichtsjahr bei nur knapp acht Prozent und ist weiter rückläufig.

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