ZAHNMEDIZIN | 51 Parkinsonerkrankung) charakterisiert sein. Mobilitätseinschränkungen haben eine hohe Relevanz in Bezug auf eine mögliche Behandlungsfähigkeit in der zahnärztlichen Praxis. Der Unterstützungsbedarf bei der Fortbewegung ist daher im Vorfeld abzuklären. Es ist relevant, ob die Person mobil ist oder ob sie einen Rollator oder Rollstuhl benutzt. Damit entscheidet sich gegebenenfalls, ob die Praxis überhaupt aufgesucht werden kann. Besondere Sorgfalt beim Aufsuchen einer zahnärztlichen Praxis ist bei erhöhter Sturzgefahr geboten [Büscher et al., 2022], möglicherweise ist eine Begleitung erforderlich, oder stattdessen eine Behandlung im häuslichen Umfeld, wobei deren Organisation im Vorfeld sinnvoll ist. Ist die Person auf einen Rollstuhl beziehungsweise Pflegerollstuhl angewiesen, ist vor der Behandlung zudem zu prüfen, ob ein Umsetzen auf einen Behandlungsstuhl möglich oder erforderlich ist. Ist eine Behandlung nur liegend im Bett möglich, sind die Behandlungsoptionen dadurch definiert und möglicherweise limitiert. Kognitive und emotionale Beeinträchtigungen Kognitive Beeinträchtigungen, zum Beispiel demenzielle Erkrankungen, haben Einfluss auf die Mundgesundheit und die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen [Jokusch et al., 2021]. Maßnahmen zur Mundpflege können als übergriffig empfunden werden, besonders wenn in der Vergangenheit bereits negative Erfahrungen gemacht wurden [Zimmermann et al., 2014]. Physische und psychische Faktoren, vor allem kognitive Beeinträchtigungen, haben Einfluss auf die Kooperationsfähigkeit der Patienten. Eine mangelnde Kooperationsfähigkeit, zum Beispiel aufgrund einer demenziellen Erkrankung beziehungsweise kognitiven Einschränkung, führt dazu, dass im häuslichen oder im pflegerischen Alltag die Patienten die Maßnahmen zur Mundhygiene gegebenenfalls nicht selbst durchführen beziehungsweise diese bei Übernahme durch andere nicht in ihrer Notwendigkeit und Gefahrlosigkeit einschätzen können [DNQP, 2023; Manchery et al., 2020]. Es ist von zentraler Bedeutung, inwieweit alltägliche Mundpflegemaßnahmen, aber auch präventive und therapeutische zahnärztliche Maßnahmen durchgeführt werden können [DNQP, 2023]. Personen mit kognitiven zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (813) ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden. 2003–2008: Studium der Zahnmedizin und Approbation, Universität Leipzig 2009–2020: Zahnärztin und Oberärztin an der Klinik für Allgemein-, Behinderten- und Seniorenzahnmedizin am Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich, Schweiz 2021–2025: Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Universitären Forschungsschwerpunkt „Dynamik Gesunden Alterns“, Universität Zürich, Schweiz 2021–2025: Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde, Bereich Seniorenzahnmedizin, Universität Leipzig seit 2013: Spezialistin für Seniorenzahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin e.V. (DGAZ) seit 2018: Master of Science in Zahnärztlicher Prothetik der Universität Greifswald 2023: Habilitation und Venia legendi an der Universität Leipzig seit 04/2025: Univ.-Prof. für Zahnärztliche Prothetik und Seniorenzahnmedizin, Medizinische Hochschule Brandenburg (MHB) Prof. Dr. Julia Jockusch, M.Sc. Direktorin der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Seniorenzahnmedizin Medizinische Hochschule Brandenburg, Campus Brandenburg an der Havel Geschwister-Scholl-Str. 36, 14776 Brandenburg an der Havel Foto: privat KONSENSBASIERTE EMPFEHLUNG 4: (NEU/2026) Motorische und sensorische Beeinträchtigungen sollen in der zahnmedizinischen Betreuung frühzeitig berücksichtigt werden und in die Behandlungsplanung einfließen. Abstimmung: 15/1/1 (ja, nein, Enthaltung) – insg. 17 Stimmen Konsens Expertenkonsens Literatur: Nitschke und Micheelis 2016, Büscher et al. 2022 KONSENSBASIERTES STATEMENT 1: (NEU/2026) Bei der zahnmedizinischen Betreuung geriatrischer Patienten mit Unterstützungsbedarf sind nach deren Einwilligung Angehörige, Pflegende oder Betreuungspersonen in Unterweisungen (insb. Mundpflege) miteinzubeziehen. Abstimmung: 17/0/0 (ja, nein, Enthaltung) – insg. 17 Stimmen starker Konsens Expertenkonsens
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=