54 | ZAHNMEDIZIN Beim geriatrischen Patienten stellen Schmerzen, Schwellungen und Blutungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich sowie Prozesse mit Aspirationsgefahr absolute zahnärztliche Behandlungsindikationen dar. Grund hierfür ist, dass der subjektiv vom Patienten empfundene und der durch den Zahnarzt objektiv festgestellte Behandlungsbedarf oft voneinander entfernt liegen (sogenanntes oral-geriatrisches Paradoxon). Diese Differenzen sollen dem Patienten sowie seinem Unterstützungsumfeld durch den Zahnarzt erläutert werden. Der Zahnarzt soll unter Berücksichtigung des relativiert-objektiv festgestellten Behandlungsbedarfs einen Therapievorschlag erarbeiten. Dieser hat dabei alle Befunde, die durch Gebrechlichkeit oder Pflegebedürftigkeit begründet sind, miteinzubeziehen. Absolute und relative Indikationen Häufig stellt sich die Frage, ob zum Beispiel eine schon länger im Mund verbliebene Zahnwurzel oder ein Wurzelrest eine Behandlung – gegebenenfalls sogar unter Vollnarkose – mit den entsprechenden postoperativen Risiken rechtfertigen. Hier sind neben der reinen Risikobetrachtung – auch unter ethischen Gesichtspunkten – Kompromisse gegebenenfalls in Absprache mit dem Hausarzt und dem Betreuungsumfeld abzuwägen. So kann die Kauleistung mit verbliebenen Wurzelresten gegenüber einer zahnlosen Kiefersituation verbessert sein [Nitschke et al., 2017]. Zu den absoluten Indikationen für eine zahnärztliche Behandlung bei geriatrischen Patienten zählen Schmerzen, Schwellungen und Blutungen im Mund-, Kiefer- und GesichtsDie Behandlung in der Praxis ermöglicht den Einsatz der gesamten diagnostischen und therapeutischen Infrastruktur. Foto: Frank Kleinbach/Praxis Dr. E. Ludwig, Ulm zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (816) FALLBEISPIEL ZUM BEHANDLUNGSBEDARF Ein Patient und seine Angehörigen berichten, dass der vorhandene Zahnersatz passe und der Patient damit gut kauen könne. Hier zeigt sich in der Praxis oft das Phänomen des oral-geriatrischen Paradoxons [Nitschke et al., 2023], wonach Patienten ihre orale Gesundheit und Funktionsfähigkeit subjektiv überschätzen. Der theoretisch-objektive Behandlungsbedarf könnte in diesem Fall die Neuanfertigung einer Totalprothese sein, da die vorhandene, alte Prothese hinsichtlich der Passung aufgrund von Konchenatrophie und Gewichtsabnahme sowie durch stark abradierte Kauflächen bei einer abgesunkenen vertikalen Relation aus zahnärztlicher Sicht korrekturbedürftig ist. Werden aber nun individuelle Faktoren des Patienten einbezogen, wie zum Beispiel das Vorhandensein einer reduzierten kognitiven Funktion oder Demenz, so kann im relativierten-objektiven Behandlungsbedarf geschlussfolgert werden, dass eine Neuanfertigung nicht indiziert ist, da sich der Patient mit großer Wahrscheinlichkeit nicht an einen neuen Zahnersatz gewöhnen wird. Alternative Behandlungsmaßnahmen, etwa allein die Unterfütterung der bestehenden Prothese oder auch das Unterlassen einer Therapie, sind in Betracht zu ziehen. FORTBILDUNG ZUR LEITLINIE „ZAHNMEDIZINISCHE BETREUUNG GERIATRISCHER PATIENTEN“ – TEIL 2 Therapie bei alten Patienten Cornelia Frese, Julia Jockusch, Elmar Ludwig, Ina Nitschke Grundsätzlich sind alle zahnärztlichen Therapieoptionen bei geriatrischen Patienten genauso anzuwenden wie bei gesunden Erwachsenen. Dennoch bestehen eine Fülle von Besonderheiten in der Therapie – angefangen mit den Indikationen für eine Behandlung über die Patientenaufklärung und Therapiedurchführung bis hin zu Besonderheiten in der vertragszahnärztlichen Versorgung. KONSENSBASIERTES STATEMENT 8: (NEU/2026) Beim geriatrischen Patienten zählen Schmerzen, Schwellungen und Blutungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich sowie Prozesse mit Aspirationsgefahr zu absoluten zahnärztlichen Behandlungsindikationen. Abstimmung: 17/0/1 (ja, nein, Enthaltung) – insg. 18 Stimmen starker Konsens Expertenkonsens
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