Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

POLITIK | 19 Regelungen zur Kieferorthopädie. Ein solcher Vorschlag ohne Rückkopplung mit der Zahnärzteschaft sei „grob fahrlässig“. Dabei könne Evidenz keine Rolle gespielt haben. Denn die Folge wären massive Versorgungsengpässe; ganze Existenzen von kieferorthopädisch tätigen Zahnarztpraxen würden aufs Spiel gesetzt. „Auch der Vorschlag eines Pauschalvergütungssystems in der KFO lässt einen evidenzbasierten Ansatz vermissen und greift in eine etablierte Vergütungsstruktur ein“, rügte Hendges. Und das, ohne belegen zu können, ob dadurch Einsparungen zustande kämen. Er erwarte, dass „die von uns gelieferten Daten und Fakten dazu führen, dass jetzt im parlamentarischen Verfahren entsprechende Änderungen im Gesetzentwurf vorgenommen werden“. Sorge: „Beim Thema KFO ist noch nicht aller Tage Abend“ Tino Sorge (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), warb um Verständnis für die mit dem Sparpaket geplanten Einsparungen. Im nächsten Jahr sei ein Defizit der GKV von 15 Milliarden Euro zu erwarten. Der Zusatzbeitrag habe sich seit 2022 nahezu verdoppelt. „Wenn wir nichts tun, haben wir 2030 ein Defizit von prognostiziert 40 Milliarden Euro“, sagte Sorge. Dann werde sich Arbeit durch gestiegene Lohnnebenkosten weiter verteuern. Daher könne die Bundesregierung bei den Sparmaßnahmen „keinen Bereich auslassen“. Beim Thema Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sei jedoch „noch nicht aller Tage Abend“, stellte Sorge klar. Im parlamentarischen Verfahren werde gegebenenfalls noch nachjustiert. „Die Bundesregierung hat nicht die Intention, im Rahmen von Strukturreformen die Versorgung, gerade im ländlichen Raum, kaputt zu machen.“ Dabei zeigte er sich offen für Vorschläge der Selbstverwaltung. Er sei bereits im Gespräch mit der KZV und der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt. „Wir müssen aber auch über den weißen Elefanten im Raum sprechen“, führte er aus: Das Problem der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern müsse gelöst werden. Er halte es nicht für sinnvoll, dass die gesetzlich Versicherten gesamtgesellschaftliche Leistungen alleine schultern müssen. Ermler: „Der Gesetzentwurf hat Schockwellen ausgelöst“ Scharfe Kritik am Entwurf des Sparpakets übte BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler. Mitte April habe die Zahnärzteschaft die Sechste Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) vorgestellt. Deren Ergebnisse hätten gezeigt, dass Prävention wirkt und dass Deutschland beim Thema Mundgesundheit im internationalen Vergleich auf Platz eins liegt. Eine Woche nach der Vorstellung der Studie habe das BMG dann den Referentenentwurf des Spargesetzes vorgelegt, gefolgt vom Regierungsentwurf. Beide Fassungen des Gesetzentwurfs hätten im Berufsstand „Schockwellen ausgelöst“, kritisierte Ermler. Sie warnte vor den Folgen, falls der geplante Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie umgesetzt wird. Dies würde einen schlechteren Zugang zu Behandlungen und längere Wartezeiten bedeuten. In Deutschland wäre mindestens ein Viertel der heutigen KFO-Behandler „auf einen Schlag weg". Besonders die ostdeutschen Bundesländer wären betroffen, was die ohnehin angespannte Versorgungssituation weiter verschärfen würde. Auch sozial benachteiligte Familien würde es überproportional treffen. Zahnärztinnen und Zahnärzte seien zudem als einheitlicher Heilberuf approbiert und grundsätzlich für einfache und mittelschwere KFO-Fehlstellungen qualifiziert. „Ein pauschaler Ausschluss wäre unverhältnismäßig“, kritisierte die BZÄKPräsidentin. Ein solcher Eingriff indie Berufsausübung würde sich auf die Betroffenen wie ein Berufsverbot auswirken. Sie forderte die Bundesregierung auf, diese Regelung ersatzlos zu streichen. Das geplante Vorhaben stehe zudem nicht im Einklang mit der Verfassung. Ermler kündigte daher an, zu diesem Thema ein umfassendes Gutachten in Auftrag zu geben. Sie sprach sich ebenfalls dafür aus, die Beiträge für Bürgergeldbezieher aus Steuermitteln kostendeckend zu finanzieren. Positiv hob sie die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums hervor, in einem anderen Gesetz eine Zuckerabgabe auf zuckergesüßte Getränke umzusetzen. „Für eine solche Regelung nach britischem Vorbild setzen wir uns schon lange ein“, sagte Ermler. ao zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (877) BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler: „Bei tatsächlicher Umsetzung des Fachzahnarztvorbehalts wären mindestens ein Viertel der heutigen KFO-Behandler auf einen Schlag weg.“ Fotos: axentis.de / Lopata Tino Sorge (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im BMG: „Wir haben nicht die Intention, die Versorgung im ländlichen Raum kaputt zu machen.“

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=