64 | ZAHNMEDIZIN Ethik: paternalistisch –> informativ –> partizipativ Das traditionelle paternalistische Modell ist charakterisiert durch die Autorität und die alleinige Entscheidungssouveränität des Arztes. Der Arzt stellt die Diagnostik und entscheidet über die aus seiner Sicht beste Therapie. Dabei enthält er dem Patienten nicht notwendige Informationen vor. Ebenso findet ein Kommunikationsprozess statt, wenngleich dieser strukturiert wird durch die funktionalen Informationsinteressen des Arztes zum Zwecke einer optimierten Diagnose und Therapie. Nicht selten allerdings werden dem Patienten auch Informationen vorenthalten, vermeintlich zu seinem Besten, um nicht Skepsis oder Entscheidungskonflikte aufkommen zu lassen („therapeutisches Privileg“). Das informative Modell, auch „Konsumenten-Modell“ genannt, ist stark geprägt durch „kognitivistische“ Interpretationen der Patient-Arzt-Beziehung, die hier eine weitgehend affektneutrale Struktur des Informationsaustauschs unterstellen. Der Patient wird vom Arzt mit einer Vielzahl von Informationen versorgt, angefangen von Hypothesen über mögliche Krankheitshintergründe über diagnostische Erkenntnisse bis hin zu therapeutischen Alternativen samt deren Vor- und Nachteilen. Der Patient bleibt hier Souverän des Entscheidungsprozesses, indem er die ihm offerierten Informationen ordnet und in eine Entscheidung überführt. Persönliche Erfahrungen, Bedürfnisse oder auch Ängste von Patienten werden hier nicht geleugnet, aber doch aus der Patient-Arzt-Beziehung ausgeblendet. Dieses Eingehen auch auf emotionale und teilweise wenig rationale Momente im Rahmen des Krankheitserlebens und der Rekonvaleszenz wird hingegen im Modell der partizipativen Entscheidungsfindung explizit hervorgehoben. Darüber hinaus ist die Interaktionsrichtung in diesem Konzept zweigleisig, Arzt und Patient stellen Fragen und beantworten Fragen. Partizipative Entscheidungsfindung (PEF; Englisch shared decision-making, SDM) wird in der Medizin die Interaktion beziehungsweise Kommunikation zwischen Arzt und Patient genannt, die darauf zielt, zu einer von Patient und Arzt gemeinsam verantworteten Übereinkunft über eine angemessene medizinische Behandlung zu kommen. Zu den Kernelementen der partizipativen Entscheidungsfindung gehört unter anderem eine „partnerschaftliche Beziehung“ zwischen Patient und Arzt mit möglichst gleichem Informationsstand über Wahlmöglichkeiten bezüglich einer medizinischen Entscheidung. Dabei bringen Arzt und Patient ihre Entscheidungskriterien aktiv und gleichberechtigt in den Abwägungsund Entscheidungsprozess ein und übernehmen partnerschaftlich Verantwortung für die Entscheidung. Rechtlich gesehen hat der Patient in jedem Fall das Selbstbestimmungsrecht [Rummer und Scheibler, 2016]. Informed consent „Informed Consent" als Begriff, dessen Ursprung in der englischsprachigen, insbesondere US-amerikanischen Medizinethik zu finden ist, lässt sich am treffendsten mit „informierte Zustimmung“ übersetzen. In der Sache geht es um den gegenseitigen Austausch der im Verhältnis von Arzt zu Patient notwendigen Informationen sowie darum, das Einverständnis für eine Behandlung zu erhalten. Für die Mitteilung der entscheidungserheblichen Informationen an den Patienten ist der Arzt zuständig. Seine Aufgabe ist es, den Zustand „informed“ beim Patienten herzustellen. Nach der Aufklärung kann der Patient sich für oder gegen eine Behandlung sowie die Art und Weise derselben entscheiden. Der Begriff „consent“ kann mit den deutschen Begriffen Einwilligung, Zustimmung, Einverständnis oder Übereinstimmung übersetzt werden. Bei „informierter Zustimmung“ darf das Vorliegen der Informationen nicht allein auf die Zustimmungshandlung bezogen werden, die Informationen müssen beim Zustimmenden vorhanden sein. Außerdem bedeutet eine Positiventscheidung beziehungsweise eine Zustimmung nicht zwingend eine Entscheidung für einen bestimmten Eingriff. Vielmehr geht es um das zukünftige, gemeinsam abgestimmte Handeln und Agieren von Arzt und Patient und damit die Entscheidung darüber, ob ein Informed Consent darüber besteht, eine indizierte Maßnahme durchzuführen, bewusst zu unterlassen oder zu verschieben [AWMF, 2024]. Entscheidungsfindung auf Basis ethischer Prinzipien Die Prinzipienethik nach Beauchamp und Childress [Beauchamp und Childzm116 Nr. 10, 16.05.2026, (826) KONSENSBASIERTE EMPFEHLUNG 31: (NEU/2026) Bei der Einholung des „informed consent“ sollte das zukünftige, gemeinsam abgestimmte Handeln und Agieren von Zahnarzt und geriatrischem Patienten und damit die Entscheidung darüber, eine indizierte Maßnahme durchzuführen, bewusst zu unterlassen oder zu verschieben, handlungsweisend sein. Abstimmung: 18/0/0 (ja, nein, Enthaltung) – insg. 18 Stimmen starker Konsens Expertenkonsens Literatur: Rummer und Scheibler 2016; AWMF S2k-Leitlinie Einwilligung von Menschen mit Demenz in Medizinische Maßnahmen 2019 Abb. 2: Mundgesundheitsaufklärung im Rahmen einer Praxisanleiter-Einheit – hier wird die Handhabung einer Teleskopprothese demonstriert. Foto: Praxis Dr. E. Ludwig (Hintergrund KI-basiert modifiziert)
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