Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

POLITIK | 31 zm116 Nr. 11, 01.06.2026, (889) Während Finanzinvestoren im zahnärztlichen Bereich derzeit vielfach noch als Motor für Modernisierung und Effizienz dargestellt würden, zeigten die praktischen Erfahrungen ein anderes Bild: Investorengetragene Strukturen bergen erhebliche Risiken für die Therapiefreiheit, die Freiberuflichkeit und das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Zahnärztinnen und Zahnärzten und ihren Patientinnen und Patienten. Umsatzvorgaben, aggressive Wachstumsstrategien und Vorgaben zur Leistungssteuerung seien mit dem Leitbild des zahnärztlichen Berufs nicht vereinbar. Kapitalinteressen gefährden die Therapiefreiheit Nach Auffassung von BZÄK und KZBV gehört die Zahnmedizin ebenso wie die Steuerberatung zu den freien Berufen mit besonderer Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl. „Zahnärztliche Entscheidungen sind komplex, patientenindividuell und medizinisch hochsensibel. Sie dürfen nicht unter den Vorbehalt externer Kapitalinteressen gestellt werden“, heißt es in der Stellungnahme. Die berufsrechtlich garantierte Unabhängigkeit sei kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung für eine hochwertige, patientenorientierte Versorgung. Die beiden Organisationen fordern deshalb den Gesetzgeber auf, die aktuellen Überlegungen zur Sicherung der beruflichen Unabhängigkeit konsequent auch auf die Zahnärzteschaft zu übertragen. Erforderlich seien klare gesetzliche Regelungen, die den Einfluss fachfremder Dritter auf zahnärztliche Entscheidungen wirksam begrenzen und die freiberufliche Berufsausübung dauerhaft absichern. Fachfremder Einfluss muss begrenzt werden „Wenn finanzielle Investoren aus guten Gründen von der Steuerberatung ferngehalten werden sollen, dann muss dies erst recht für die Zahnmedizin gelten“, betonen Ermler und Hendges. „Gesundheit ist keine Ware, und Zahnärztinnen und Zahnärzte sind keine Erfüllungsgehilfen von Renditemodellen.“ Zum Hintergrund: Für die Bundessteuerberaterkammer ist das Fremdbesitzverbot, nach dem rein externe Kapitalgeber wie Banken und Finanzinvestoren nicht Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein dürfen, für die Unabhängigkeit des steuerberatenden Berufs unverzichtbar. Der Referentenentwurf vom 7. August 2025 zum 9. Steuerberatungsänderungsgesetz enthielt eine ausdrückliche Regelung zur Sicherstellung des Fremdbesitzverbots, doch im Regierungsentwurf vom 14. Januar 2026 wurde dieser Passus gestrichen. Der Finanzausschuss des Bundestages beschloss am 24. April 2026 nach hartem Ringen dennoch, das Fremdbesitzverbot in § 55a zu verschärfen, um Schlupflöcher für Finanzinvestoren zu schließen: Entgegen dem Regierungsentwurf wurde durch Änderungsanträge (Drucksache 21/4550 vom 12. März 2026) eine Bestimmung aufgenommen, die mittelbare Beteiligungen von Finanzinvestoren über ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften rechtssicher ausschließt. Diese vom Bundestag beschlossene Änderung fand am 8. Mai 2026 im Bundesrat allerdings keine Mehrheit. nb, ck + Calcium& Phosphate VOCO Profluorid® Varnish+BioMin® HÄRTET SIGNIFIKANT DEN GESCHWÄCHTEN ZAHNSCHMELZ • Doppelter Schutz – Kristalline Schutzschicht und zuverlässige Desensibilisierung (5%NaF≙22.600 ppm Fluorid) • Ästhetisch– Zahnfarbener Lack • Universell – in Tube oder SingleDose • Geschmacksvielfalt – Minze, Karamell, Kirsche und Bubble gum VOCO GmbH · Anton-Flettner-Str. 1-3 · 27472 Cuxhaven · Deutschland Freecall 00 800 44 444 555 · www.voco.dental

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=