50 | ZAHNMEDIZIN Gesicht. Grunderkrankungen, die Medikation und die Kooperationsfähigkeit können die klinische zahnärztliche Diagnostik erheblich beeinflussen und die Ergebnisbeurteilung typischer zahnärztlich-diagnostischer Verfahren verzerren beziehungsweise verfälschen (zum Beispiel Vitalitätsprobe oder Perkussionstest). Zur Orientierung in Bezug auf Art und Umfang der Behandlung hat sich ergänzend die Feststellung der „zahnmedizinischen funktionellen Kapazität“ bewährt [Nitschke und Hopfenmüller, 1996; Nitschke et al., 2023] (Tabellen 1 und 2). Die daraus abgeleiteten Belastbarkeitsstufen können hilfreich sein, im Gespräch mit Patienten, gesetzlichen Vertretern oder Angehörigen die Therapieoptionen abzuwägen. Die Klärung der zahnärztlichen Betreuung (Versorgungsdiagnose) sowie Fragen zur Durchführung der täglichen Mundhygiene (Nachsorgekompetenz) werden hier ebenfalls einbezogen. Funktionelle Beeinträchtigungen Durch eingeschränkte körperliche Funktionen wie eine Schwäche der Handkraft können das Putzen der Zähne oder das Reinigen einer vorhandenen Zahnprothese beeinträchtigt sein. Auch visuelle Beeinträchtigungen können zu Problemen bei der Mundpflege führen. Rund ein Drittel der Menschen mit Pflegebedarf ist nicht mehr in der Lage, die Pflege ihrer Zähne und der Zahnprothesen selber vorzunehmen und sind auf Hilfe von Angehörigen oder Pflegenden angewiesen [Nitschke und Micheelis, DMS V]. Daher ist es wichtig, die unterstützenden Personen (Angehörige, Pflegekräfte) in den Prozess der zahnmedizinischen Betreuung einzubeziehen. Eingeschränktes Sehen kann darüber hinaus die Mobilität beeinträchtigen, wenn es etwa gilt, eine zahnärztliche Praxis aufzusuchen oder auf dem Behandlungsstuhl Platz zu nehmen. Funktionell motorische Einschränkungen und Limitationen sowie kognitive Beeinträchtigungen können die Sitzposition im Behandlungsstuhl, die Kopfhaltung, die Kieferöffnung beziehungsweise die Kieferöffnungsweite, die Schluckfähigkeit et cetera beeinflussen. Die Mobilitätseinschränkungen können auch durch krankheitsbedingte übermäßige beziehungsweise unkontrollierte Bewegungen (Dyskinesien, zum Beispiel Zittern bei einer zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (812) KRITERIEN ZUR EINSCHÄTZUNG DES GERIATRISCHEN PATIENTEN Therapiefähigkeit Mundhygienefähigkeit Eigenverantwortlichkeit Behandlungsort Greiffähigkeit Erkennen von Problemen Transportfähigkeit in zahnärztliche Praxis Handkraft Willensäußerung Umsetzbarkeit in den Behandlungsstuhl Manuelle Geschicklichkeit bei der Durchführung der Mundhygiene Entscheidungsfähigkeit Lagerungseinschränkung Sehvermögen Besuchsverhalten Möglichkeit der Diagnostik Kompetenz zur Durchführung der häuslichen Mundhygiene Organisationsfähigkeit längere Mundöffnungsphasen Schwierigkeitsgrad der Reinigung der Mundhöhle Nachsorgekompetenz Risiko für allgemeinmedizinische Zwischenfälle Verstehen von Anweisungen und Ratschlägen Verantwortungsträger (Vollmacht, Patientenverfügung) Risiko für Medikamenteninteraktion Erhaltene Beratung und Anleitung umsetzen gerichtlich eingesetzter Betreuer (D)/Beistand (CH) Risiken im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung Nachsorgekompetenz Verständnis von Anweisungen/ Wiedergabe von Sachinhalten Fremdputzer Unterstützung bei der Durchführung und Überprüfung der Mundhygiene durch Dritte vorhanden Nachsorgekompetenz Fähigkeit und Möglichkeit, Mundhygieneprodukte einzukaufen bzw. zu bekommen manuelle Geschicklichkeit Adaptationsfähigkeit Tab. 1: Kriterien, die die individuelle Einschätzung des Patienten/Probanden beim oralgeriatrischen Assessment in den drei Parametern (Therapiefähigkeit, Mundhygienefähigkeit, Eigenverantwortlichkeit) mitbestimmen13,14 BEWERTUNG DER INDIVIDUELLEN BELASTBARKEIT Belastbarkeitsstufe (BS) Therapiefähigkeit Mundhygienefähigkeit Eigenverantwortlichkeit 1 normal normal normal 2 leicht reduziert leicht reduziert 3 stark reduziert stark reduziert reduziert 4 keine keine keine Tab. 2: Bewertung der individuellen Belastbarkeit im Rahmen der zahnmedizinischen funktionellen Kapazität auf Grundlage der Beurteilung der Parameter Therapiefähigkeit, Mundhygienefähigkeit und Eigenverantwortlichkeit13,14. Der am schlechtesten bewertete Parameter bestimmt die vergebene Belastbarkeitsstufe (BS).
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