ZAHNMEDIZIN | 55 bereich sowie Prozesse mit Aspirationsgefahr (zum Beispiel stark gelockerte Zähne, Kronen, Brücken). Dagegen zählen klinisch auffällige Befunde wie Wurzelreste, kariös zerstörte oder abgebrochene Zähne ohne Symptome (Schmerz, Schwellung, Blutung) zu den relativen Indikationen für eine zahnärztliche Behandlung. Diese Befunde bedürfen jedoch einer individuell angepassten engmaschigen Kontrolle (zirkuläre Visite). Bei Beeinträchtigungen der Nahrungsaufnahme aufgrund einer eingeschränkten Kaufunktion ist eine zahnärztliche Behandlung indiziert. Es liegt jedoch im Ermessen des Zahnarztes, ob eine prothetische Versorgung bei erwarteter eingeschränkter Adaptationsfähigkeit und geringer Kooperationsfähigkeit zu einer verbesserten Nahrungsaufnahme beitragen kann. Es ist interdisziplinär (zum Beispiel Logopädie, Ernährungsberatung, Geriatrie) zu klären, ob und wie – beispielsweise durch Kostanpassung – die Ernährungssituation ohne prothetische Neuversorgung verbessert werden kann. Gleiches gilt für phonetische und ästhetische Beeinträchtigungen. Das oral-geriatrische Paradoxon Unterschieden wird zwischen dem subjektiven, vom Patienten empfundenen und dem objektiven, vom Zahnarzt diagnostizierten Behandlungsbedarf. In der Seniorenzahnmedizin werden zudem der theoretisch-objektive beziehungsweise der relativierte-objektive Behandlungsbedarf differenziert. Beim theoretisch-objektiven Behandlungsbedarf werden die zahnärztlichen erhobenen Befunde in den Bedarf, wie bei jüngeren Erwachsenen üblich, einbezogen. Beim relativierten-objektiven Behandlungsbedarf werden alle Befunde, die durch Gebrechlichkeit oder Pflegebedürftigkeit begründet sind, relativierend einbezogen. Die Belastbarkeit eines Patienten aus einem zahnmedizinischen Blickwinkel fließt somit in die Festlegung des relativierten-objektiven Behandlungsbedarfs ein [Nitschke et al., 2023]. Gerade im Alter und bei Gebrechlichkeit werden mitunter stark fortgeschrittene Gebissdestruktionen vom Patienten im Vergleich zu anderen Herausforderungen, die es täglich vom Patienten zu bewältigen gilt, eher nachrangig und zum Teil auch weniger belastend empfunden. Die Schere zwischen objektiver und subjektiver Beurteilung eines Gesundheitszustands wird auch in der Beurteilung der Mundgesundheit sichtbar. Dieser Umstand ist bei der Befragung eines Patienten zum Zustand seiner Mundgesundheit zu berücksichtigen und durch die klinische Untersuchung zu validieren. Auch ist darauf hinzuweisen, dass andere Personen aus dem unterstützenden Umfeld, die zur Mundgesundheit des Patienten vom Zahnarzt befragt werden, häufig nur die subjektive Äußerung des Patienten wiedergeben. Wichtig ist hier, dass die Differenzen vom Zahnarzt angesprochen und erläutert werden. Nur so kann man sicherstellen, dass der Patient in den partizipativen Therapieentscheidungsprozess als gleichberechtigter Partner eingebunden wird, was die Voraussetzung für eine gute Adhärenz des Patienten und seines unterstützenden Umfelds ist (siehe auch Empfehlung 22 der Leitlinie). zm116 Nr. 10, 16.05.2026, (817) KONSENSBASIERTE EMPFEHLUNG 21: (NEU/2026) Der subjektiv vom Patienten empfundene und der durch den Zahnarzt objektiv festgestellte Behandlungsbedarf liegen oft voneinander entfernt (oral-geriatrisches Paradoxon). Diese Differenzen sollen dem Patienten sowie seinem Unterstützungsumfeld durch den Zahnarzt erläutert werden. Der Zahnarzt soll unter Einbeziehung des relativiert-objektiv festgestellten Behandlungsbedarfs einen Therapievorschlag erarbeiten. Abstimmung: 18/0/0 (ja, nein, Enthaltung) – insg. 18 Stimmen starker Konsens Expertenkonsens Literatur: Nitschke et al., 2023 2001–2006: Studium an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 2007: Promotion an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 2010: Spezialistin für Präventive und Restaurative Zahnheilkunde der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) 2015: Habilitation an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 2017: Außerplanmäßige Professur an der Ruprecht-KarlsUniversität Heidelberg 2017: Leiterin der Sektion für Präventive und Restaurative Zahnheilkunde und des Bereichs Kinder- und Jugendzahnheilkunde 2021: Leitende Oberärztin / Stellvertretende Ärztliche Direktorin der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde des Universitätsklinikums Heidelberg 2022: Spezialistin für Seniorenzahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) seit 2023: Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Präventivzahnmedizin (DGPZM) 2023: Millerpreis der DGZMK Prof. (apl) Dr. Cornelia Frese Universitätsklinikum Heidelberg, Klinik für Mund-, Zahnund Kieferkrankheiten, Poliklinik für Zahnerhaltungskunde Im Neuenheimer Feld 400, 69120 Heidelberg Foto: Universitätsklinikum Heidelberg ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.
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