30 | POLITIK BZÄK UND KZBV FORDERN SCHUTZ DER ZAHNÄRZTLICHEN UNABHÄNGIGKEIT „Investoren dürfen keine medizinischen Entscheidungen bestimmen“ Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) fordern strengere gesetzliche Regeln gegen den Einfluss externer Finanzinvestoren in der Zahnmedizin. Anlass ist eine Initiative der Bundesregierung, die Unabhängigkeit der steuerberatenden Berufe stärker zu schützen. Auch medizinische Entscheidungen dürften nicht von Renditeinteressen bestimmt werden, so die Zahnärzteschaft. zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (888) Was für Steuerberater als zwingend notwendig erkannt wird, gilt in gleicher Weise für die zahnärztliche Berufsausübung“, betonen BZÄK und KZBV in einer gemeinsamen Erklärung. „Medizinische Entscheidungen müssen allein am Wohl der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein – nicht an Renditeerwartungen.“ Die Berufsorganisationen fordern den Schutz der zahnärztlichen Unabhängigkeit: „Es ist widersprüchlich, wenn der Gesetzgeber einerseits die Unabhängigkeit von Steuerberatern konsequent schützt, andererseits aber zulässt, dass in der Zahnmedizin zunehmend investorengetragene Versorgungsstrukturen entstehen, in denen wirtschaftliche Zielvorgaben die medizinische Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen können“, erklären Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK, und Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes derKZBV. GEMEINSAMER APPELL DER FREIEN BERUFE „DIE FREIEN BERUFE SIND KEIN KAPITALMARKT!“ Zu den Beratungen im Finanzausschuss des Bundesrats am 19. Februar zum 9. Steuerberatungsänderungsgesetz (StBÄndG) hatten die Freien Berufe bereits in einer von der Bundessteuerberaterkammer initiierten Erklärung gefordert, Fremdbesitz in den Freien Berufen auszuschließen, um ihre Unabhängigkeit zu wahren und ihre Gemeinwohlverpflichtung zu stärken. Unterschrieben hatten den Appell: der Bundesverband der Freien Berufe, der Deutsche Steuerberaterverband, die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die Bundessteuerberaterkammer, die Bundesarchitektenkammer, die Bundesingenieurkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Ihnen zufolge versuchen internationale Finanzinvestoren zunehmend – zum Teil über Umgehungskonstruktionen – wirtschaftlichen Einfluss zu gewinnen, was auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner aktuellen Rechtsprechung bestätigt habe. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Freiberuflern und ihren Mandanten, Patienten und Kunden sei ein hohes Gut. Nur wer sicher sein könne, dass sensible Informationen geschützt bleiben, spreche offen und suche ehrliche Beratung. Fremdbesitz gefährde dieses Vertrauen, denn: „Berufsfremde Investoren unterliegen keiner Verschwiegenheitspflicht.“ Das Fremdbesitzverbot sei daher Berufsrecht, Datenschutz und Verbraucherschutz in einem. Wo wirtschaftliche Interessen über fachliche Verantwortung gestellt werden, verliere das Gemeinwohl. „Das Fremdbesitzverbot sichert Qualität, Eigenverantwortung und Integrität – und damit die Werte, auf denen das Vertrauen in die Freien Berufe ruht“, heißt es in der Erklärung. Die Freien Berufe seien kein Kapitalmarkt und es gebe keinen Kapitalbedarf, der Fremdbesitz rechtfertigen würde. Über 90 Prozent der Kanzleien, Praxen und Apotheken seien kleine und mittlere Betriebe und damit wichtige Arbeitgeber vor Ort. Ein Einstieg internationaler Investoren würde zu einer Marktkonzentration führen und die Stabilität der Regionen schwächen. Dabei sei Unabhängigkeit der stärkste Anreiz für den freiberuflichen Nachwuchs: „Junge Menschen wollen gestalten, Verantwortung tragen und frei arbeiten – nicht als Angestellte internationaler Fonds. Die Freien Berufe stehen für diese Freiheit.“ Sie zu bewahren heiße, Zukunft zu sichern. „Das Fremdbesitzverbot ist kein Anachronismus – es ist ein Schutzschild für Unabhängigkeit, Vertrauen, Qualität und Vielfalt.“ Foto: Nikolay N. Antonov - stock.adobe.com
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=