Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

52 | ZAHNMEDIZIN Beeinträchtigungen empfinden möglicherweise Angst vor oder bei zahnmedizinischen Maßnahmen, die es zu antizipieren und zu berücksichtigen gilt. Insbesondere Menschen mit Demenz können Angst vor Maßnahmen zur Mundpflege oder der zahnärztlichen Behandlung haben oder entwickeln. Möglicherweise kann die Situation nicht mehr eingeschätzt werden und es kann zu sogenanntem „herausfordernden Verhalten“ (beispielsweise abwehrendes Verhalten, Schreien) kommen, was die pflegerischen oder die zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen erschweren kann [DNQP, 2023]. Weiterhin kann bei älteren Patienten mit intellektuellen Beeinträchtigungen, die die verbalen Handlungsanweisungen kognitiv nicht oder nur eingeschränkt verstehen können sowie bei Patienten mit Schädigungen des zentralen Nervensystems (wie Schlaganfall, Zerebralparese), Patienten mit neurodegenerativen Erkrankungen (etwa Parkinson-Syndrom, Chorea Huntington, ALS) und auch bei älteren Patienten mit psychischen Erkrankungen (beispielsweise Zahnbehandlungsangst mit Krankheitswert) [AWMF, 2019] die zahnärztliche Diagnostik/Behandlung schwierig werden. Dies äußert sich zum Beispiel in motorischer Unruhe, mangelnder Geduld, der Verweigerung zur Mundöffnung oder gar der Abwehr der zahnärztlichen Maßnahmen mit übermäßigen beziehungsweise unkontrollierten Bewegungen. Hier können sowohl der Patient als auch mit diesen Personengruppen unerfahrene Behandler gefährdet werden. Logopädische, heilpädagogische und/ oder gerontopsychologische Maßnahmen, die begleitend zur alltäglichen pflegerischen Mundpflege durchgeführt werden, können sich bei einer reduzierten Kooperationsfähigkeit oder bei Ängstlichkeit positiv auf die zahnmedizinische Behandlung auswirken. Möglicherweise wird der Betroffenemit Maßnahmen rund um und im Mund vertrauter und empfindet diese gegebenenfalls nicht als übermäßig übergriffig. Es ist wichtig, dass die Behandlungssituation so stressfrei wie möglich gestaltet wird und damit die Angst der Patienten und die Gefahren während der Mundpflege und bei der zahnärztlichen Behandlung für die Patienten und das zahnärztliche Team minimiert werden [DNQP, 2023; Jablonski-Jaudon et al., 2016; Jablonski et al., 2011] (siehe auch Statement 2 der Leitlinie). Besonders belastende Beeinträchtigungen für die betroffenen Personen können im sozialen Umfeld durch Inkontinenz entstehen. Bei geriatrischen Patienten besteht die Möglichkeit, dass es zu einer inkontinenten Episode während der Zahnbehandlung kommt. Daher ist es sinnvoll, diesen Personen einen Toilettengang vor der Behandlung zu ermöglichen beziehungsweise eine angemessene Inkontinenzversorgung (durch begleitende Personen) zu prüfen, um schambesetzte Situationen zu vermeiden [Büscher et al., 2024]. Soziale Beeinträchtigungen Kommt es zu Veränderungen des Lebensorts betagter und hochbetagter Menschen, werden soziale Einflüsse besonders spürbar. Beispielhaft kann dies an der Situation der stationären Altenhilfe verdeutlicht werden. Durch einen Umzug aus der Häuslichkeit in eine stationäre Altenpflegeeinrichtung werden Handlungsspielräume der betroffenen Menschen stark verändert. Unabhängig davon, ob ein Einzug geplant oder ungeplant erfolgte, werden Entscheidungen durch die Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung beeinflusst. So wird beispielsweise das Medikamentenmanagement häufig durch Mitarbeitende der stationären Einrichtung übernommen, sobald eine Person dort einzieht [Stauffer et al., 2015]. Alte Menschen, die die Medikamenteneinnahme zuvor selbstständig geregelt haben, geben diese Aufgabe ab oder müssen diese aufgrund ihrer Allgemeinerkrankung und/oder Pflegebedürftigzm116 Nr. 10, 16.05.2026, (814) Dr. Elmar Ludwig niedergelassener Zahnarzt in einer Gemeinschaftspraxis in Ulm mit Kooperationsvertrag, Referent für Geriatrische Zahnmedizin der Landeszahnärztekammer BadenWürttemberg sowie stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Alterszahnmedizin der BZÄK Foto: Privat Prof. (apl) Dr. Cornelia Frese Universitätsklinikum Heidelberg, Klinik für Mund-, Zahnund Kieferkrankheiten, Poliklinik für Zahnerhaltungskunde Im Neuenheimer Feld 400, 69120 Heidelberg Foto: Universitätsklinikum Heidelberg KONSENSBASIERTE EMPFEHLUNG 5: (NEU/2026) Kognitive und emotionale Beeinträchtigungen sollten in die Behandlungsplanung mit entsprechenden zeitlichen Ressourcen und Absprachen zum stressreduzierenden Umgang einfließen. Abstimmung: 17/0/0 (ja, nein, Enthaltung) – insg. 17 Stimmen starker Konsens Expertenkonsens Literatur: Jockusch, J. et al. 2021; Zimmerman, S. et al. 2014; Manchery, N. et al. 2020 Prof. Dr. Ina Nitschke Universität Leipzig, Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde, Bereich Seniorenzahnmedizin Liebigstr. 12, 04103 Leipzig Foto: Anja Hahn

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